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Markenrecht & Wettbewerbsrecht

EU-Marke anmelden lassen – anwaltliche Begleitung ab 1.200 €

Mit einer einzigen Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entsteht Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der EU. Wir begleiten Unternehmen, Selbstständige und Gründer von der Prüfung des Zeichens bis zur Vertretung im Anmeldeverfahren.

Anwaltshonorar

Honorar und amtliche Gebühren – getrennt ausgewiesen

ab 1.200 € netto

Anwaltshonorar für die Anmeldung einer Unionsmarke: ab 1.200 € netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und amtlicher Gebühren.

Die Amtsgebühren des EUIPO hängen von der Zahl der Klassen ab und werden getrennt vom Honorar ausgewiesen. Das Honorar richtet sich nach dem Umfang der Anmeldung; nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen.

Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Gründer; alle Preisangaben verstehen sich netto. Für Widerspruchsverfahren und Anmeldungen außerhalb der EU gilt das genannte Honorar nicht – hierzu erhalten Sie ein gesondertes Angebot.

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Die Unionsmarke

Vorteile und Grenzen der Unionsmarke

Die Unionsmarke ist ein einheitliches Schutzrecht: Sie wird einmal angemeldet, einmal eingetragen und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Einheitlichkeit ist ihre Stärke – und zugleich der Punkt, an dem sie scheitern kann.

Was für die Unionsmarke spricht

Ein Verfahren statt vieler – für den gesamten Binnenmarkt.

  • Eine Anmeldung, eine Eintragung und eine Verlängerung für alle Mitgliedstaaten
  • Bei mehreren Zielmärkten in der EU oft wirtschaftlicher als einzelne nationale Anmeldungen
  • Die Benutzung muss in der Union erfolgen, nicht in jedem einzelnen Mitgliedstaat
  • Ansprüche aus der Marke lassen sich für das Gebiet der gesamten EU durchsetzen

Wo ihre Grenzen liegen

Wer EU-weit anmeldet, muss sich EU-weit behaupten.

  • Ein Eintragungshindernis in nur einem Teil der EU steht der gesamten Anmeldung entgegen
  • Ältere Rechte aus jedem Mitgliedstaat können der Anmeldung entgegengehalten werden
  • Kein Schutz außerhalb der EU – etwa im Vereinigten Königreich, in der Schweiz oder in Norwegen
  • Scheitert die Anmeldung, bleibt die Umwandlung in nationale Anmeldungen, mit eigenen Kosten

Schutzwirkung

Ein Schutzrecht für den gesamten Binnenmarkt

Die eingetragene Unionsmarke gewährt ihrem Inhaber in allen Mitgliedstaaten dieselben Rechte: Er kann Dritten untersagen, ein identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Der Schutz gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und lässt sich beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern.

Wer bereits eine deutsche Marke angemeldet hat, kann innerhalb von sechs Monaten die Unionsmarke mit dem Zeitrang der deutschen Anmeldung beantragen. Ist die deutsche Marke älter, kann ihr Zeitrang unter bestimmten Voraussetzungen für die Unionsmarke in Anspruch genommen werden (Seniorität).

Leistungsumfang

Unsere Begleitung bei der Anmeldung einer Unionsmarke

01

Beratung zur Markenstrategie

Wir klären mit Ihnen, ob die Unionsmarke der passende Weg ist oder ob eine deutsche Marke oder eine internationale Registrierung besser zu Ihren Märkten passt – und in welcher Markenform Ihr Zeichen angemeldet werden sollte.

02

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Wir erstellen das Verzeichnis nach der Nizza-Klassifikation und den Vorgaben des EUIPO, abgestimmt auf Ihr tatsächliches und Ihr absehbar geplantes Geschäft.

03

Recherche nach älteren Rechten

Vor der Anmeldung prüfen wir, ob ältere Marken entgegenstehen können – sie können aus jedem Mitgliedstaat stammen. Den Umfang der Recherche stimmen wir mit Ihnen ab.

