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Anfrage
Sie schildern uns kurz Ihr Gründungsvorhaben: wer gründet, mit welchem Geschäftsmodell und in welchem Zeitrahmen.
Rechtsberatung
Rechtliche Begleitung von Unternehmen und Unternehmern bei Verträgen, Gesellschaftsstrukturen und unternehmerischen Entscheidungen – von der Gründung bis zur Nachfolge.
Einordnung
Die meisten gesellschaftsrechtlichen Konflikte entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Lücken: eine Rechtsform, die nicht mehr passt, ein Gesellschaftsvertrag ohne Ausstiegsregelung, ein Liefervertrag ohne Haftungsgrenze.
Wir beraten Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Wahl der Rechtsform, der Gestaltung ihrer Verträge und den Entscheidungen dazwischen – und vertreten sie, wenn es doch zum Streit kommt.
Gründungsberatung
Wer eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründet, legt mit dem Gesellschaftsvertrag fest, wie entschieden, verteilt und – im Ernstfall – getrennt wird. Wir beraten Gründerinnen und Gründer anwaltlich zur rechtlichen Struktur ihres Unternehmens, bevor sie beurkundet wird. Anwaltliche Beratung und notarielle Beurkundung sind dabei zwei getrennte Tätigkeiten.
Die Beratung richtet sich an die Gründer selbst und an ihren Interessen aus.
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder UG muss notariell beurkundet werden (§ 2 GmbHG). Die Beurkundung ist eine eigenständige Amtstätigkeit und keine Fortsetzung der anwaltlichen Beratung.
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Sie schildern uns kurz Ihr Gründungsvorhaben: wer gründet, mit welchem Geschäftsmodell und in welchem Zeitrahmen.
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Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Vergütung.
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Wir besprechen die Gründungsstruktur und entwerfen Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung.
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Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet; danach folgen Handelsregisteranmeldung und die Verträge für den Geschäftsbetrieb.
Leistungen
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Wir beraten zur passenden Rechtsform – GmbH, UG, GbR, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft – und begleiten die Gründung von der Satzung bis zur Handelsregistereintragung. Maßgeblich sind Haftung, Kapitalbedarf und die geplante Entwicklung des Unternehmens.
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Wir entwerfen und prüfen Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsregelungen – einschließlich Vesting, Stimmrechten, Abfindung und Ausstiegsklauseln. Klare Regeln jetzt ersparen später das Gutachten. Mehr dazu im Beitrag Gesellschafterstreit vermeiden: 10 wichtige Regelungen im GmbH-Gesellschaftsvertrag.
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Wir gestalten und prüfen handelsrechtliche Verträge – Liefer-, Handelsvertreter- und Franchiseverträge, Dienstleistungs- und Kooperationsverträge – sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Blick gilt Haftung, Fristen und Klärung im Konfliktfall.
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Wir begleiten Anteils- und Unternehmenskäufe (Share und Asset Deal), Fusionen, Spaltungen und Formwechsel – von der Vertragsgestaltung bis zum Vollzug. Dabei arbeiten wir eng mit Ihren steuerlichen Beratern zusammen.
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Wir gestalten Geschäftsführerverträge, beraten zu Pflichten und Haftungsrisiken der Organe und bauen Compliance-Strukturen auf, die zur Größe des Unternehmens passen.
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Bei Konflikten unter Gesellschaftern vertreten wir Ihre Interessen – außergerichtlich und vor Gericht. Dazu gehört der rechtssichere Forderungseinzug, wenn offene Rechnungen die Liquidität belasten.
Rechtlich präzise. Unternehmerisch gedacht.
Wir schreiben keine Verträge für den Idealfall. Maßgeblich ist, was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigt, ein Kunde nicht zahlt oder eine Zusage nicht eingehalten wird. Deshalb prüfen wir jede Gestaltung auf ihre wirtschaftlichen Folgen – und sagen Ihnen, wenn der aufwändigere Weg der günstigere ist.
Persönliche Beratung
Rechtsanwalt
Attorney at Law (Florida)
Rechtsanwältin & Notarin
Fachanwältin für IT-Recht
Rechtsanwalt
Im Detail
Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts bieten wir umfassende Rechtsdienstleistungen an. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um den Erfolg Ihres Unternehmens rechtlich abzusichern. Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Hamburg und Ahrensburg beraten wir vor Ort und bundesweit per Telefon und Video.
Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Gründung von Gesellschaften aller Art, einschließlich der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen.
Wir entwerfen und prüfen Gesellschaftervereinbarungen, um klare Regelungen für die Zusammenarbeit der Gesellschafter zu schaffen und mögliche Konflikte zu vermeiden.
Wir begleiten Sie rechtlich bei Unternehmensübernahmen.
Wir beraten Sie bei der Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen, wie Fusionen, Spaltungen, Formwechsel und anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen.
Wir entwerfen und prüfen handelsrechtliche Verträge, wie Lieferverträge, Handelsvertreterverträge und Franchiseverträge, um Ihre geschäftlichen Interessen zu sichern.
Wir gestalten und überprüfen Geschäftsführerverträge, um sicherzustellen, dass alle Rechte und Pflichten klar definiert sind.
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von Compliance-Systemen und beraten Sie zu Fragen der Corporate Governance, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Unternehmensführung zu optimieren.
Wir vertreten Sie bei Konflikten unter Gesellschaftern und setzen uns für eine faire und konstruktive Lösung ein.
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Unser Ziel ist es, den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern und steuerliche sowie rechtliche Herausforderungen optimal zu meistern.
Die effiziente und rechtssichere Beitreibung offener Forderungen ist für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre offenen Forderungen schnell und effektiv beigetrieben werden.
Wir beraten Sie zu grenzüberschreitenden Handelsgeschäften und deutsch-amerikanischen Verträgen, um Ihre globalen Geschäftsaktivitäten rechtlich abzusichern. Beim Markteintritt in den USA und bei der Gründung einer US-Gesellschaft begleiten wir die deutsche Seite der Entscheidung.
Die Wahl der passenden Gesellschaftsform ist für Gründer wie für etablierte Unternehmer von entscheidender Bedeutung. Sie beeinflusst nicht nur Haftungsfragen und Kapitalanforderungen, sondern auch die interne Organisation und die Außenwirkung gegenüber Geschäftspartnern.
Die GbR ist die klassische Form der Personengesellschaft und besonders für kleinere Vorhaben oder gemeinsame Projekte von Freiberuflern interessant. Sie lässt sich mit überschaubarem Aufwand errichten und bietet einen flexiblen rechtlichen Rahmen. Mit der Möglichkeit, die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen zu lassen (eGbR), erhält diese Rechtsform mehr Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, etwa bei Immobilientransaktionen oder langfristigen Verträgen.
Die GmbH gehört zu den bekanntesten und meistgenutzten Gesellschaftsformen in Deutschland. Sie ermöglicht eine klare Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen, erfordert jedoch ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.
Die UG („Mini-GmbH“) erleichtert den Einstieg in die haftungsbeschränkte Unternehmensform, da sie bereits mit einem geringen Startkapital gegründet werden kann. Sie eignet sich daher besonders für Gründer, die mit begrenzten Mitteln eine Gesellschaft mit klarer Struktur aufbauen möchten.
Die OHG richtet sich an Kaufleute, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben wollen. Sie ist unkompliziert in der Gründung, geht jedoch mit einer persönlichen Haftung aller Gesellschafter einher.
Die Partnerschaftsgesellschaft wurde speziell für freie Berufe wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte geschaffen. Sie bietet die Möglichkeit, berufliche Zusammenarbeit rechtlich zu strukturieren und klare Haftungsregelungen zu treffen.
Neben den genannten Grundformen gibt es komplexere Strukturen wie die Aktiengesellschaft (AG), die GmbH & Co. KG oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Diese kommen häufig bei größeren Unternehmen, börsennotierten Gesellschaften oder bei besonderen steuerlichen und haftungsrechtlichen Gestaltungen zum Einsatz.
Wir beraten Sie zu allen gängigen Gesellschaftsformen und zeigen auf, welche Vor- und Nachteile sich im konkreten Fall ergeben. Auch die wichtigsten Verträge direkt nach der Gründung besprechen wir mit Ihnen – vom Gesellschaftervertrag bis zu den ersten Kundenverträgen.
Sie rufen an oder schreiben uns. Wir klären, worum es geht und welche Fristen laufen.
Im Gespräch analysieren wir Ihre Situation und erläutern Ihre Handlungsoptionen samt Kosten.
