Logo
Kontakt

Ablauf einer Kündigungsschutzklage: So sind Sie vorbereitet

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden - schnelles Handeln ist daher entscheidend für den Erfolg
  • Mit jahrelanger Erfahrung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite
  • Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihren Fall
  1. Ablauf und rechtliche Schritte im Kündigungsschutzverfahren
  2. Die wichtigsten Fakten zur Kündigungsschutzklage
  3. Vorgehen bei der Kündigungsschutzklage
  4. Warum Sie auf unsere Expertise vertrauen können
  5. Häufig gestellte Fragen zur Kündigungsschutzklage

Ablauf und rechtliche Schritte im Kündigungsschutzverfahren

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses steht Arbeitnehmern der Weg einer Kündigungsschutzklage offen. Besonders wichtig ist zu beachten, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss, da die Kündigung sonst als rechtswirksam gilt. In vielen Fällen kommt es bereits im Gütetermin zu einer einvernehmlichen Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, häufig in Form eines Vergleichs mit Abfindungszahlung. 

Das Kündigungsschutzgesetz setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt und der Betrieb regelmäßig mit mehr als zehn Arbeitnehmern besetzt ist. 

Der Ablauf einer solchen Klage sieht wie folgt aus: 

  • Nachbetreuung
  • Erstberatung und Fristenprüfung
  • Klageerhebung
  • Güteverhandlung
  • Hauptverhandlung (falls erforderlich) 

Der Erhalt einer Kündigung stellt für die meisten Menschen einen schwerwiegenden Einschnitt dar. Neben den finanziellen Sorgen sind es vor allem die Zukunftsängste und die Unsicherheit über die rechtliche Situation, die Betroffene belasten.

Die wichtigsten Fakten zur Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage ist das zentrale rechtliche Instrument, um sich gegen eine möglicherweise ungerechtfertigte Kündigung zu wehren. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Arbeitnehmern dabei umfangreiche Schutzrechte. Besonders wichtig: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam - auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage

  • Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
  • Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern 
  • Einhaltung der 3-Wochen-Klagefrist
  • Keine wirksame Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag

Vorgehen bei der Kündigungsschutzklage

1. Schnelle Erstberatung

Wir führen nach Ihrer Kontaktaufnahme ein erstes Gespräch, um die Dringlichkeit Ihres Falls zu bewerten und erste Handlungsempfehlungen zu geben.

2. Persönliches Beratungsgespräch

In einem ausführlichen persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei analysieren wir Ihre Unterlagen und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie. Dabei prüfen wir:

  • Formelle Wirksamkeit der Kündigung
  • Kündigungsgrund und soziale Rechtfertigung
  • Besondere Kündigungsschutzrechte
  • Chancen einer außergerichtlichen Einigung

3. Zweigleisige Strategie 

Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Die besten Ergebnisse erzielen wir mit einer zweigleisigen Strategie. Während wir einerseits die Kündigungsschutzklage vorbereiten, verhandeln wir parallel über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung. 

4. Gerichtliches Verfahren

Sollte keine außergerichtliche Einigung möglich sein, vertreten wir Sie kompetent vor dem Arbeitsgericht. Dabei profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Arbeitsrecht und unserer profunden Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung.

Warum Sie auf unsere Expertise vertrauen können

Unsere Kanzlei bietet Erstberatungen zur Prüfung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist aufgrund der kurzen Klagefristen im Arbeitsrecht empfehlenswert.

Häufig gestellte Fragen zur Kündigungsschutzklage

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Wir klären Sie transparent über alle Kosten auf und prüfen Ihre Ansprüche auf Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?

Ein Kündigungsschutzverfahren dauert in der ersten Instanz durchschnittlich 3-6 Monate. Durch unsere Strategie der parallelen Verhandlungen erreichen wir jedoch häufig schon früher eine außergerichtliche Einigung.

Muss ich während des Verfahrens zur Arbeit erscheinen?

Grundsätzlich besteht die Arbeitspflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist fort. Wir beraten Sie individuell zum richtigen Umgang mit dieser Situation.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage?

Die Erfolgsaussichten hängen von den individuellen Umständen ab. In einem ersten Beratungsgespräch prüfen wir Ihre konkreten Chancen und entwickeln eine passende Strategie.

Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasst habe?

Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung grundsätzlich als rechtswirksam. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Klagezulassung möglich, etwa wenn Sie unverschuldet an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert waren. Lassen Sie dies von uns prüfen.

Bekomme ich während des Kündigungsschutzverfahrens weiter Gehalt?

Wenn Sie Ihre Arbeitsleistung während des Verfahrens anbieten, muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen. Wir beraten Sie dazu, wie Sie Ihre Ansprüche richtig geltend machen und sichern.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Kündigungsschutzklage?

Wichtig sind:

  • Das Kündigungsschreiben
  • Der Arbeitsvertrag
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Eventuelle Abmahnungen
  • Relevante Kommunikation mit dem Arbeitgeber 

Bringen Sie diese Unterlagen am besten gleich zum ersten Beratungsgespräch mit.

 

Kann ich auch ohne Anwalt eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Theoretisch ja, praktisch raten wir dringend davon ab. Das Arbeitsrecht ist komplex, und formelle Fehler können Ihre Chancen zunichtemachen. Zudem zeigt unsere Erfahrung, dass die Erfolgsaussichten mit anwaltlicher Vertretung deutlich höher sind.

Was ist eine Abfindung und habe ich darauf Anspruch?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Jedoch nutzen wir unsere Verhandlungserfahrung, um in den meisten Fällen eine angemessene Abfindung zu erreichen.

Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?

Bei einer Erkrankung während der Kündigungsfrist haben Sie weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Kündigung wird dadurch nicht unwirksam, aber die Kündigungsfrist kann sich unter Umständen verlängern. Wir beraten Sie zum korrekten Vorgehen in dieser Situation.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
Über mich
Standort Hamburg
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
info@hannekum-partner.de
+49 40 60 85 09 01
+49 40 35 67 44 95
Standort Ahrensburg
Hamburger Straße 10
22926 Ahrensburg
info@hannekum-partner.de
+49 4102 77 87 230
+49 4102 99 44 969
© 2019-2024 .de LEGAL Rechtsanwaltskanzlei
crossmenu