Unlauterer Wettbewerb bezeichnet geschäftliche Handlungen, die den fairen Wettbewerb zum Nachteil von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern beeinträchtigen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) definiert in § 3 Abs. 1 solche Handlungen als unlauter, wenn sie die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar beeinträchtigen. Dabei ist der Begriff bewusst weit gefasst, um verschiedenste Formen wettbewerbswidrigen Verhaltens zu erfassen – von irreführender Werbung über aggressive Geschäftspraktiken bis hin zur unerlaubten Nutzung geschützter Kennzeichen. Gerne beraten wir Sie genauer als Anwalt für Wettbewerbsrecht.
Im wirtschaftlichen Alltag begegnet uns ein unlauterer Wettbewerb in vielen Facetten. Denken Sie an übertriebene Werbeversprechen wie "garantierte Heilung" oder "absolut niedrigster Preis", die Kunden in die Irre führen. Auch das Anschwärzen von Konkurrenten, das Nachmachen erfolgreicher Produkte oder aggressive Haustürgeschäfte fallen darunter. Besonders im Online-Handel häufen sich neue Formen unlauteren Wettbewerbs: gefälschte Kundenbewertungen, irreführende Preisvergleiche oder versteckte Werbekennzeichnung bei Influencern. Das Wettbewerbsrecht schützt hier sowohl ehrliche Unternehmer als auch Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken.
Im dynamischen Wirtschaftsleben ist Wettbewerb der Motor für Innovation und Fortschritt. Doch wo die Konkurrenz hart ist, werden manchmal auch unlautere Mittel eingesetzt. Was genau unter unlauterem Wettbewerb zu verstehen ist und wie Sie sich dagegen wehren können, erläutern wir in diesem Beitrag.
Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn geschäftliche Handlungen gegen die guten Sitten verstoßen und den fairen Wettbewerb beeinträchtigen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere in den §§ 3-7. Das Gesetz schützt nicht nur Mitbewerber, sondern auch Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren Geschäftspraktiken.
Die Praxis zeigt verschiedene häufig auftretende Fallgruppen:
Die Konsequenzen unlauteren Wettbewerbs können erheblich sein:
Vorbeugen ist besser als heilen – das gilt auch im Wettbewerbsrecht. Wir empfehlen folgende präventive Maßnahmen:
Besonders im Online-Handel und bei digitalen Geschäftsmodellen ist die rechtssichere Gestaltung von Prozessen entscheidend. Unsere Kanzlei verfügt über besondere Expertise in diesem Bereich und unterstützt Sie bei der Entwicklung rechtssicherer Lösungen.
Die Kosten können je nach Schwere des Verstoßes und Streitwert zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen.
Nicht in der vorgelegten Form. Oft ist eine modifizierte Erklärung sinnvoll, die Ihre Interessen besser schützt.
Die Fristen sind meist kurz (oft nur wenige Tage). Schnelles Handeln ist wichtig, um Ihre Rechte zu wahren.
Ja, unberechtigte Abmahnungen können zurückgewiesen werden. Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Expertise.
Durch sorgfältige Dokumentation, Screenshots, Zeugenaussagen und ggf. anwaltliche Beweissicherung.
Bei einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs sind die gesetzten Fristen unbedingt ernst zu nehmen. Üblicherweise werden Fristen zwischen 3 und 14 Tagen gesetzt. Eine Fristverlängerung sollte bei Bedarf umgehend schriftlich beantragt werden. Die rechtzeitige Einschaltung eines spezialisierten Anwalts ist aufgrund der kurzen Fristen besonders wichtig.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und der Komplexität des Falls. In vielen Fällen bieten wir eine transparente Pauschale für die Erstprüfung und Erstberatung an. Die weiteren Kosten werden vorab besprochen und transparent dargelegt. Oft können die Kosten durch eine schnelle außergerichtliche Einigung begrenzt werden.
Ja, eine präventive Prüfung ist absolut empfehlenswert und meist kostengünstiger als die Abwehr einer Abmahnung. Wir bieten einen Compliance-Check an, bei dem wir Ihre Werbeaussagen, AGBs und Geschäftspraktiken auf Wettbewerbskonformität prüfen und Handlungsempfehlungen geben.
In solchen Fällen empfiehlt sich ein strategisches Vorgehen: Zunächst sollten alle Verstöße sorgfältig dokumentiert werden. Nach rechtlicher Prüfung kann dann eine Abmahnung ausgesprochen oder direkt gerichtlicher Schutz gesucht werden. Wichtig ist eine professionelle Beweissicherung, um die Verstöße nachweisen zu können.
Im E-Commerce gibt es spezifische Fallstricke: von Preisangabenvorschriften über Informationspflichten bis zu Werbekennzeichnungen. Besonders kritisch sind auch Bewertungsportale, Social Media Marketing und Influencer-Werbung. Hier gelten besondere rechtliche Anforderungen, die sich zudem durch neue Rechtsprechung ständig weiterentwickeln.
Unlauterer Wettbewerb kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Sowohl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch bei der Durchsetzung eigener Rechte ist schnelles und professionelles Handeln entscheidend. Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Wettbewerbsrecht und besonderer Expertise im E-Commerce unterstützen wir Sie bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.