„Gründen mit Freunden“ klingt für viele nach dem perfekten Start: Vertrauen ist da, die Vision ist gemeinsam entstanden, die Motivation hoch. Genau deshalb wird die rechtliche Vorbereitung häufig unterschätzt. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass nicht fehlende Ideen oder Einsatzbereitschaft Freundschafts-Gründungen scheitern lassen, sondern ungeklärte Erwartungen und fehlende rechtliche Strukturen.
Viele Gründer:innen suchen vor dem ersten Notartermin nach Antworten auf Fragen wie:
„GmbH mit Freunden gründen, worauf achten?“ oder „Gesellschaftsvertrag unter Freunden, was ist wichtig?“
Die gute Nachricht: Die meisten Konflikte lassen sich vermeiden, wenn man rechtzeitig die richtigen Themen anspricht.

Inhalt:
Freundschaft schafft Vertrauen, ersetzt aber keine klaren Regelungen. Gerade weil man sich kennt, werden viele Fragen nicht offen gestellt. Gründen mit Freunden: Man geht davon aus, dass sich alles „schon regeln wird“. Genau diese Annahme führt später häufig zu Enttäuschung, Frust und im schlimmsten Fall zu Gesellschafterstreitigkeiten.
Je persönlicher die Beziehung zwischen den Gründern ist, desto wichtiger ist es, die Zusammenarbeit rechtlich sauber zu strukturieren. Ein Gesellschaftsvertrag ist dabei kein Zeichen von Misstrauen, sondern Ausdruck von Verantwortung – gegenüber dem Unternehmen und der Freundschaft.
Eine der zentralen Fragen vor der GmbH-Gründung mit Freunden ist die Verteilung der Anteile. In der Praxis wird hier oft aus Harmoniebedürfnis eine einfache Lösung gewählt, zum Beispiel eine 50/50-Aufteilung. Was auf den ersten Blick fair wirkt, führt später jedoch häufig zu Konflikten, wenn sich Einsatz, Verantwortung oder Risiko unterschiedlich entwickeln.
Vor dem Notartermin sollte beim Gründen mit Freunden daher klar besprochen werden, wer wie viel Kapital einbringt, wer operativ wie stark im Unternehmen mitarbeitet und wer welches wirtschaftliche Risiko trägt. Ebenso wichtig ist die Frage, ob und ab wann Geschäftsführergehälter gezahlt werden, ob Einlagen zurückgezahlt werden können und wie mit zusätzlichem Kapitalbedarf umgegangen wird.
Ungeklärte Geldfragen bleiben selten sachlich. Sie werden emotional und belasten nicht nur das Unternehmen, sondern auch die persönliche Beziehung.
Ein weiterer häufiger Streitpunkt bei Freundschafts-Gründungen ist die Frage nach Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnissen. Viele Gründer:innen verzichten bewusst auf klare Rollen, weil man sich kennt und flexibel bleiben möchte. In der Realität führt genau das oft zu Unsicherheit und Stillstand.
Es sollte beim Gründen mit Freuden frühzeitig festgelegt werden, wer welche Aufgaben übernimmt, wer Geschäftsführer ist und wie Entscheidungen getroffen werden, sowohl im Tagesgeschäft als auch bei grundlegenden strategischen Fragen. Ohne klare Regelungen wollen häufig alle mitreden, aber niemand entscheiden. Das hemmt das Wachstum und sorgt für Frust.
Klare Rollen bedeuten kein Misstrauen. Sie schaffen Struktur, Effizienz und Fairness – und entlasten die Zusammenarbeit erheblich.
Der wichtigste Punkt beim Gründen mit Freunden wird in der Praxis am häufigsten verdrängt: Was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigen möchte? Dabei ist ein Ausstieg kein Ausnahmefall, sondern Teil der unternehmerischen Realität. Persönliche Veränderungen, Krankheit, Überlastung oder unterschiedliche Zukunftsvorstellungen können dazu führen, dass sich Wege trennen.

Vor dem Notartermin sollte deshalb geregelt werden, ob und wie ein Gesellschafter kündigen kann, ob Mitgesellschafter ein Vorkaufsrecht haben, ob eine Einziehung der Anteile möglich ist und wie der Unternehmensanteil im Exit-Fall bewertet wird. Ebenso relevant ist die Frage, ob eine Abfindung sofort oder in Raten gezahlt wird.
Fehlende oder unklare Exit-Regelungen beim Gründen mit Freunden gehören zu den häufigsten Ursachen für langwierige und teure Gesellschafterstreitigkeiten. Gute Regelungen hingegen können eine Trennung ermöglichen, ohne das Unternehmen oder die Freundschaft zu zerstören.
