Die Markenüberwachung ist ein kritischer Schritt, um die Einzigartigkeit und den Wert Ihrer Marke zu bewahren. Angesichts der Flut von Neuanmeldungen – allein beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) werden jährlich über 70.000 Marken angemeldet, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sind es fast 200.000 Marken jährlich – ist es essenziell für den Erhalt der Qualität Ihrer Marke, wachsam zu bleiben. Eine professionelle Markenüberwachung schützt vor der Verwechslungsgefahr mit neuen Marken und vor potenziellen Markenrechtsverletzungen, die den Ruf und den finanziellen Wert Ihres Unternehmens ernsthaft gefährden können.
Die Identität Ihrer Marke ist mehr als nur ein Name oder Logo; sie symbolisiert die Qualität und das Vertrauen, das Kunden in Ihre Produkte oder Dienstleistungen setzen. In einer sich schnell verändernden Marktlandschaft, in der Wettbewerber stets nach Möglichkeiten suchen, von etablierten Marken zu profitieren, ist die Markenüberwachung unerlässlich. Sie ermöglicht es Markeninhabern, schnell auf mögliche Verletzungen zu reagieren und ihre Rechte durch Widerspruchs- oder Löschungsverfahren zu verteidigen. Das rechtzeitige Erkennen und Handeln gegenüber markenrechtlichen Bedrohungen sichert nicht nur das Alleinstellungsmerkmal Ihrer Marke, sondern bewahrt auch deren wirtschaftlichen Wert.
Professionelle Markenüberwachung geht weit über die sporadische Überprüfung von Markenregistern hinaus. Sie umfasst eine systematische Suche nach identischen oder ähnlichen Marken, Firmennamen oder Domains, die neu angemeldet wurden und potenziell Ihre Marke verletzen könnten. Dieser Prozess wird durch spezialisierte Rechtsanwälte mit Zugang zu umfangreichen Datenbanken und Recherchesoftware durchgeführt. Unsere Kanzlei überprüft regelmäßig relevante Register und Datenbanken, einschließlich des DPMA, des EUIPO, der WIPO und der Handelsregister, um sicherzustellen, dass keine verwechslungsfähigen Marken Ihre Rechte bedrohen.
Eine effektive Markenüberwachung beginnt mit der Definition des Überwachungsumfangs, der sowohl nationale als auch internationale Register umfassen kann, je nachdem, wo Ihre Marke Schutz beansprucht. Nach der Einrichtung der Überwachung erhalten Sie regelmäßige Berichte über mögliche Konflikte. Sollten ähnliche oder identische Marken entdeckt werden, bieten wir eine strategische Beratung an, wie am besten vorzugehen ist – sei es durch Widerspruch, Verhandlungen oder, falls nötig, gerichtliche Schritte.
Die Komplexität und der Umfang der Markenüberwachung machen es für Unternehmen schwierig, diesen Prozess intern effizient zu gestalten. Unsere Kanzlei bietet nicht nur Zugang zu spezialisierten Recherchetools und Erfahrung im Markenrecht, sondern auch eine kosteneffiziente Lösung. Wir übernehmen die komplette Überwachung Ihrer Marke, damit Sie sich vollkommen auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Wenn eine neue Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen wird, haben Inhaber von bereits bestehenden Marken die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch ist begründet, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer älteren Marke besteht. Dies betrifft sowohl national registrierte Marken als auch Unionsmarken oder international registrierte Marken (IR-Marken). Die Widerspruchsgebühr beträgt 250 Euro für den Widerspruch aus einem Zeichen. Für jeden weiteren Widerspruch desselben Inhabers gegen dieselbe Marke fällt eine zusätzliche Gebühr von 50 Euro an. Unterscheiden sich die Widerspruchseinleger, so wird für jeden Widerspruch die volle Gebühr erhoben. Im Widerspruchsverfahren wird dann über das Bestehen des Widerspruchs entschieden, was zur Löschung der neu eingetragenen Marke führen kann.
Neben eingetragenen Marken können auch ältere Kennzeichenrechte, die durch Benutzung erworben wurden, oder der Schutz bekannter Marken als Widerspruchsgrund dienen. Ebenso kann der Widerspruch auf geschützte geographische Angaben oder Ursprungsbezeichnungen gestützt werden, sofern die betreffende Markenanmeldung nach dem 14. Januar 2019 erfolgt ist.
Eine Marke kann aus verschiedenen Gründen gelöscht werden: auf Wunsch des Markeninhabers (Verzicht), wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse oder wegen Verfalls der Marke.
Markeninhaber können jederzeit auf ihre Marke verzichten, was zur Löschung der Marke führt.
Eine Marke wird für nichtig erklärt und gelöscht, wenn sie entgegen den Bestimmungen des Markengesetzes (z.B. Fehlen der Markenfähigkeit, Verstoß gegen absolute Schutzhindernisse) eingetragen wurde. Der Antrag auf Nichtigkeit muss schriftlich gestellt werden, wobei eine Gebühr von 400 Euro zu entrichten ist. Für Marken, die innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Eintragung angefochten werden, gelten besondere Bestimmungen. Wird dem Nichtigkeitsantrag nicht widersprochen, erfolgt die Löschung der Marke.
Die Eintragung einer Marke kann auch für nichtig erklärt und gelöscht werden, wenn sie in Konflikt mit älteren Rechten steht. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der mit einer Gebühr von 400 Euro verbunden ist. Sollte der Antrag auf mehrere ältere Rechte gestützt sein, fällt für jedes weitere Recht eine zusätzliche Gebühr an. Wird dem Antrag nicht widersprochen, wird die Marke gelöscht.
Wenn eine Marke nach ihrer Eintragung über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht benutzt wurde, kann sie auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht werden. Der Antragsteller muss eine Gebühr von 100 Euro zahlen. Erfolgt kein Widerspruch des Markeninhabers, wird die Marke gelöscht. Bei Widerspruch wird das Verfahren fortgesetzt, sofern eine Weiterverfolgungsgebühr entrichtet wird.
Die genannten Verfahren gelten auch entsprechend für international registrierte Marken, die in Deutschland Schutz beanspruchen.
Die Markenüberwachung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Markenschutzes, der nicht nur dazu dient, rechtliche Herausforderungen proaktiv zu adressieren, sondern auch den langfristigen Wert Ihrer Marke zu sichern. Mit unserer Expertise stehen wir Ihnen als starker Partner im Markenschutz zur Seite. Die Investition in eine professionelle Markenüberwachung schützt nicht nur Ihr geistiges Eigentum, sondern auch die Integrität und das Ansehen Ihres Unternehmens auf dem Markt. Wir beraten Sie gerne zu weiteren Themen im Markenrecht oder melden Ihre Marke zum Festpreis an.