Das Erbrecht regelt die Übertragung von Vermögenswerten nach dem Tod eines Menschen und ist ein sensibles sowie komplexes Rechtsgebiet. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende und kompetente Rechtsdienstleistungen im Bereich des Erbrechts an. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Expertise stehen wir Ihnen bei allen erbrechtlichen Fragen und Anliegen vertrauensvoll zur Seite.
Erbrecht ist ein komplexes und oft emotionales Thema. Ob Sie Ihr Vermögen frühzeitig absichern, eine gerechte Nachfolgeregelung treffen oder sich gegen eine ungerechte Erbverteilung wehren möchten – wir stehen Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte in Hamburg und Ahrensburg kompetent zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Erbrechts, darunter:
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Ein professionell gestaltetes Testament oder ein maßgeschneiderter Erbvertrag kann Streitigkeiten unter Erben vermeiden und steuerliche Vorteile sichern. Unsere Experten für Erbrecht in Hamburg und Ahrensburg helfen Ihnen, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Ob persönlich in unseren Kanzleiräumen in Hamburg oder Ahrensburg oder flexibel per Online- oder Telefonberatung – wir sind für Sie erreichbar. Dank unserer modernen digitalen Ausstattung bieten wir Ihnen bundesweit eine unkomplizierte und effiziente Rechtsberatung. Buchen Sie direkt einen Rückruftermin über unser Buchungstool oder rufen Sie uns an – wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen in einer oftmals schwierigen und emotionalen Zeit Sicherheit und Klarheit zu bieten. Wir legen großen Wert auf eine individuelle und persönliche Beratung, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Anliegen zugeschnitten ist. Durch unsere langjährige Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung sind wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und können Ihnen so die bestmögliche Unterstützung bieten.
Mit Standorten in Hamburg und Ahrensburg, sowie einer bundesweiten Erreichbarkeit über digitale Kommunikationswege, stehen wir Ihnen im gesamten Bundesgebiet als Anwälte zur Seite!
Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei der Regelung Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten helfen können. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. In erster Linie erben Ehepartner, Kinder und Enkelkinder. Gibt es keine direkten Nachkommen, sind die Eltern, Geschwister oder weiter entfernte Verwandte erbberechtigt.
Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen (Ehepartnern, Kindern, Eltern in bestimmten Fällen) einen Mindestanteil am Erbe. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss aktiv eingefordert werden.
Ein Testament ist gültig, wenn es entweder handschriftlich verfasst, mit Datum und Unterschrift versehen ist oder notariell beurkundet wurde. Ein notarielles Testament hat den Vorteil, dass es rechtssicher ist und Erbstreitigkeiten vorbeugt.
Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung über die Erbfolge und wird notariell beurkundet. Er ist sinnvoll, wenn mehrere Personen verbindlich in die Erbregelung eingebunden werden sollen, etwa in Patchwork-Familien oder bei Unternehmensnachfolgen.
Eine Erbschaft kann innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis ausgeschlagen werden, wenn z. B. Schulden vorhanden sind. Diese Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
Ein Erbe tritt die gesamte Rechtsnachfolge des Verstorbenen an (einschließlich Schulden). Ein Vermächtnis hingegen gewährt einer Person einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag, ohne dass sie als Erbe gilt.
Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Freibeträge (z. B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder). Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Nachlass diese Freibeträge übersteigt. Eine frühzeitige steuerliche Planung kann helfen, Steuern zu reduzieren.
Eine klare und rechtssichere Testamentsgestaltung, ggf. ergänzt durch einen Erbvertrag, kann Streitigkeiten verhindern. Notarielle Beratung stellt sicher, dass alle Regelungen eindeutig sind und keine Missverständnisse entstehen.
Ja, Sie können in Ihrem Testament festlegen, wer Ihr Unternehmen nach Ihrem Tod übernehmen soll. Allerdings muss die Unternehmensnachfolge nicht nur testamentarisch geregelt werden, sondern auch mit gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen abgestimmt werden.