Eine notarielle Vorsorge sorgt dafür, dass im Ernstfall alles nach Ihren Wünschen geregelt ist, rechtssicher, eindeutig und ohne spätere Streitigkeiten.
Als Notariat in Ahrensburg gestalten wir Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung und Betreuungsverfügung individuell und verbindlich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Durch die notarielle Beurkundung werden Ihre Entscheidungen rechtlich wirksam und vor Missbrauch geschützt.
Wir beraten Privatpersonen, Familien, Senioren, Alleinstehende und Unternehmer umfassend mit besonderem Augenmerk auf klare Formulierungen, sinnvolle Vertretungsregelungen und langfristige Sicherheit.
Erstellung und Beurkundung Ihrer persönlichen Vollmacht, klare Festlegung, wer Sie in welchen Angelegenheiten vertreten darf.
Verbindliche Regelung Ihrer Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Rechtzeitige und eindeutige Bestimmung der Person, die im Betreuungsfall vom Gericht eingesetzt werden soll.
Umfassende Vertretungsrechte für alle Lebensbereiche, für private und unternehmerische Entscheidungen.
Sicherung der Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens bei Krankheit oder Unfall: klare Vollmachten für Geschäftsführung, Bank und Vertragspartner.
Ganzheitliche, rechtlich abgestimmte Gestaltung von Vertretung, Vermögensnachfolge und Nachlassplanung aus einer Hand.
Sichere Hinterlegung und Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall schnell auffindbar sind.
Viele Vorsorgeregelungen entfalten ihre Wirkung erst, wenn sie rechtssicher formuliert und beurkundet sind.
Als Notarin und Rechtsanwältin sorge ich für eindeutige und wirksame Formulierungen, die Ihren tatsächlichen Willen rechtlich verbindlich machen.
Eine notarielle Vorsorge schützt Sie und Ihre Angehörigen vor Missverständnissen, Fehlentscheidungen oder gerichtlichen Betreuungsverfahren.
Lassen Sie Ihre Vorsorgedokumente rechtzeitig prüfen und gestalten.
Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur Beurkundung.
Eine notarielle Beurkundung ist bei Vorsorgedokumenten nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen, um volle Rechtssicherheit und Beweiskraft zu gewährleisten.
Nur durch eine notarielle Beurkundung kann die Geschäftsfähigkeit der unterzeichnenden Person geprüft und Missbrauch wirksam verhindert werden.
Beglaubigung vs. Beurkundung:
Alle Vorsorgedokumente können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, damit Gerichte und Behörden im Ernstfall sofort darauf zugreifen können.
Wir besprechen Ihre persönliche und familiäre Situation, klären Vertretungsbedarfe und ermitteln, welche Vollmachten oder Verfügungen erforderlich sind, individuell und vorausschauend.
Wir entwerfen Ihre Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung nach Ihren Vorstellungen, prüfen rechtliche Zusammenhänge und beurkunden die Dokumente verbindlich und rechtssicher.
Wir übernehmen auf Wunsch die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und sorgen für die sichere Verwahrung Ihrer Urkunden, damit Ihre Regelungen im Ernstfall sofort wirksam werden können.
Ergänzend zur Vorsorge ist das Notariat auch im Erbrecht tätig. Viele Fragen der Vorsorge berühren bereits die Nachlassplanung, etwa wenn Vertretung, Vermögen und familiäre Verantwortung zusammenwirken. Wir betrachten beide Bereiche gemeinsam und gestalten Lösungen, die Ihre persönlichen Wünsche und die rechtlichen Anforderungen gleichermaßen berücksichtigen und für Klarheit, Sicherheit und ein gutes Gefühl, alles rechtzeitig geregelt zu haben, sorgen.
Der Notar entwirft, erläutert und beurkundet die Vorsorgevollmacht, prüft die Geschäftsfähigkeit und sorgt für klare, rechtlich wirksame Formulierungen.
Zwingend erforderlich ist die notarielle Form nicht, sie wird jedoch dringend empfohlen, insbesondere bei umfangreichen Vermögensverhältnissen oder Immobilienbesitz.
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie vertreten darf.
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen erfolgen oder unterbleiben sollen.
Die Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und hängen vom Vermögen und Umfang der Vollmacht ab. Eine transparente Kostenschätzung erfolgt vorab.
Idealerweise frühzeitig, also bevor gesundheitliche Einschränkungen eintreten. Nur so kann Ihre gewünschte Person im Ernstfall tatsächlich als Betreuer eingesetzt werden.
Ja. Eine Kombination ist oft sinnvoll, um Vertretung, Vermögensnachfolge und Nachlassplanung aufeinander abzustimmen.
Die Registrierung erfolgt über das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die Notarin übernimmt die Anmeldung für Sie.
Ja. Besonders für Unternehmer ist eine Vorsorgevollmacht entscheidend, um die Handlungsfähigkeit des Betriebs im Krankheits- oder Notfall sicherzustellen.
Die Beglaubigung bestätigt nur die Unterschrift, während bei der Beurkundung der gesamte Inhalt rechtlich geprüft und beurkundet wird.
Ja, sofern die Erklärenden persönlich erscheinen oder sich in Deutschland vertreten lassen. Internationale Bezüge werden dabei rechtlich berücksichtigt.
Sie möchten Ihre Vorsorge rechtzeitig und rechtssicher regeln?
Kontaktieren Sie unser Notariat in Ahrensburg. Wir gestalten Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung individuell und verbindlich.