Logo
Kontakt

Vorname als Modellbezeichnung in der Modebranche: Ein Praxisleitfaden zur Vermeidung einer Abmahnung

Die Wahl der richtigen Modellbezeichnung in der Modebranche für Bekleidungsstücke oder Modeaccessoires ist nicht nur eine kreative, sondern auch eine rechtliche Entscheidung. In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen Praxisleitfaden, um die Stolpersteine rund um Markenrechte zu vermeiden und eine teure markenrechtliche Abmahnung wegen markenrechtlicher Verwendung von Vornamen als Modellbezeichnung zu vermeiden.

Übersicht

  1. Was ist eine "markenmäßige Verwendung"?
  2. Zweitmarke vs. Modellbezeichnung
  3. Aktuelle Urteile
  4. Was zu beachten ist
  5. Praxis-Tipps zur Wahl der Modellbezeichnung
  6. Abschließend
Abmahnung wegen Modellbezeichnung in der Modebranche

1. Was ist eine "markenmäßige Verwendung"?

Wenn eine fremde Marke als Modellbezeichnung in der Modebranche verwendet wird, kann es zu rechtlichen Risiken hinsichtlich einer "markenmäßigen Verwendung" kommen, was zu möglichen Abmahnungen durch den Markeninhaber führen kann. Faktoren, die eine markenmäßige Verwendung nahelegen, sind unter anderem die Hervorhebung des Zeichens oder wenn es blickfangmäßig herausgestellt wird.

2. Zweitmarke vs. Modellbezeichnung in der Modebranche:

Nicht jede Modellbezeichnung fungiert als Zweitmarke. Eine Zweitmarke wird nur dann angenommen, wenn der Verbraucher die Modellbezeichnung einem bestimmten Hersteller zuordnet und diese nicht lediglich als internes Bestellzeichen ansieht. Dabei spielen sowohl die Angebotsgestaltung als auch die Kennzeichnungsgewohnheiten des Marktes eine entscheidende Rolle.

3. Aktuelle Urteile:

Die rechtliche Bewertung von Modellbezeichnung in der Modebranche ist ein ständig wechselndes Feld. Ein prominentes Beispiel ist der „SAM“-Fall, bei dem es darum ging, ob die Nutzung der Modellbezeichnung „SAM“ die Marke „SAM“ verletzt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in diesem speziellen Fall keine Markenrechtsverletzung vorlag. Das Urteil hebt hervor, dass die Wahrscheinlichkeit einer Markenrechtsverletzung mit der Bekanntheit der Marke steigt. Wir vertreten Sie gerne, wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei LHR Rechtsanwälte bezüglich der Marke Sam oder einer anderen Marke erhalten haben. Nehmen Sie Kontakt auf.

4. Was zu beachten ist:

Wenn die Modellbezeichnung selbst bekannt ist, etwa wie die „501“ von Levi's, könnte der Verkehr sie als Marke auffassen. Bei häufigen Vornamen ist dies jedoch nicht immer der Fall. Selbst wenn eine Modellbezeichnung nicht bekannt ist, könnte sie immer noch als Marke angesehen werden, wenn sie im "unmittelbaren Zusammenhang" mit der Hauptmarke steht.

5. Praxis-Tipps zur Wahl der Modellbezeichnung:

Modellbezeichnungen im Internet:

  • Überschrift: Immer den Markennamen in der Überschrift platzieren, gefolgt von weiteren produktbeschreibenden Angaben, z.B. „Markenname Jacke mit Kapuze“ – hier nicht die Modellbeschreibung platzieren.
  • Artikelbeschreibung: Die Modellbezeichnung sollte hier unauffällig platziert werden – niemals in der Überschrift oder Unterüberschrift. Verwenden Sie stets den Zusatz „Modell“ oder „Modellbezeichnung“, z.B. „Modellbezeichnung: Lisa“.

Bezeichnung auf der Rechnung:

  • Minimale Nutzung: Idealerweise sollte die Modellbezeichnung auf Rechnungen vermieden werden.
  • Notwendige Verwendung: Wenn Sie die Modellbezeichnung auf der Rechnung nutzen müssen, stellen Sie sicher, dass die Marke immer zuerst erscheint und die Modellbezeichnung in kleinerer Schrift folgt, z.B. „Markenname Hoodie (Farbe: rosa, Größe: S, Modell: Lisa)“.

Etiketts:

  • Allgemeine Nutzung: Vermeiden Sie möglichst die Verwendung der Modellbezeichnung auf Etiketten.
  • Notwendige Verwendung: Wenn es unerlässlich ist, die Modellbezeichnung auf dem Etikett zu verwenden, sollte immer die Marke zuerst und die Modellbezeichnung in kleinerer Schrift folgen, z.B. „Markenname Jacke (Farbe: rosa, Größe: S, Modell: Lisa)“.
  • Eingenähte Bezeichnungen: Die Modellbezeichnung sollte niemals direkt ins Kleidungsstück eingenäht sein.

Allgemeine Richtlinien:

  • Wahl des Namens: Verwenden Sie häufig vorkommende Namen als Modellbezeichnung und vermeiden Sie seltene oder exotische Namen.
  • Hervorhebung: Der Name, der als Modellbezeichnung genutzt wird, sollte nie dominieren und immer im Hintergrund erscheinen, idealerweise mit dem Zusatz „Modell“ oder „Modellbezeichnung“.
  • Verwendung bekannter Marken: Verwenden Sie keine bekannten Marken als Modellbezeichnungen.

Tabu-Liste für Markennamen:

Es gibt bestimmte Markennamen, die Sie unbedingt vermeiden sollten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Einige dieser Namen sind:

  • Nicht verwenden: Sam, Risa, Felipa, Mo, Frida, Icebound, Isha... (Abmahnung zuletzt unter anderem durch die Kanzleien CBH Rechtsanwälte & LHR Rechtsanwälte)
  • Zusätzlich zu vermeiden: Nina, Julia, OTTO, KARL, ALBERTO, SAM, FRIDA...

Markenregister-Prüfung:

Bevor Sie einen Vornamen als Modellbezeichnung festlegen, sollten Sie das Markenregister unter https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis überprüfen. Wenn eine Marke für die Klasse 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen) registriert ist, sollten Sie sie nicht als Modellbezeichnung für Bekleidung verwenden.

6. Abschließend

Die Benennung von Modeprodukten erfordert sowohl Kreativität als auch ein Verständnis für das Markenrecht. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Modeunternehmer sowohl aktuelle Urteile berücksichtigen als auch sich anwaltlich beraten lassen, bevor sie sich für eine Modellbezeichnung entscheiden. Das Markenrecht kann kompliziert sein, aber mit dem richtigen Wissen und den richtigen Ressourcen können Modeunternehmer sicherstellen, dass ihre Produktbezeichnungen sowohl stilvoll als auch legal sind.

Gerne beraten wir Sie im Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Moderecht. Nehmen Sie Kontakt auf.

Foto von Marcus Loke auf Unsplash

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
Über mich
Standort Hamburg
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
info@hannekum-partner.de
+49 40 60 85 09 01
+49 40 35 67 44 95
Standort Ahrensburg
Hamburger Straße 10
22926 Ahrensburg
info@hannekum-partner.de
+49 4102 77 87 230
+49 4102 99 44 969
© 2019-2024 .de LEGAL Rechtsanwaltskanzlei
crossmenu