Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses steht Arbeitnehmern der Weg einer Kündigungsschutzklage offen. Besonders wichtig ist zu beachten, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss, da die Kündigung sonst als rechtswirksam gilt. In vielen Fällen kommt es bereits im Gütetermin zu einer einvernehmlichen Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, häufig in Form eines Vergleichs mit Abfindungszahlung.
Das Kündigungsschutzgesetz setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt und der Betrieb regelmäßig mit mehr als zehn Arbeitnehmern besetzt ist.
Der Ablauf einer solchen Klage sieht wie folgt aus:
Der Erhalt einer Kündigung stellt für die meisten Menschen einen schwerwiegenden Einschnitt dar. Neben den finanziellen Sorgen sind es vor allem die Zukunftsängste und die Unsicherheit über die rechtliche Situation, die Betroffene belasten.
Eine Kündigungsschutzklage ist das zentrale rechtliche Instrument, um sich gegen eine möglicherweise ungerechtfertigte Kündigung zu wehren. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Arbeitnehmern dabei umfangreiche Schutzrechte. Besonders wichtig: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam - auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Wir führen nach Ihrer Kontaktaufnahme ein erstes Gespräch, um die Dringlichkeit Ihres Falls zu bewerten und erste Handlungsempfehlungen zu geben.
In einem ausführlichen persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei analysieren wir Ihre Unterlagen und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie. Dabei prüfen wir:
Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Die besten Ergebnisse erzielen wir mit einer zweigleisigen Strategie. Während wir einerseits die Kündigungsschutzklage vorbereiten, verhandeln wir parallel über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung.
Sollte keine außergerichtliche Einigung möglich sein, vertreten wir Sie kompetent vor dem Arbeitsgericht. Dabei profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Arbeitsrecht und unserer profunden Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung.
Unsere Kanzlei bietet Erstberatungen zur Prüfung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist aufgrund der kurzen Klagefristen im Arbeitsrecht empfehlenswert.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Wir klären Sie transparent über alle Kosten auf und prüfen Ihre Ansprüche auf Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe.
Ein Kündigungsschutzverfahren dauert in der ersten Instanz durchschnittlich 3-6 Monate. Durch unsere Strategie der parallelen Verhandlungen erreichen wir jedoch häufig schon früher eine außergerichtliche Einigung.
Grundsätzlich besteht die Arbeitspflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist fort. Wir beraten Sie individuell zum richtigen Umgang mit dieser Situation.
Die Erfolgsaussichten hängen von den individuellen Umständen ab. In einem ersten Beratungsgespräch prüfen wir Ihre konkreten Chancen und entwickeln eine passende Strategie.
Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung grundsätzlich als rechtswirksam. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Klagezulassung möglich, etwa wenn Sie unverschuldet an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert waren. Lassen Sie dies von uns prüfen.
Wenn Sie Ihre Arbeitsleistung während des Verfahrens anbieten, muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen. Wir beraten Sie dazu, wie Sie Ihre Ansprüche richtig geltend machen und sichern.
Wichtig sind:
Bringen Sie diese Unterlagen am besten gleich zum ersten Beratungsgespräch mit.
Theoretisch ja, praktisch raten wir dringend davon ab. Das Arbeitsrecht ist komplex, und formelle Fehler können Ihre Chancen zunichtemachen. Zudem zeigt unsere Erfahrung, dass die Erfolgsaussichten mit anwaltlicher Vertretung deutlich höher sind.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Jedoch nutzen wir unsere Verhandlungserfahrung, um in den meisten Fällen eine angemessene Abfindung zu erreichen.
Bei einer Erkrankung während der Kündigungsfrist haben Sie weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Kündigung wird dadurch nicht unwirksam, aber die Kündigungsfrist kann sich unter Umständen verlängern. Wir beraten Sie zum korrekten Vorgehen in dieser Situation.