Die notarielle Beglaubigung dient dem Nachweis der Echtheit einer Unterschrift oder der Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original.
Sie schafft Vertrauen, Rechtssicherheit und wird in vielen Verfahren gesetzlich verlangt etwa bei Handelsregister- oder Vereinsregisteranmeldungen, Vollmachten, Grundbuchanträgen oder Behördenerklärungen.
Als Notarin in Ahrensburg prüfen und strukturieren wir Ihre Unterlagen, damit Beglaubigungen reibungslos und formwirksam erfolgen auf Wunsch auch mit Vorbereitung für den Auslandsverkehr (Apostille / Legalisation).
Notarielle Beglaubigungen sind in vielen registerrechtlichen Verfahren, insbesondere im Gesellschaftsrecht, erforderlich.
Notarielle Beglaubigungen sind auch im Immobilienrecht ein wesentlicher Bestandteil vieler Verfahren.
In vielen Verfahren - vom Handelsregister über das Grundbuchamt bis zu Behörden - ist eine öffentliche Beglaubigung durch den Notar zwingend vorgeschrieben.
Sie bietet Rechtssicherheit, klare Nachweise und beschleunigt die Bearbeitung bei Behörden und Registern.
Sie möchten eine Unterschrift, Vollmacht oder Kopie beglaubigen lassen?
Wir übernehmen die notarielle Beglaubigung zuverlässig und kurzfristig.
Die notarielle Beglaubigung ist in verschiedenen Gesetzen verankert, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Beurkundungsgesetz (BeurkG).
Wichtige Anwendungsfälle:
Beglaubigung vs. Beurkundung:
Bei der Beglaubigung bestätigt die Notarin die Echtheit der Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original.
Bei der Beurkundung hingegen wird der gesamte Inhalt einer Erklärung rechtlich geprüft, vorgelesen und protokolliert.
Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Formvorgaben, klären den Zweck der Beglaubigung und bereiten die erforderlichen Dokumente vor – auf Wunsch auch mit Apostille oder Legalisation für den Auslandsverkehr.
Die Unterschrift oder Abschrift wird persönlich in unserem Notariat beglaubigt oder als elektronische Beglaubigung erstellt. Wir bestätigen die Echtheit und stellen eine öffentliche Urkunde nach den gesetzlichen Vorgaben aus.
Sie erhalten die beglaubigten Unterlagen unmittelbar oder digital übermittelt. Auf Wunsch übernehmen wir die Einreichung bei Registerbehörden oder die Koordination weiterer Verfahrensschritte.
Sie benötigen eine notarielle Beglaubigung für das Handelsregister, eine Vollmacht oder eine beglaubigte Kopie?
Kontaktieren Sie unser Notariat in Ahrensburg. Wir beraten Sie persönlich, digital und rechtssicher.
Immer dann, wenn Behörden, Register oder Verträge eine öffentliche Beglaubigung verlangen, z. B. bei Handelsregisteranmeldungen, Vollmachten oder Grundbuchanträgen.
Die notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift; eine amtliche Beglaubigung erfolgt meist durch Behörden; eine Beurkundung bezieht sich auf den gesamten Inhalt der Erklärung.
Ein gültiges Ausweisdokument und – je nach Vorgang – das Originaldokument, Vollmachts- oder Registerunterlagen.
Ja, in vielen Fällen können elektronische Beglaubigungen über sichere Übermittlungswege (beN / EGVP) vorgenommen werden.
Ja, grundsätzlich erfolgt die Unterschrift vor der Notarin. Eine bereits geleistete Unterschrift kann jedoch anerkannt werden.
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich geregelt. Sie hängen vom Geschäftswert und Umfang des Vorgangs ab.
Für den internationalen Rechtsverkehr kann die Beglaubigung mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden. Diese Schritte koordiniert das Notariat auf Wunsch für Sie.
Ja, wenn Sie die Unterschrift vor der Notarin persönlich als Ihre eigene anerkennen.