In unserer digitalen Ära, in der Daten als das "neue Gold" betrachtet werden, hat Datenschutzrecht eine noch nie dagewesene Bedeutung erlangt. Es geht nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften, sondern vor allem um das Aufbauen und Bewahren von Vertrauen bei Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit.
Als Experten auf dem Gebiet des Datenschutzes und als zertifizierte Datenschutzbeauftragtebringen wir nicht nur tiefe Kenntnisse und eine hohe Expertise in diesem Bereich mit, sondern auch ein leidenschaftliches Engagement, um Ihnen bei der Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu helfen. Ob Sie ein Unternehmen leiten oder in einer Behörde tätig sind, wir verstehen die Feinheiten, die Herausforderungen und vor allem die Möglichkeiten, die das Datenschutzrecht bietet.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass die sensiblen Daten, mit denen Sie arbeiten, sowohl rechtlich als auch ethisch in besten Händen sind. Lassen Sie uns gemeinsam die Welt des Datenschutzes navigieren und Ihr Vertrauen in dieser essenziellen Angelegenheit stärken. Herzlich willkommen auf dem Pfad zu einem transparenten und verantwortungsbewussten Umgang mit Daten!
Mit Standorten in Hamburg und Ahrensburg, sowie einer bundesweiten Erreichbarkeit über digitale Kommunikationswege, stehen wir Ihnen im gesamten Bundesgebiet als Anwälte im Datenschutzrecht zur Seite!
Zu unseren Schwerpunkten im Datenschutzrecht zählen insbesondere:
Beratung zur Umsetzung der DSGVO im Unternehmen
Unterstützung bei der Beantwortung vonBetroffenen- & Behördenanfragen
Verteidigung gegen Bußgelder
Prüfung der Erforderlichkeit eines Datenschutzbeauftragten
Auditierung Ihres Unternehmens auf die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts
Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen datenschutzrechtlichen Dokumentationen (Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, TOM´s u.a.)
Erstellung eines individuellen Datenschutzkonzepts
Überprüfung von Verträgen mit Kunden, Subunternehmern, Arbeitnehmern und Dienstleistern auf Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Joint Controller Agreements und Prüfung der Vertragsbeziehungen auf Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung
Prüfung und Beratung zum internationalen Datentransfer
Beratung zum Arbeitnehmerdatenschutz
Leitfaden für Unternehmen: Umgang mit Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO
In unserer datengetriebenen Wirtschaft ist es unerlässlich, dass Unternehmen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstehen und einhalten. Datenschutzrechtliche Auskunftsanfragen von Betroffenen sind ein zentraler Bestandteil dieser Verordnung. Hier erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen effektiv und rechtskonform auf solche Anfragen reagieren kann, um das Datenschutzrecht in Ihrem Unternehmen zu wahren:
Informationspflichten erfüllen: Sobald eine Person eine datenschutzrechtliche Auskunftsanfrage stellt, teilt sie Ihnen personenbezogene Daten mit. Die Bearbeitung dieser Anfrage bedeutet die Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO unterliegen. Informieren Sie den Anfragenden über den Verarbeitungszweck, die Rechtsgrundlage und die Speicherdauer der Daten. Ein Verweis auf Ihre Datenschutzerklärung kann hier ausreichend sein.
Fristgerecht antworten: Antworten auf Auskunftsanfragen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats erfolgen. Bei komplexen Anfragen kann diese Frist auf bis zu drei Monate verlängert werden, sofern der Anfragende innerhalb der ersten Monatsfrist darüber informiert wird.
Identität des Antragstellers prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Auskunft nur an die betroffene Person erteilt wird. Eine angemessene Identitätsprüfung ist erforderlich, ohne jedoch unverhältnismäßige Anforderungen zu stellen.
Verarbeitete Datenkategorien offenlegen: Der Antragsteller hat Anspruch auf Auskunft über alle zu ihm gespeicherten personenbezogenen Daten. Sollten keine Daten vorliegen, ist dies dem Antragsteller ebenfalls mitzuteilen.
Umfassende Informationen bereitstellen: Geben Sie Auskunft über den Verarbeitungszweck, die Empfänger der Daten, die Speicherdauer, die Datenherkunft, sowie über automatisierte Entscheidungsprozesse und deren Folgen. Ein vollständiges Verarbeitungsverzeichnis kann hierbei eine wertvolle Ressource sein.
Form der Auskunftserteilung: Die DSGVO schreibt keine spezifische Form vor. Die Auskunft muss jedoch in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form erfolgen. Die Erteilung kann schriftlich oder elektronisch sein, abhängig von der Anfrageform.
Einschränkungen der Auskunftspflicht: In bestimmten Fällen, wie bei Daten, die ausschließlich zur Datensicherung oder für Datenschutzkontrollen gespeichert wurden, ist keine Auskunft zu erteilen. Ebenso kann die Auskunft bei missbräuchlichen Anfragen verweigert werden.
Dieser Leitfaden soll Ihrem Unternehmen helfen, Auskunftsanfragen effizient und im Einklang mit der DSGVO zu bearbeiten. Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen Ihres Engagements für die Sicherheit und Transparenz im Umgang mit Kundeninformationen.
Ihr Anwalt für Datenschutzrecht in Hamburg, Ahrensburg & bundesweit
Unser Ziel ist es, rechtliche Konflikte zu vermeiden und bestehende Probleme schnell und effizient zu lösen. Wir legen großen Wert auf eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind. Durch kontinuierliche Fortbildung und unsere langjährige Erfahrung sind wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und bieten Ihnen so die bestmögliche Unterstützung. Mit Standorten in Hamburg und Ahrensburg, sowie einer bundesweiten Erreichbarkeit über digitale Kommunikationswege, stehen wir Ihnen im gesamten Bundesgebiet als Anwälte im Datenschutzrecht zur Seite!
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Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Datenschutzrecht. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu wahren und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.