Im Gesellschaftsrecht ist die notarielle Beurkundung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern ein zentraler Schritt für Rechtssicherheit und klare Strukturen.
Als Notarin in Ahrensburg begleite ich Sie bei der Gründung Ihrer GmbH, UG oder GbR, bei Vertragsänderungen, Anteilsübertragungen und Umwandlungen.
Ob Start-up, mittelständisches Unternehmen oder Familiengesellschaft, ein Notar sorgt dafür, dass Ihre rechtlichen Entscheidungen dauerhaft Bestand haben und alle Vorgänge nach § 97 GNotKG korrekt abgewickelt werden.
Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen, Formwechsel
Viele Vorgänge - etwa die Gründung einer GmbH oder UG, Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder Anteilsübertragungen - müssen gesetzlich notariell beurkundet oder beglaubigt werden.
Die frühzeitige Einbindung des Notars sorgt für Rechtssicherheit, Zeitersparnis und klare Abläufe mit dem Handelsregister und den Behörden.
Als modernes Notariat in Ahrensburg unterstütze ich Sie persönlich und digital von der Beratung bis zur Handelsregistereintragung.
Treffen Sie unternehmerische Entscheidungen rechtssicher
durch notarielle Begleitung bei Gründung, Anteilsübertragungen und Umwandlungen.
Eine notarielle Mitwirkung ist gesetzlich erforderlich bei:
Die notarielle Beteiligung ist nicht nur Pflicht, sondern auch strategisch sinnvoll, um Fehler, Haftungsrisiken und Streitigkeiten zu vermeiden.
Beurkundung vs. Beglaubigung:
Wir analysieren Ihre unternehmerische Situation und beraten Sie zur passenden Rechtsform, Struktur und den erforderlichen notariellen Schritten.
Wir entwerfen und beurkunden Gesellschaftsverträge, Beschlüsse und Anmeldungen – rechtssicher, transparent und abgestimmt auf Ihre Ziele.
Wir übernehmen die elektronische Anmeldung beim Handelsregister, begleiten Änderungen oder Umwandlungen und sichern eine reibungslose Abwicklung.
Als Notarin und Rechtsanwälte in Ahrensburg und Rechtsanwälte in Hamburg begleiten wir Unternehmen, Gründer und Investoren in allen Phasen ihres unternehmerischen Lebenszyklus.
Wir vereinen juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis insbesondere bei Start-up-Gründungen, Umwandlungen und internationalen Beteiligungsstrukturen.
Immer dann, wenn eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist – z. B. bei Gründung, Anteilsübertragungen oder Satzungsänderungen.
Ja, insbesondere bei GmbH, UG und AG ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.
Der Notar erstellt den Gesellschaftsvertrag, führt die Beurkundung durch und reicht die Anmeldung elektronisch beim Handelsregister ein.
Die Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und hängen vom Stammkapital ab. Auf Wunsch erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung.
Nach der Abstimmung der Entwürfe folgt die Beurkundung im Notariat. Anschließend wird die Anmeldung elektronisch eingereicht und bis zur Eintragung der GmbH oder UG begleitet.
Sie planen eine GmbH- oder UG-Gründung, eine Änderung des Gesellschaftsvertrags oder einen Gesellschafterwechsel?
Kontaktieren Sie unser Notariat in Ahrensburg – wir beraten Sie persönlich, digital und rechtssicher.