Eine durchdachte Nachlassplanung ist entscheidend, um Streit zu vermeiden und den eigenen Willen rechtssicher umzusetzen.
Als Notarin im Erbrecht in Ahrensburg sorge ich dafür, dass Testamente, Erbverträge und erbrechtliche Vereinbarungen rechtlich wirksam und eindeutig formuliert sind.
Ich berate Privatpersonen, Familien, Unternehmer und Erbengemeinschaften individuell mit dem Ziel, klare Strukturen zu schaffen, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen und spätere Konflikte zu vermeiden.
Im Mittelpunkt steht eine individuelle Gestaltung, keine Standardformulierungen: Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation bestimmt die Lösung.
Individuelle Erstellung, rechtssichere Gestaltung und notarielle Beurkundung Ihres letzten Willens.
Vertragliche Nachlassregelung mit Bindungswirkung, insbesondere für Ehegatten oder Lebenspartner.
Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, steuerlich vorteilhaft und rechtlich klar geregelt.
Gestaltung rechtssicherer Vereinbarungen zwischen Miterben, um Konflikte und spätere Klagen zu vermeiden.
Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten, Pflichtteilsverzicht und Reduzierung von Pflichtteilsrisiken.
Spezielle Nachfolgeregelungen für Unternehmer, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
Berücksichtigung von ausländischem Erbrecht und der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Beratung zu Nachlassfällen mit Auslandsbezug.
Viele Regelungen im Erbrecht entfalten ihre volle Wirkung erst durch eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung.
Als Notarin und Rechtsanwältin in Ahrensburg sorge ich für klare, wirksame und gerichtsfeste Formulierungen, die den tatsächlichen Willen widerspiegeln und spätere Streitigkeiten vermeiden.
Eine frühzeitige Nachlassplanung kann zudem Erbschaftsteuer reduzieren, Vermögenswerte sichern und den Erben eine reibungslose Abwicklung ermöglichen.
Sichern Sie Ihren letzten Willen rechtlich ab
mit einer notariellen Gestaltung, die Ihren tatsächlichen Wunsch eindeutig festhält.
In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz die notarielle Form zwingend vor, etwa bei:
Darüber hinaus bietet die notarielle Beurkundung höchste Beweiskraft, Rechtssicherheit und Beratungskompetenz.
Beglaubigung vs. Beurkundung:
Wird im Rahmen der Nachlassplanung eine Immobilie übertragen, erfolgt zusätzlich die Eintragung im Grundbuch. Diese Vorgänge fallen in den Bereich der notariellen Leistungen im Immobilienrecht und werden ebenfalls vollständig durch unser Notariat betreut.
Wir besprechen Ihre familiäre und vermögensrechtliche Situation und klären, welche erbrechtlichen Regelungen für Sie sinnvoll sind.
Wir entwerfen Testamente, Erbverträge oder Übertragungsvereinbarungen nach Ihren Vorstellungen und beurkunden sie rechtssicher.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Nachlassregelungen rechtlich wirksam bleiben, begleiten Anpassungen bei Änderungen und sichern eine reibungslose Umsetzung.
Ihr Notar für Erbrecht in Ahrensburg begleitet Sie bei allen Fragen rund um Testament, Erbvertrag und Nachfolgegestaltung mit Erfahrung, Neutralität und rechtlicher Präzision von der Planung bis zur Umsetzung.
Sie möchten Ihren Nachlass rechtzeitig regeln oder Streitigkeiten im Erbfall vermeiden?
Kontaktieren Sie unser Notariat und unsere Rechtsanwälte in Ahrensburg. Wir gestalten Ihr Testament, Ihren Erbvertrag oder Ihre Nachfolgeregelung rechtssicher, klar und individuell.
Ein Notar berät und gestaltet rechtssichere Testamente, Erbverträge und Nachlassvereinbarungen und sorgt für eine formwirksame Beurkundung.
Nein, ein eigenhändiges Testament ist möglich, doch nur ein notarielles Testament gewährleistet volle Rechtssicherheit, Beweiskraft und Vermeidung von Auslegungskonflikten.
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, ein Erbvertrag hingegen ist bindend und erfordert notarielle Beurkundung.
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Vermögen des Erblassers ab. Eine transparente Kostenschätzung erhalten Sie im Voraus.
Immer dann, wenn mehrere Personen - z. B. Ehegatten oder Geschäftspartner - verbindliche Regelungen über den Nachlass treffen möchten.
Ja. Der Notar kann Vereinbarungen zwischen Miterben entwerfen und beurkunden, um eine einvernehmliche und rechtssichere Lösung zu schaffen.
Durch Pflichtteilsverzichtsverträge, Schenkungen zu Lebzeiten oder gezielte Nachlassgestaltung unter notarieller Beratung.
Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten, meist zur Steueroptimierung oder klaren Nachfolgeregelung.
Ja. Durch die EU-ErbVO kann deutsches oder ausländisches Erbrecht Anwendung finden. Der Notar prüft und berücksichtigt die maßgeblichen Regelungen.
Die Beglaubigung betrifft nur die Echtheit einer Unterschrift, während die Beurkundung den gesamten rechtlichen Inhalt umfasst und höchste Rechtssicherheit bietet.