Wir legen die Vorgehensweise fest und vertreten Sie – in der Verhandlung oder vor Gericht.
Unser Ziel ist es, Ihnen praxisorientierte und rechtssichere Lösungen für Ihre unternehmerischen Herausforderungen zu bieten. Wir legen großen Wert auf eine individuelle und persönliche Beratung, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt ist.
Wir verfolgen die gesellschaftsrechtliche Rechtsprechung und die Gesetzgebung laufend – zuletzt etwa das MoPeG – und ziehen sie in der Vertragsgestaltung nach. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung.
Mit unseren Standorten in Hamburg und Ahrensburg sowie einer bundesweiten Erreichbarkeit über moderne digitale Kommunikationswege stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht überall in Deutschland zur Seite – ob vor Ort oder virtuell.
Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation und Führung von Unternehmen sowie die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Gesellschaftsformen wie der GmbH, UG, AG, OHG und GbR.
Die wichtigsten Gesellschaftsformen sind die GmbH (häufigste Form für mittelständische Unternehmen), die UG (haftungsbeschränkt) als „kleine GmbH“ mit geringem Stammkapital, die AG für größere Unternehmen und Börsennotierung, die GbR als einfache Personengesellschaft, die OHG für Kaufleute mit unbeschränkter Haftung, die KG mit persönlich haftenden und beschränkt haftenden Gesellschaftern sowie die Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler.
Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten: Satzung erstellen und notariell beurkunden, Stammkapital (mind. 25.000 €) einzahlen, Eintragung ins Handelsregister, Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung. Die Beurkundung übernimmt auf Wunsch unser Notariat in Ahrensburg.
Ja, eine Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-UG ist möglich. Eine AG benötigt mindestens eine Person als Gründer, erfordert aber eine kompliziertere Struktur mit Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Verkauf erfolgt meist durch den Anteilskauf (Share Deal) oder den Vermögenskauf (Asset Deal). Dabei müssen Kaufvertrag, Unternehmensbewertung, steuerliche Aspekte und die Zustimmung der Gesellschafter beachtet werden.
Eine GbR oder UG kann durch formwechselnde Umwandlung in eine GmbH übergehen. Dazu sind Notartermine und eine neue Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Fragen und Antworten
Das hängt von Haftung, Kapitalbedarf, steuerlichen Aspekten und Geschäftsmodell ab. Die GmbH ist die häufigste Wahl für Unternehmen, die Haftungsrisiken begrenzen wollen; eine UG eignet sich für Gründer mit wenig Startkapital. Wir gehen die Vor- und Nachteile an Ihrem konkreten Vorhaben durch.
GmbH: 25.000 €, davon mindestens 12.500 € bei Gründung einzuzahlen. UG (haftungsbeschränkt): ab 1 €, dafür mit Rücklagenpflicht. AG: 50.000 € Grundkapital.
Neben Firma, Sitz, Gegenstand und Stammkapital vor allem die Regeln für den Ernstfall: Stimmrechte, Beschlussmehrheiten, Vererbung und Verkauf von Anteilen, Wettbewerbsverbote sowie Abfindung und Ausschluss von Gesellschaftern. Genau diese Punkte fehlen in Musterverträgen häufig.
Ein Geschäftsführer muss die Gesellschaft ordnungsgemäß leiten, Gesetz und Gesellschaftsvertrag einhalten, Jahresabschlüsse erstellen, Steuern und Sozialabgaben abführen und darf bei drohender Insolvenz keine unzulässigen Zahlungen leisten.
Ja, bei Pflichtverletzungen – etwa Insolvenzverschleppung, nicht abgeführten Steuern oder grob fahrlässigen Fehlentscheidungen. Eine klare Ressortverteilung und dokumentierte Beschlüsse senken dieses Risiko spürbar.
AGB schaffen einheitliche Bedingungen für wiederkehrende Geschäfte. Unwirksame Klauseln fallen jedoch ersatzlos weg, und es gilt das Gesetz – oft zu Ihren Lasten. Wir erstellen und prüfen AGB daher passend zu Ihrem Geschäftsmodell und Ihrer Kundengruppe.
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Individuelles Angebot
Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Vergütung. Sie erreichen uns auch telefonisch in Ahrensburg unter +49 4102 77 87 230 und in Hamburg unter +49 40 60 85 09 01.
Kontakt
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