Die Bedeutung des Urheberrechts in sozialen Medien wird häufig unterschätzt. Selbst ein scheinbar harmloses Teilen von Bildern oder Musik ohne entsprechende Lizenz kann schnell zu kostspieligen Abmahnungen führen. Das Urheberrecht schützt dabei nicht nur professionell erstellte Werke, sondern auch User-Generated Content wie Fotos, Videos oder Texte. Besonders tückisch: Die weit verbreitete Annahme, dass frei zugängliche Inhalte aus dem Internet automatisch zur Weiterverwendung freigegeben sind, ist ein gefährlicher Irrtum. Gerne beraten wir Sie detailliert über das Urheberrecht im Bereich Social Media.
Im hektischen Alltag des Social Media Managements lauern urheberrechtliche Fallstricke an jeder Ecke. Während Content Creator unter Zeitdruck stehen, neue und ansprechende Inhalte zu produzieren, müssen sie gleichzeitig komplexe rechtliche Vorgaben beachten. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Verwendung von Musik in Stories und Reels dar. Plattform-eigene Musikbibliotheken suggerieren zwar eine rechtssichere Nutzung, jedoch gelten diese Lizenzen oft nur für private, nicht aber für kommerzielle Accounts.
In der schnelllebigen Welt der sozialen Medien gehört das Teilen von Inhalten zum Alltag. Doch was für viele selbstverständlich erscheint, birgt erhebliche rechtliche Risiken. Täglich erreichen uns Mandanten, die eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten haben oder unsicher sind, wie sie ihre Social-Media-Aktivitäten rechtssicher gestalten können.
Die häufigsten Probleme entstehen durch:
Das Urheberrecht im Social-Media-Bereich basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Zentral sind das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere die §§ 15, 19a, 23, 51 und 72 UrhG, sowie das Kunsturhebergesetz (KUG) bei Personenabbildungen. Aktuelle BGH-Urteile zu Embedding und Framing sowie die EU-DSM-Richtlinie haben die Rechtslage zusätzlich geprägt.
Mit jahrelanger Erfahrung im digitalen Urheberrecht bieten wir Ihnen:
Die Kosten können von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen. Mit unserer Hilfe erreichen wir jedoch regelmäßig deutliche Kostensenkungen.
Die Rechtslage ist komplex und von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine individuelle Prüfung ist unerlässlich.
Durch präventive rechtliche Beratung, klare interne Richtlinien und regelmäßige Teammitarbeiterschulungen minimieren Sie das Risiko erheblich.
Reagieren Sie nicht überstürzt und holen Sie sich umgehend professionelle rechtliche Unterstützung.
Die erforderlichen Lizenzen hängen von der konkreten Nutzungsart ab. Wir beraten Sie gerne individuell.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei Veranstaltungen gilt oft das Recht am eigenen Bild. Grundsätzlich benötigen Sie die Einwilligung der abgebildeten Personen. Ausnahmen gelten etwa bei Veranstaltungen als "Beiwerk" oder bei einer größeren Menschenmenge, bei der einzelne Personen nicht hervorgehoben werden.
Die rechtliche Situation bei KI-generierten Inhalten ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Wichtig ist, die Nutzungsbedingungen der KI-Tools genau zu prüfen und zu dokumentieren. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die KI-Systeme mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert wurden.
Memes können urheberrechtlich geschützt sein, auch wenn sie weit verbreitet sind. Die humoristische Verwendung allein rechtfertigt nicht automatisch die Nutzung. Bei kommerzieller Nutzung ist besondere Vorsicht geboten. Sicherer ist es, eigene Meme-Vorlagen zu erstellen oder lizenzfreie Vorlagen zu nutzen.
Das bloße Markieren oder Erwähnen anderer Accounts ist grundsätzlich zulässig. Wenn Sie jedoch Inhalte dieser Accounts teilen oder reposten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis – auch wenn die Plattform technisch die Möglichkeit zum Teilen anbietet.
Bei Live-Streams müssen Sie besonders vorsichtig sein, da hier verschiedene Rechte betroffen sein können: von Musik im Hintergrund über Markenrechte bis hin zu Persönlichkeitsrechten anwesender Personen. Wichtig ist eine gründliche Vorbereitung und gegebenenfalls das Einholen notwendiger Genehmigungen vor dem Stream.
Wir vereinen jahrelange Erfahrung mit tiefgreifendem Verständnis für die digitale Arbeitswelt. Unsere Mandanten schätzen besonders: