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Notarielle Leistungen im Gesellschaftsrecht

Rechtssichere Lösungen für Ihr Unternehmen von der Gründung bis zur Nachfolge.

Als Notar für Gesellschaftsrecht in Ahrensburg begleite ich Gründer, Gesellschafter und Investoren bei allen notariellen Beurkundungen und Beglaubigungen persönlich, effizient und digital.

Im Gesellschaftsrecht ist die notarielle Beurkundung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern ein zentraler Schritt für Rechtssicherheit und klare Strukturen.

Als Notarin in Ahrensburg begleite ich Sie bei der Gründung Ihrer GmbH, UG oder GbR, bei Vertragsänderungen, Anteilsübertragungen und Umwandlungen.

Ob Start-up, mittelständisches Unternehmen oder Familiengesellschaft, ein Notar sorgt dafür, dass Ihre rechtlichen Entscheidungen dauerhaft Bestand haben und alle Vorgänge nach § 97 GNotKG korrekt abgewickelt werden.

Unsere Schwerpunkte in der notariellen Betreuung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Anliegen

Gründung und Gesellschaftsvertrag
  • GmbH gründenUG gründen oder GbR gründen
  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Erstellung und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
  • Elektronische Anmeldung beim Handelsregister
Handelsregister und Eintragungen
  • Beglaubigung und elektronische Einreichung
  • Kommunikation mit Registergericht und Behörden
  • Schnelle und digitale Abwicklung durch das Notariat
Vertragsänderungen, Kapitalmaßnahmen und Umwandlungen

Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen, Formwechsel

  • Vorbereitung und notarielle Beurkundung aller Änderungen
Anteilskauf und Gesellschafterwechsel
  • Beteiligungsübertragungen und Unternehmenskäufe
  • Entwurf und Beurkundung von Kaufverträgen
  • Abwicklung und Handelsregistervollzug
Liquidation und Auflösung
  • Begleitung bei der Auflösung einer Gesellschaft
  • Erstellung und Beurkundung der Liquidationsbeschlüsse
  • Einreichung der Handelsregistermeldung
Unternehmensnachfolge und Familiengesellschaften
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen zur Nachfolgeplanung
  • Strukturierung von Familiengesellschaften und Beteiligungsverhältnissen
Investoreneinstieg und Finanzierung
  • Beurkundung von Beteiligungsverträgen und Kapitalmaßnahmen
  • Begleitung bei Finanzierungsrunden und Investoreneinstiegen

Notarielle Leistungen im Gesellschaftsrecht – Ihr Mehrwert

Viele Vorgänge - etwa die Gründung einer GmbH oder UG, Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder Anteilsübertragungen - müssen gesetzlich notariell beurkundet oder beglaubigt werden.

Die frühzeitige Einbindung des Notars sorgt für Rechtssicherheit, Zeitersparnis und klare Abläufe mit dem Handelsregister und den Behörden.

Als modernes Notariat in Ahrensburg unterstütze ich Sie persönlich und digital von der Beratung bis zur Handelsregistereintragung.

Online Termin vereinbaren

Rechtlicher Hintergrund und Pflicht zur notariellen Mitwirkung

Eine notarielle Mitwirkung ist gesetzlich erforderlich bei:

  • Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
  • Änderungen oder Neufassungen des Gesellschaftsvertrags
  • Kapitalmaßnahmen (Erhöhung, Herabsetzung)
  • Anteilsübertragungen oder Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)

Die notarielle Beteiligung ist nicht nur Pflicht, sondern auch strategisch sinnvoll, um Fehler, Haftungsrisiken und Streitigkeiten zu vermeiden.

Beurkundung vs. Beglaubigung:

  • Die Beurkundung umfasst die rechtliche Prüfung, Erklärung und Unterzeichnung des gesamten Vertrags.
  • Die Beglaubigung bestätigt lediglich die Echtheit der Unterschrift, etwa bei Handelsregisteranmeldungen.

So unterstützen wir Sie notariell im Gesellschaftsrecht

Individuelle Beratung und Planung

Wir analysieren Ihre unternehmerische Situation und beraten Sie zur passenden Rechtsform, Struktur und den erforderlichen notariellen Schritten.

Gestaltung und Beurkundung

Wir entwerfen und beurkunden Gesellschaftsverträge, Beschlüsse und Anmeldungen – rechtssicher, transparent und abgestimmt auf Ihre Ziele.

Begleitung und Umsetzung

Wir übernehmen die elektronische Anmeldung beim Handelsregister, begleiten Änderungen oder Umwandlungen und sichern eine reibungslose Abwicklung.

Über uns – Kompetenz und Erfahrung im Gesellschaftsrecht

Als Notarin und Rechtsanwälte in Ahrensburg und Rechtsanwälte in Hamburg begleiten wir Unternehmen, Gründer und Investoren in allen Phasen ihres unternehmerischen Lebenszyklus.

Wir vereinen juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis insbesondere bei Start-up-Gründungen, Umwandlungen und internationalen Beteiligungsstrukturen.

Darja Hannekum, LL.M (Miami)
Notarin & Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht

Häufig gestellte Fragen zum Notar im Gesellschaftsrecht

Wann braucht man einen Notar im Gesellschaftsrecht?

Immer dann, wenn eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist – z. B. bei Gründung, Anteilsübertragungen oder Satzungsänderungen.

Muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden?

Ja, insbesondere bei GmbH, UG und AG ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.

Was macht ein Notar bei der GmbH-Gründung?

Der Notar erstellt den Gesellschaftsvertrag, führt die Beurkundung durch und reicht die Anmeldung elektronisch beim Handelsregister ein.

Was kostet ein Notar bei der GmbH-Gründung?

Die Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und hängen vom Stammkapital ab. Auf Wunsch erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung.

Wie läuft die notarielle Gründung ab?

Nach der Abstimmung der Entwürfe folgt die Beurkundung im Notariat. Anschließend wird die Anmeldung elektronisch eingereicht und bis zur Eintragung der GmbH oder UG begleitet.

Sie planen eine GmbH- oder UG-Gründung, eine Änderung des Gesellschaftsvertrags oder einen Gesellschafterwechsel?

Kontaktieren Sie unser Notariat in Ahrensburg – wir beraten Sie persönlich, digital und rechtssicher.

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