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Notarielle Beglaubigung

Rechtssicher bestätigt - persönlich, digital, zuverlässig.

Unser Notariat in Ahrensburg unterstützt Sie bei jeder notariellen Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen bis zu Vollmachten und beglaubigten Kopien.

Die notarielle Beglaubigung dient dem Nachweis der Echtheit einer Unterschrift oder der Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original.

Sie schafft Vertrauen, Rechtssicherheit und wird in vielen Verfahren gesetzlich verlangt etwa bei Handelsregister- oder Vereinsregisteranmeldungen, Vollmachten, Grundbuchanträgen oder Behördenerklärungen.

Als Notarin in Ahrensburg prüfen und strukturieren wir Ihre Unterlagen, damit Beglaubigungen reibungslos und formwirksam erfolgen auf Wunsch auch mit Vorbereitung für den Auslandsverkehr (Apostille / Legalisation).

Unsere Schwerpunkte bei der notariellen Beglaubigung

Unterschriftsbeglaubigungen für Register

Notarielle Beglaubigungen sind in vielen registerrechtlichen Verfahren, insbesondere im Gesellschaftsrecht, erforderlich.

  • Handelsregister- und Vereinsregisteranmeldungen
  • Geschäftsführer- oder Vorstandsbestellungen
  • Prokuraerteilungen, Firmenänderungen
Unterschriftsbeglaubigungen für Grundbuch und Immobilien

Notarielle Beglaubigungen sind auch im Immobilienrecht ein wesentlicher Bestandteil vieler Verfahren.

  • Beglaubigung von Anträgen, Bewilligungen und Vollmachten im Grundbuchverfahren
Beglaubigte Abschriften / Kopien
  • Bestätigung der Übereinstimmung von Dokumenten mit dem Original (z. B. Verträge, Urkunden, Nachweise)
Vollmachten und Erklärungen
  • General-, Vorsorge- und Handlungsvollmachten
  • Zustimmungs- und Genehmigungserklärungen gegenüber Behörden oder Vertragspartnern
Apostille und Legalisation – Vorbereitung
  • Beglaubigungen für den Auslandsverkehr
  • Organisation der Apostille oder Legalisation bei den zuständigen Behörden
Elektronische Beglaubigungen und Einreichungen
  • Erstellung elektronischer Ausfertigungen und Einreichung über beN oder EGVP
  • Koordination mit Registern und Behördenportalen
Beglaubigung von Handzeichen / Anerkennungen
  • Wenn die Unterschrift bereits geleistet wurde oder nicht eigenhändig erfolgen kann

Notarielle Leistungen bei der Beglaubigung

In vielen Verfahren - vom Handelsregister über das Grundbuchamt bis zu Behörden - ist eine öffentliche Beglaubigung durch den Notar zwingend vorgeschrieben.

Sie bietet Rechtssicherheit, klare Nachweise und beschleunigt die Bearbeitung bei Behörden und Registern.

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Rechtlicher Hintergrund und Pflicht zur notariellen Mitwirkung

Die notarielle Beglaubigung ist in verschiedenen Gesetzen verankert, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Beurkundungsgesetz (BeurkG).

Wichtige Anwendungsfälle:

  • Registeranmeldungen (z. B. Handels- oder Vereinsregister):
    • Beglaubigung der Unterschriften der anmeldenden Personen
  • Grundbuchverfahren:
    • Beglaubigung von Anträgen, Bewilligungen und Vollmachten
  • Vollmachten und Erklärungen:
    • Wenn Gesetz, Behörde oder Vertragspartner eine öffentliche Beglaubigung verlangen

Beglaubigung vs. Beurkundung:

Bei der Beglaubigung bestätigt die Notarin die Echtheit der Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original.

Bei der Beurkundung hingegen wird der gesamte Inhalt einer Erklärung rechtlich geprüft, vorgelesen und protokolliert.

So unterstützen wir Sie notariell im Gesellschaftsrecht

Prüfung und Vorbereitung

Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Formvorgaben, klären den Zweck der Beglaubigung und bereiten die erforderlichen Dokumente vor – auf Wunsch auch mit Apostille oder Legalisation für den Auslandsverkehr.

Beglaubigung und Bestätigung

Die Unterschrift oder Abschrift wird persönlich in unserem Notariat beglaubigt oder als elektronische Beglaubigung erstellt. Wir bestätigen die Echtheit und stellen eine öffentliche Urkunde nach den gesetzlichen Vorgaben aus.

Übergabe und Weiterleitung

Sie erhalten die beglaubigten Unterlagen unmittelbar oder digital übermittelt. Auf Wunsch übernehmen wir die Einreichung bei Registerbehörden oder die Koordination weiterer Verfahrensschritte.

Sie benötigen eine notarielle Beglaubigung für das Handelsregister, eine Vollmacht oder eine beglaubigte Kopie?

Kontaktieren Sie unser Notariat in Ahrensburg. Wir beraten Sie persönlich, digital und rechtssicher.

Darja Hannekum, LL.M (Miami)
Notarin & Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht

Häufige Fragen zur notariellen Beglaubigung

Wann brauche ich eine notarielle Beglaubigung?

Immer dann, wenn Behörden, Register oder Verträge eine öffentliche Beglaubigung verlangen, z. B. bei Handelsregisteranmeldungen, Vollmachten oder Grundbuchanträgen.

Was ist der Unterschied zwischen notarieller Beglaubigung, amtlicher Beglaubigung und Beurkundung?

Die notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift; eine amtliche Beglaubigung erfolgt meist durch Behörden; eine Beurkundung bezieht sich auf den gesamten Inhalt der Erklärung.

Welche Unterlagen benötige ich?

Ein gültiges Ausweisdokument und – je nach Vorgang – das Originaldokument, Vollmachts- oder Registerunterlagen.

Kann die Beglaubigung digital erfolgen?

Ja, in vielen Fällen können elektronische Beglaubigungen über sichere Übermittlungswege (beN / EGVP) vorgenommen werden.

Muss ich persönlich erscheinen?

Ja, grundsätzlich erfolgt die Unterschrift vor der Notarin. Eine bereits geleistete Unterschrift kann jedoch anerkannt werden.

Was kostet die notarielle Beglaubigung?

Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich geregelt. Sie hängen vom Geschäftswert und Umfang des Vorgangs ab.

Apostille oder Legalisation: Wie kann ich eine notarielle Beglaubigung im Ausland verwenden?

Für den internationalen Rechtsverkehr kann die Beglaubigung mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden. Diese Schritte koordiniert das Notariat auf Wunsch für Sie.

Kann ein Notar auch eine Unterschrift bestätigen, die ich schon vorher geleistet habe?

Ja, wenn Sie die Unterschrift vor der Notarin persönlich als Ihre eigene anerkennen.

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