Die Gründung ist geschafft. Die Gesellschaft ist im Handelsregister eingetragen, die Geschäftsidee steht und die ersten Kunden sollen gewonnen werden.
Viele Gründer konzentrieren sich in dieser Phase verständlicherweise auf Vertrieb, Marketing und Produktentwicklung. Rechtliche Grundlagen werden dagegen häufig auf später verschoben. Genau das kann jedoch teuer werden.
Denn zahlreiche rechtliche Konflikte entstehen nicht wegen einer schlechten Geschäftsidee, sondern wegen fehlender oder unzureichender Verträge. Welche Verträge junge Unternehmen unmittelbar nach der Gründung benötigen und worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhalt:
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Zusammenarbeit der Gesellschafter und bildet die rechtliche Grundlage des Unternehmens. Insbesondere bei mehreren Gründern sollte der Vertrag nicht lediglich aus einer Mustervorlage bestehen. Wichtige Regelungspunkte sind unter anderem:

Gerade bei Start-ups zeigt sich häufig erst nach einigen Monaten, dass die Vorstellungen der Gründer auseinandergehen. Ein durchdachter Gesellschaftsvertrag kann spätere Konflikte erheblich reduzieren.
Viele Gründer gehen davon aus, dass der Gesellschaftsvertrag sämtliche Themen regelt. In der Praxis empfiehlt sich jedoch häufig zusätzlich eine Gesellschaftervereinbarung.
Darin können beispielsweise folgende Punkte geregelt werden:
Insbesondere bei wachstumsorientierten Unternehmen sollte frühzeitig geklärt werden, was passiert, wenn ein Gründer das Unternehmen verlässt oder neue Investoren einsteigen.
Wird ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer, sollte dessen Tätigkeit nicht ausschließlich mündlich geregelt werden.
Ein Geschäftsführervertrag schafft Klarheit über:
Fehlt eine vertragliche Regelung, entstehen häufig Unsicherheiten über Rechte und Pflichten des Geschäftsführers.
Vor allem junge Unternehmen sprechen früh mit potenziellen Investoren, Dienstleistern, Entwicklern oder Kooperationspartnern.
Dabei werden oftmals sensible Informationen offengelegt:
Eine Geheimhaltungsvereinbarung (Non Disclosure Agreement – NDA) hilft dabei, vertrauliche Informationen rechtlich zu schützen und klare Regeln für deren Nutzung festzulegen.
Viele Start-ups arbeiten zunächst mit Freelancern statt mit fest angestellten Mitarbeitern.
Typische Beispiele sind:

Ein professioneller Freelancervertrag sollte insbesondere regeln:
Besonders wichtig ist die Regelung der Nutzungsrechte. Ohne ausdrückliche Vereinbarung verbleiben Urheberrechte häufig beim Freelancer.
Sobald die ersten Mitarbeiter eingestellt werden, sollten rechtssichere Arbeitsverträge verwendet werden.
Hierzu gehören beispielsweise Regelungen zu:
Fehlerhafte Arbeitsverträge können später erhebliche arbeitsrechtliche Risiken verursachen.
Nicht jedes Unternehmen benötigt zwingend AGB. Werden jedoch regelmäßig gleichartige Leistungen oder Produkte angeboten, können AGB erhebliche Vorteile bieten.
Durch rechtssichere AGB lassen sich unter anderem Regelungen treffen zu:
Dabei müssen AGB sorgfältig formuliert werden. Unwirksame Klauseln bieten häufig keine rechtliche Sicherheit.
Viele Gründer arbeiten anfangs auf Basis kurzer E-Mails oder mündlicher Absprachen.
Das kann problematisch werden.
Gerade bei größeren Projekten sollten individuelle Verträge geschlossen werden, die insbesondere folgende Punkte regeln:
Ein sauberer Vertrag schafft Klarheit auf beiden Seiten und reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten.
Digitale Geschäftsmodelle benötigen häufig spezielle Vertragswerke.
Dazu zählen insbesondere:
Gerade im IT-Bereich führen unklare Regelungen zu Nutzungsrechten, Haftung oder Datenschutz regelmäßig zu kostspieligen Auseinandersetzungen.
Fazit
Die ersten Monate nach der Gründung entscheiden häufig über den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Neben Produktentwicklung und Vertrieb sollten Gründer deshalb auch die rechtlichen Grundlagen ihres Unternehmens nicht vernachlässigen.
Wer frühzeitig auf rechtssichere Vertragsgestaltung setzt, reduziert Risiken, schafft klare Strukturen und vermeidet viele Konflikte, bevor sie überhaupt entstehen.
Zu den wichtigsten Verträgen gehören insbesondere der Gesellschaftsvertrag, eine Gesellschaftervereinbarung, Geschäftsführerverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), Freelancerverträge, Arbeitsverträge, AGB sowie Kunden- und Dienstleistungsverträge.
Ja. Bei einer GmbH oder UG ist ein Gesellschaftsvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Er regelt unter anderem die Beteiligungsverhältnisse, Stimmrechte und die Geschäftsführung.
Der Gesellschaftsvertrag regelt die grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Beziehungen. Eine Gesellschaftervereinbarung enthält häufig zusätzliche Regelungen, beispielsweise zu Vesting, Exit-Szenarien, Investorenrechten oder Wettbewerbsverboten.
Ein Geschäftsführervertrag sollte möglichst vor Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden. Er regelt insbesondere Vergütung, Aufgaben, Haftung, Urlaub und Kündigungsfristen.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung empfiehlt sich immer dann, wenn vertrauliche Informationen mit potenziellen Geschäftspartnern, Investoren, Freelancern oder Dienstleistern geteilt werden.
Ein Freelancervertrag schafft Klarheit über Leistungsumfang, Vergütung, Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Haftung. Besonders wichtig ist die Regelung der Urheber- und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen.
AGB sind sinnvoll, wenn regelmäßig gleichartige Leistungen oder Produkte angeboten werden. Sie können Abläufe vereinfachen und rechtliche Risiken reduzieren.
Musterverträge können als Orientierung dienen. Sie berücksichtigen jedoch häufig nicht die Besonderheiten des konkreten Geschäftsmodells und enthalten teilweise veraltete oder unwirksame Klauseln.
IT-Unternehmen benötigen häufig spezielle Verträge wie Softwareentwicklungsverträge, SaaS-Verträge, Lizenzverträge, Wartungsverträge und Auftragsverarbeitungsverträge (AVV).
Die Kosten hängen von Komplexität, Vertragsart und individuellem Beratungsbedarf ab. Die Investition in eine professionelle Vertragsgestaltung ist häufig deutlich günstiger als die spätere Beilegung von Vertragsstreitigkeiten.
Eine anwaltliche Prüfung empfiehlt sich insbesondere vor dem Abschluss langfristiger Verträge, bei hohen wirtschaftlichen Risiken oder wenn individuelle Vertragsklauseln verhandelt werden sollen.
Fehlende oder unklare Verträge führen häufig zu Streitigkeiten über Leistungen, Vergütung, Haftung, Kündigungsmöglichkeiten oder Nutzungsrechte. Schriftliche Vereinbarungen schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.