In nahezu jedem Gesellschafterstreit fallen dieselben Sätze: „Das regeln wir später“, „Wir vertrauen uns“ oder „Wir sind ja Freunde“. Aus rechtlicher Sicht sind das keine Lösungen, sondern Risiken. Je später Konflikte geregelt werden, desto schwieriger und teurer wird es.
Viele Gründer gehen davon aus, dass der Notar die inhaltliche Struktur der Zusammenarbeit vorgibt. Tatsächlich ist der Notartermin der Abschluss der Planung, nicht ihr Beginn. Je besser Geld, Rollen und Exit-Fragen im Vorfeld geklärt sind, desto sinnvoller und passgenauer kann der Gesellschaftsvertrag gestaltet werden.
Gründen mit Freunden kann hervorragend funktionieren. Voraussetzung ist jedoch, dass rechtliche und wirtschaftliche Fragen frühzeitig und offen geklärt werden. Ein guter Gesellschaftsvertrag schützt nicht nur das Unternehmen, sondern schafft Klarheit, vermeidet Konflikte und bewahrt oft auch die persönliche Beziehung.
Wer mit Freunden gründet, sollte deshalb nicht weniger, sondern mehr regeln, idealerweise bevor der erste Notartermin stattfindet.
Ja, Gründen mit Freunden kann sehr gut funktionieren. Entscheidend ist jedoch, dass Freundschaft nicht an die Stelle klarer rechtlicher Regelungen tritt. In der Praxis scheitern Freundschafts-Gründungen selten an der Idee, sondern an ungeklärten Erwartungen. Wer frühzeitig über Geld, Rollen und einen möglichen Ausstieg spricht und dies rechtlich sauber regelt, reduziert das Konfliktpotenzial erheblich.
Gerade dann. Je persönlicher die Beziehung, desto wichtiger sind klare Regeln. Ein Gesellschaftsvertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein Instrument zur Absicherung der Zusammenarbeit. Er schafft Klarheit darüber, wer was darf, wer was bekommt und was passiert, wenn sich etwas ändert.
Die Verteilung der Anteile sollte nicht allein aus Freundschaft erfolgen. Entscheidend sind Kapital, Arbeitsleistung, Verantwortung und Risiko. Eine pauschale 50/50-Verteilung wirkt zwar fair, führt aber häufig zu Konflikten, wenn Einsatz und Verantwortung auseinandergehen. Eine differenzierte Regelung ist meist nachhaltiger.
Ein Gesellschafter kann nicht einfach „gehen“. Ohne entsprechende Regelung bleibt er beteiligt – mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb sollte der Gesellschaftsvertrag regeln, ob und wie ein Ausstieg möglich ist, ob es Vorkaufsrechte gibt, wie der Anteil bewertet wird und wie eine Abfindung erfolgt. Fehlende Exit-Regelungen sind einer der häufigsten Gründe für Gesellschafterstreitigkeiten.
Nicht zwangsläufig. Ob ein Ausstieg teuer wird, hängt maßgeblich von der Abfindungsregelung im Gesellschaftsvertrag ab. Ohne klare Bewertungsmethode drohen teure Gutachten und Streit. Mit einer sauberen Regelung lassen sich Kosten und Konflikte deutlich reduzieren.
Vor dem Notartermin sollten sich die Gründer insbesondere über folgende Punkte einig sein: Beteiligungsverhältnisse, Einlagen, Geschäftsführergehälter, Zuständigkeiten, Entscheidungsmechanismen sowie Exit- und Abfindungsregelungen. Der Notartermin ist der Abschluss der Planung, nicht ihr Anfang.
Ja, Gesellschaftsverträge können geändert werden. Änderungen sind jedoch oft aufwendiger, konfliktträchtiger und teurer als eine saubere Regelung von Anfang an. Zudem müssen Änderungen regelmäßig erneut notariell beurkundet werden. Eine gute Erststruktur spart daher langfristig Zeit und Kosten.
In der Regel nicht. Musterverträge berücksichtigen keine individuellen Besonderheiten, wie unterschiedliche Beiträge, persönliche Beziehungen oder konkrete Geschäftsmodelle. Gerade bei Gründungen mit Freunden führen Standardverträge häufig zu Regelungslücken und später zu Streit.
Der Notar sorgt für die rechtssichere Beurkundung und Umsetzung. Die inhaltliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit, also das „Wie“ und „Was passiert wenn“, sollte jedoch bereits vorher geklärt sein. Je besser die Vorbereitung, desto sinnvoller und passgenauer kann der Gesellschaftsvertrag gestaltet werden.

