Das Ehe- und Familienrecht betrifft einige der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Eine notarielle Gestaltung schafft Klarheit, beugt Konflikten vor und sorgt dafür, dass Ihre Vereinbarungen rechtlich Bestand haben.
Als Notar im Ehe- und Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Gestaltung individueller Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge oder Unterhaltsregelungen, immer mit Blick auf Fairness, Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Rechtssichere und ausgewogene Gestaltung individueller Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung.
Gesamte Trennungs- und Scheidungsregelungen zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen in einer Urkunde.
Rechtliche Absicherung für unverheiratete Paare bei gemeinsamen Anschaffungen oder Immobilien.
Beurkundung verbindlicher Vereinbarungen zu Ehegatten- und Kindesunterhalt.
Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, auch zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens.
Begleitung und Beurkundung bei nationalen und internationalen Adoptionen.
Gestaltung von Vereinbarungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit gemeinsamen Kindern.
Notarielle Schenkungen oder Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, inklusive Grundbuchänderung.
Die notariellen Leistungen im Familienrecht schaffen rechtliche Klarheit in persönlich sensiblen Lebensbereichen. Wenn es um Partnerschaft, Ehe oder Familie geht, sind faire und ausgewogene Regelungen besonders wichtig, vor allem wenn Kinder betroffen sind.
Unser Notariat sorgt dafür, dass Vereinbarungen zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Familienmitgliedern verständlich, ausgewogen und rechtssicher gestaltet sind. Dazu gehören Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhalts- und Vermögensregelungen ebenso wie Vereinbarungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
Klare rechtliche Regelungen können dabei wesentlich zum Wohl von Familien und Kindern beitragen, weil sie Verlässlichkeit und Stabilität für alle Partner ehelicher oder anderer Lebensgemeinschaften und alle Familienmitglieder schaffen.
Sie möchten rechtliche Klarheit in Ehe- oder Familienfragen schaffen?
Wir gestalten und beurkunden Ihre Vereinbarungen fair, ausgewogen und rechtssicher.
Die notarielle Mitwirkung ist im Ehe- und Familienrecht in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei:
Nur die notarielle Beurkundung verleiht diesen Verträgen volle Rechtssicherheit und Beweiskraft.
Beglaubigung vs. Beurkundung:
Gerade bei langfristigen Vereinbarungen oder komplexen Vermögensverhältnissen ist die Beurkundung die sicherste und rechtlich wirksamste Form.
Wir besprechen Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation, klären rechtliche Rahmenbedingungen und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten für Eheverträge, Partnerschafts- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen auf.
Wir entwerfen die gewünschte Vereinbarung unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, steuerlicher Aspekte und beider Interessen. Die Beurkundung erfolgt nach eingehender Erläuterung und rechtlicher Prüfung.
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Vereinbarungen – etwa durch Grundbuchänderungen oder Mitteilungen an Behörden – und passen bestehende Verträge bei veränderten Lebensumständen an.
Eine notarielle Begleitung im Ehe- und Familienrecht bedeutet immer auch, unterschiedliche Interessen auszugleichen und tragfähige Lösungen zu schaffen. Ziel ist es, klare und faire Vereinbarungen zu treffen, die auch in herausfordernden Situationen Bestand haben.
Wir achten darauf, dass alle rechtlichen Folgen verständlich erläutert werden und alle involvierten Seiten eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten. So entsteht nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen in die gemeinsame Lösung.
Entscheidungen im familiären und vermögensrechtlichen Bereich haben oft weitreichende Folgen. Eine ausgewogene notarielle Gestaltung stellt sicher, dass die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden und künftige Konflikte möglichst vermieden werden.
Ein Notar berät, entwirft und beurkundet Vereinbarungen zwischen Ehepartnern oder Familienangehörigen, etwa Eheverträge, Unterhaltsregelungen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Immer dann, wenn Ehepartner ihre Vermögensverhältnisse individuell regeln möchten – z. B. bei Selbstständigkeit, ungleichen Vermögen oder internationalem Bezug.
Ja. Nach § 1410 BGB ist die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags zwingend vorgeschrieben, damit er wirksam ist.
Eine vertragliche Regelung, die alle Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung – etwa Unterhalt, Zugewinn, Vermögen und Sorgerecht – abschließend regelt.
Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Vermögen der Ehegatten. Eine Kostenschätzung erfolgt vorab.
Ja. Notare dürfen Unterhaltsvereinbarungen beurkunden, die dann vollstreckbar sind, also direkt wie ein Gerichtsurteil durchgesetzt werden können.
Beim Zugewinnausgleich bleibt das Vermögen getrennt, wird aber im Scheidungsfall ausgeglichen. Die Gütertrennung schließt diesen Ausgleich vollständig aus.
Ja. Der Notar begleitet den Adoptionsprozess rechtlich und beurkundet die erforderlichen Erklärungen – sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Adoptionen.
Personalausweise, ggf. Heiratsurkunde, Vermögensaufstellung und relevante Unterlagen zu Immobilien, Beteiligungen oder Unternehmen.
Die Beglaubigung betrifft nur die Unterschrift, die Beurkundung hingegen den gesamten rechtlichen Inhalt der Erklärung, inklusive Beratung und rechtlicher Prüfung.