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Die Zukunft der Künstlichen Intelligenz in Europa: Ein Blick auf den neuen EU AI-Act

In einer Welt, in der die Technologie mit beispielloser Geschwindigkeit voranschreitet, steht die Europäische Union (EU) an der Schwelle einer umfassenden Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) mit dem geplanten AI-Act. Dieser legislative Vorstoß zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen der Förderung technologischer Innovationen und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor potenziellen Risiken zu schaffen.

eu ai-act
Neeqolah Creative Works on Unsplash

Übersicht

  1. Eine neue Definition von KI
  2. Strengere Regulierungen für ChatGPT und Co.
  3. Strengere Haftungsregelungen
  4. Deutschland stimmt zu
  5. Die Hoffnung auf weltweite Nachahmung
  6. Fazit

1. Eine neue Definition von KI

Die Grundlage des AI-Acts bildet eine aktualisierte Definition von Künstlicher Intelligenz, die von der OECD Ende 2023 vorgeschlagen wurde. KI-Systeme werden als maschinengestützte Systeme beschrieben, die aus Eingaben lernen und Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen generieren können. Diese Definition unterstreicht die Vielfalt und den Anpassungsgrad von KI-Systemen sowie deren Fähigkeit, sowohl physische als auch virtuelle Umgebungen zu beeinflussen.

2. Strengere Regulierungen für ChatGPT und Co.

Ein zentraler Aspekt des AI-Acts ist die Einführung strengerer Regeln für Basismodelle und Chatbots, wie ChatGPT. Artikel 28 b des AI-Acts fordert von den Anbietern solcher Systeme, durch geeignete Planung, Erprobung und Analyse, dass sie unter anderem vernünftigerweise vorhersehbare Risiken für Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte und die Umwelt minimieren und dokumentieren. Besonders betont wird der Schutz der Urheberrechte und die Notwendigkeit, den Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke offenzulegen.

3. Strengere Haftungsregelungen im AI-Act

Die EU-Kommission plant, einheitliche Schutzstandards für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) einzuführen, um Schadensersatzansprüche zu vereinfachen und die Beweislastregeln anzupassen. In Deutschland gibt es bisher keine speziellen gesetzlichen Regelungen für Schäden, die durch KI entstehen, weshalb allgemeine Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch Anwendung finden. Die Beweisführung bei Schäden durch KI gestaltet sich aufgrund der Komplexität und Intransparenz der Systeme oft schwierig. Die EU-Kommission hat daher einen Richtlinienentwurf zur Anpassung der Haftungsregeln an KI vorgeschlagen, um Haftungslücken zu schließen und die Entwicklung und Verbreitung von KI zu fördern. Die Richtlinie sieht unter anderem Offenlegungspflichten und eine Kausalitätsvermutung vor, um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern. Diese Maßnahmen sollen es Geschädigten ermöglichen, Informationen über Hochrisiko-KI-Systeme zu erhalten und die haftenden Personen sowie die Nichteinhaltung von Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Die Kausalitätsvermutung ändert die Beweislast so, dass der Anspruchsgegner beweisen muss, dass kein ursächlicher Zusammenhang besteht.

4. Deutschland stimmt zu

Deutschlands Zustimmung zum AI-Act, nach intensiven Verhandlungen und dem Erreichen eines Kompromisses, symbolisiert die Bereitschaft der Bundesregierung, einen rechtlichen Rahmen zu unterstützen, der Innovation fördert und gleichzeitig Risiken adressiert. Bundesdigitalminister Volker Wissing hebt hervor, dass der Kompromiss den Weg für Europa ebnet, um ein führender KI-Standort im globalen Wettbewerb zu werden.

5. Die Hoffnung auf weltweite Nachahmung

Die EU strebt mit dem AI-Act nicht nur eine interne Regulierung an, sondern hofft auch, dass diese Regeln weltweit Nachahmung finden. Durch die Einteilung von KI-Systemen in verschiedene Risikogruppen sollen Anforderungen entsprechend der potenziellen Gefahren festgelegt werden. Dies soll einen sicheren Einsatz von KI gewährleisten, ohne dabei Innovationen zu behindern.

6. Fazit

Während der endgültige Text des AI-Acts noch aussteht, ist die politische Einigung ein starkes Signal dafür, dass Europa nach einer führenden Rolle in der globalen Diskussion über die Regulierung von Künstlicher Intelligenz strebt. Dieser legislative Schritt wird tiefgreifende Auswirkungen auf Anbieter und Nutzer von KI-Technologien in Europa und darüber hinaus haben. KI-Systeme werden sich in der EU an strengere Regeln halten müssen. Dies wird auch Auswirkungen auf die Nutzer von KI haben. Es bleibt abzuwarten, ob und wann der Rest der Welt nachzieht und ob die Regelwerke genauso streng ausfallen wie in der EU.

Der endgültige Text des KI-Acts ist noch nicht veröffentlicht, aber hier gibt es bereits ein „Artificial Intelligence – Questions and Answers“ der Europäischen Kommission, der einige Fragen beantwortet.

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Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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