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Ihr Notariat in Ahrensburg

✔ Rechtssicherheit

✔ Unparteiliche Beratung

✔ Vorsorgende Rechtspflege

Notar Ahrensburg

Das Notaramt ist ein öffentliches Amt, das der vorsorgenden Rechtspflege dient. Notarinnen und Notare sind unabhängige und unparteiische Träger eines öffentlichen Amtes und haben die Aufgabe, rechtliche Erklärungen zu beurkunden und Beglaubigungen vorzunehmen. Ihre Tätigkeit sorgt für Rechtssicherheit, indem sie die Interessen aller Beteiligten ausgleicht, rechtliche Risiken minimiert und klare, verbindliche Regelungen schafft.

Notar Ahrensburg: Das Notariat von Hannekum & Partner im Amtsgerichtsbezirk Ahrensburg steht Ihnen für notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen in verschiedenen Rechtsbereichen zur Verfügung. Notarin Darja Hannekum begleitet Sie bei wichtigen rechtlichen Entscheidungen und sorgt für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Verträge und Urkunden.

Die wichtigsten Aufgaben des Notars

Immobilienrecht
  • Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken
  • Schenkungen und Übertragungen von Immobilien
  • Bauträgerverträge
Erbrecht
  • Erstellung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
  • Erbscheinanträge und Erbausschlagungen
  • Nachfolgeregelungen für Unternehmen

 

Gesellschaftsrecht
  • Gründung von Gesellschaften (GmbH, UG, AG, Personengesellschaften)
  • Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen
  • Anteilsübertragungen und Umstrukturierungen
  • Unternehmensnachfolgeregelungen
Ehe- & Familienrecht
  • Eheverträge zur Regelung des Güterstands
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen
Vorsorge
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen
Beglaubigungen
  • Unterschriftenbeglaubigungen
  • Abschriftenbeglaubigungen
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Vereinsregisteranmeldungen
  • Internationale Urkunden

Notarielle Tätigkeit – Unabhängig, unparteiisch, rechtssicher

Notarinnen und Notare handeln neutral und sind nicht Vertreter einer Partei, sondern Wahrungspersonen des Rechts. Sie beraten alle Beteiligten und stellen sicher, dass Verträge und Erklärungen rechtlich wirksam und verständlich sind.

Notar Ahrensburg

Die notarielle Tätigkeit ist durch gesetzliche Vorschriften geregelt, insbesondere durch die Bundesnotarordnung (BNotO) und das Beurkundungsgesetz (BeurkG). Die Gebühren für notarielle Leistungen sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und somit für alle Notariate gleich.

Warum notarielle Beurkundung?

Für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vor, um Rechtssicherheit und Schutz vor übereilten Entscheidungen zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:

Notarinnen und Notare tragen dazu bei, Streitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden und sorgen für eine klare, verbindliche und rechtssichere Regelung wichtiger Angelegenheiten.

Beratung und Gestaltung rechtssicherer Verträge

Neben der Beurkundung von Verträgen erstellen Notarinnen und Notare auch maßgeschneiderte Vertragsentwürfe, die den individuellen Bedürfnissen der Parteien entsprechen. Sie stellen sicher, dass:

Alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind
Die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden
Mögliche Konflikte oder rechtliche Risiken vermieden werden

Die Beratung durch den Notar hilft, rechtliche Fallstricke zu erkennen und Vertragsgestaltungen klar, verständlich und zukunftssicher auszuarbeiten.

Unparteiische Beratung und Interessenausgleich

Ein Notar ist keine anwaltliche Interessenvertretung, sondern sorgt als neutrale Instanz dafür, dass alle Beteiligten eines Rechtsgeschäfts die gleichen Informationen erhalten und fair behandelt werden.

Dabei klärt er über:
✔ Die rechtlichen Folgen eines Vertrags auf
✔ Eventuelle Risiken und Alternativen
✔ Die gesetzlichen Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten

Notar Ahrensburg: notar@hannekum-partner.de

Gesetzlich vorgeschriebene notarielle Beurkundungen

In vielen wichtigen rechtlichen Angelegenheiten schreibt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung zwingend vor. Der Notar oder die Notarin sorgt dabei nicht nur für die rechtlich korrekte Form, sondern auch für Transparenz, Klarheit und rechtssichere Gestaltung. Ziel ist es, alle Beteiligten umfassend zu informieren und vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fälle, in denen Sie zwingend eine notarielle Mitwirkung benötigen:

Immobilienrecht

  • Kauf, Verkauf und Schenkung von Grundstücken, Wohnungen, Häusern
  • Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
  • Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Überlassungsverträge (z. B. Haus an Kinder)

Gesellschaftsrecht

  • Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrags (z. B. Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderung)
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen bei Kapitalgesellschaften
  • Anteilsübertragungen bei GmbH-Anteilen
  • Eintragungen ins Handelsregister (z. B. bei e.K., OHG, KG, GmbH, AG)
  • Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel von Unternehmen (Umwandlungsrecht)

Erbrecht

  • Erbverträge
  • Testamente mit mehreren Beteiligten oder besondere Formen (kann in einigen Fällen, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, auch handschriftlich erfolgen)
  • Ausschlagung einer Erbschaft (kann auch beim Nachlassgericht erfolgen)
  • Erbscheinanträge (alternativ beim Nachlassgericht möglich)

Familienrecht

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Güterstandsänderungen
  • Adoptionen
  • Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt (in bestimmten Fällen)

Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten

Notarinnen und Notare beglaubigen die Echtheit von Unterschriften, Abschriften und Dokumenten. Dies ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:

  • Vollmachten, z. B. für Grundstücksgeschäfte oder Gesellschaftsvertretungen
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Vereinsregistereintragungen
  • Genehmigungserklärungen
  • Internationale Urkunden (Apostillen und Legalisationen)

Durch die notarielle Beglaubigung wird sichergestellt, dass ein Dokument echt ist und von der erklärenden Person unterzeichnet wurde.

Dokumentation und Archivierung

Alle beurkundeten Dokumente werden sorgfältig archiviert und dokumentiert, sodass sie jederzeit zur Verfügung stehen, falls später Unklarheiten oder rechtliche Fragen entstehen.

Mehr erfahren - Notar Ahrensburg?
Wer eine notarielle Beratung oder Beurkundung benötigt, kann sich direkt an ein Notariat wenden. Notarinnen und Notare stehen Ihnen als unabhängige und qualifizierte Ansprechpartner zur Seite. Notar Ahrensburg: Notarin Darja Hannekum steht Ihnen in Ahrensburg als Notarin zur Verfügung.

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