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Notarielle Vorsorge: Vollmachten und Verfügungen

Sicherheit für den Ernstfall, rechtzeitig und individuell geregelt.

Als Notarin und Rechtsanwälte in Ahrensburg unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die notarielle Vorsorge, damit Ihre persönlichen und unternehmerischen Entscheidungen rechtlich wirksam umgesetzt werden.

Eine notarielle Vorsorge sorgt dafür, dass im Ernstfall alles nach Ihren Wünschen geregelt ist, rechtssicher, eindeutig und ohne spätere Streitigkeiten.

Als Notariat in Ahrensburg gestalten wir Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung und Betreuungsverfügung individuell und verbindlich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Durch die notarielle Beurkundung werden Ihre Entscheidungen rechtlich wirksam und vor Missbrauch geschützt.

Wir beraten Privatpersonen, Familien, Senioren, Alleinstehende und Unternehmer umfassend mit besonderem Augenmerk auf klare Formulierungen, sinnvolle Vertretungsregelungen und langfristige Sicherheit.

Schwerpunkte in der notariellen Vorsorgeberatung

Vorsorgevollmacht

Erstellung und Beurkundung Ihrer persönlichen Vollmacht, klare Festlegung, wer Sie in welchen Angelegenheiten vertreten darf.

Patientenverfügung

Verbindliche Regelung Ihrer Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Betreuungsverfügung

Rechtzeitige und eindeutige Bestimmung der Person, die im Betreuungsfall vom Gericht eingesetzt werden soll.

Generalvollmacht

Umfassende Vertretungsrechte für alle Lebensbereiche, für private und unternehmerische Entscheidungen.

Unternehmervorsorge

Sicherung der Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens bei Krankheit oder Unfall: klare Vollmachten für Geschäftsführung, Bank und Vertragspartner.

Kombination Vorsorgevollmacht und Testament

Ganzheitliche, rechtlich abgestimmte Gestaltung von Vertretung, Vermögensnachfolge und Nachlassplanung aus einer Hand.

Aufbewahrung und Registrierung

Sichere Hinterlegung und Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall schnell auffindbar sind.

Notarielle Leistungen in der Vorsorge

Viele Vorsorgeregelungen entfalten ihre Wirkung erst, wenn sie rechtssicher formuliert und beurkundet sind.

Als Notarin und Rechtsanwältin sorge ich für eindeutige und wirksame Formulierungen, die Ihren tatsächlichen Willen rechtlich verbindlich machen.

Eine notarielle Vorsorge schützt Sie und Ihre Angehörigen vor Missverständnissen, Fehlentscheidungen oder gerichtlichen Betreuungsverfahren.

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Rechtlicher Hintergrund und Pflicht zur notariellen Mitwirkung

Eine notarielle Beurkundung ist bei Vorsorgedokumenten nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen, um volle Rechtssicherheit und Beweiskraft zu gewährleisten.

Nur durch eine notarielle Beurkundung kann die Geschäftsfähigkeit der unterzeichnenden Person geprüft und Missbrauch wirksam verhindert werden.

Beglaubigung vs. Beurkundung:

  • Bei der Beglaubigung bestätigt die Notarin lediglich die Echtheit der Unterschrift.
  • Die Beurkundung umfasst die rechtliche Beratung, die Erstellung des Textes, die Verlesung und die Aufnahme in eine notarielle Urkunde.

Alle Vorsorgedokumente können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, damit Gerichte und Behörden im Ernstfall sofort darauf zugreifen können.

So unterstützen wir Sie notariell bei der Vorsorge, Vollmachten und Verfügungen

Persönliche Beratung und Analyse

Wir besprechen Ihre persönliche und familiäre Situation, klären Vertretungsbedarfe und ermitteln, welche Vollmachten oder Verfügungen erforderlich sind, individuell und vorausschauend.

Gestaltung und Beurkundung

Wir entwerfen Ihre Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung nach Ihren Vorstellungen, prüfen rechtliche Zusammenhänge und beurkunden die Dokumente verbindlich und rechtssicher.

Registrierung und Aufbewahrung

Wir übernehmen auf Wunsch die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und sorgen für die sichere Verwahrung Ihrer Urkunden, damit Ihre Regelungen im Ernstfall sofort wirksam werden können.

Ergänzend zur Vorsorge ist das Notariat auch im Erbrecht tätig. Viele Fragen der Vorsorge berühren bereits die Nachlassplanung, etwa wenn Vertretung, Vermögen und familiäre Verantwortung zusammenwirken. Wir betrachten beide Bereiche gemeinsam und gestalten Lösungen, die Ihre persönlichen Wünsche und die rechtlichen Anforderungen gleichermaßen berücksichtigen und für Klarheit, Sicherheit und ein gutes Gefühl, alles rechtzeitig geregelt zu haben, sorgen.

Darja Hannekum, LL.M (Miami)
Notarin & Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht

Häufige Fragen zur notariellen Vorsorge

Was macht ein Notar bei einer Vorsorgevollmacht?

Der Notar entwirft, erläutert und beurkundet die Vorsorgevollmacht, prüft die Geschäftsfähigkeit und sorgt für klare, rechtlich wirksame Formulierungen.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Zwingend erforderlich ist die notarielle Form nicht, sie wird jedoch dringend empfohlen, insbesondere bei umfangreichen Vermögensverhältnissen oder Immobilienbesitz.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie vertreten darf.

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen erfolgen oder unterbleiben sollen.

Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?

Die Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und hängen vom Vermögen und Umfang der Vollmacht ab. Eine transparente Kostenschätzung erfolgt vorab.

Wann sollte man eine Betreuungsverfügung erstellen?

Idealerweise frühzeitig, also bevor gesundheitliche Einschränkungen eintreten. Nur so kann Ihre gewünschte Person im Ernstfall tatsächlich als Betreuer eingesetzt werden.

Kann man Vorsorgevollmacht und Testament kombinieren?

Ja. Eine Kombination ist oft sinnvoll, um Vertretung, Vermögensnachfolge und Nachlassplanung aufeinander abzustimmen.

Wie registriert man eine Vorsorgevollmacht?

Die Registrierung erfolgt über das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die Notarin übernimmt die Anmeldung für Sie.

Kann ein Notar die Vorsorgevollmacht auch für Unternehmer gestalten?

Ja. Besonders für Unternehmer ist eine Vorsorgevollmacht entscheidend, um die Handlungsfähigkeit des Betriebs im Krankheits- oder Notfall sicherzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung bei Vorsorgedokumenten?

Die Beglaubigung bestätigt nur die Unterschrift, während bei der Beurkundung der gesamte Inhalt rechtlich geprüft und beurkundet wird.

Kann ein Notar Vorsorgedokumente auch für Personen im Ausland erstellen?

Ja, sofern die Erklärenden persönlich erscheinen oder sich in Deutschland vertreten lassen. Internationale Bezüge werden dabei rechtlich berücksichtigt.

Sie möchten Ihre Vorsorge rechtzeitig und rechtssicher regeln?

Kontaktieren Sie unser Notariat in Ahrensburg. Wir gestalten Ihre Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung individuell und verbindlich.

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