04

Anmeldung beim EUIPO

Nach Ihrer Freigabe reichen wir die Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum ein.

05

Vertretung gegenüber dem Amt

Im Anmeldeverfahren führen wir die Korrespondenz mit dem EUIPO und halten Sie über den Stand Ihrer Anmeldung informiert.

Ablauf

So läuft die Anmeldung beim EUIPO ab

01

Vorbereitung

Zeichen, Markenform und Verzeichnis werden festgelegt; die Recherche nach älteren Rechten erfolgt im abgestimmten Umfang.

02

Anmeldung

Die Anmeldung wird elektronisch beim EUIPO eingereicht. Der Anmeldetag bestimmt den Zeitrang der Marke in der gesamten EU.

03

Prüfung durch das Amt

Das EUIPO prüft Formalien, Klassifizierung und absolute Eintragungshindernisse. Ältere Rechte Dritter prüft es nicht von sich aus.

04

Veröffentlichung und Widerspruchsfrist

Die Anmeldung wird veröffentlicht. Anders als beim DPMA läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist vor der Eintragung.

05

Eintragung

Geht kein Widerspruch ein oder bleibt er erfolglos, wird die Marke in das Register der Unionsmarken eingetragen.

06

Verlängerung

Nach jeweils zehn Jahren kann der Schutz verlängert werden – für alle Mitgliedstaaten in einem Schritt.

Fördermöglichkeit

EUIPO SME Fund: Förderung für kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der EU können über den KMU-Fonds (SME Fund) des EUIPO eine anteilige Erstattung amtlicher Gebühren für den Schutz ihres geistigen Eigentums beantragen, etwa der Anmeldegebühren für Marken. Die Förderung wird als Gutschein gewährt: Zuerst wird der Gutschein beantragt, die Anmeldung wird erst nach der Bewilligung eingereicht, anschließend wird die Erstattung beantragt.

Förderbedingungen, Förderhöhe, Antragsfristen und verfügbare Mittel legt das EUIPO für jedes Förderjahr neu fest; die Mittel können vorzeitig ausgeschöpft sein. Ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, ist im Einzelfall zu prüfen – eine Förderung können wir nicht zusagen. Welche Gebühren erstattungsfähig sind, ergibt sich aus den jeweils geltenden Förderbedingungen. Sprechen Sie uns auf den KMU-Fonds an, bevor die Anmeldung eingereicht wird.

Offizielle Informationen des EUIPO zum KMU-Fonds

Recherche und Hindernisse

Markenrecherche und mögliche Eintragungshindernisse

Zwei Arten von Hindernissen sind zu unterscheiden: solche, die das EUIPO selbst prüft, und solche, die Inhaber älterer Rechte im Widerspruchsverfahren geltend machen müssen.

Fehlende Unterscheidungskraft

Zeichen, die das Publikum nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen versteht, weist das Amt zurück.

Beschreibende Angaben

Begriffe, die Art, Beschaffenheit oder Bestimmung der Ware beschreiben, sind nicht eintragungsfähig – in jeder Amtssprache der EU.

Ältere Unionsmarken

Inhaber älterer Unionsmarken können innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Widerspruch einlegen.

Ältere nationale Rechte

Auch nationale Marken und andere ältere Kennzeichenrechte aus jedem Mitgliedstaat können einer Unionsmarke entgegengehalten werden.

Recherche vor der Anmeldung

Vor der Anmeldung prüfen wir, ob ältere Marken entgegenstehen können. Den Umfang der Recherche stimmen wir mit Ihnen ab.

Grenzen jeder Recherche

Eine Recherche verringert das Risiko von Widersprüchen und Abmahnungen, schließt es aber nicht aus.

Klassen und Gebühren

Waren- und Dienstleistungsklassen, amtliche Gebühren

Waren- und Dienstleistungsklassen

Die Unionsmarke schützt nur für die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet ist.

  • Das Verzeichnis folgt der Nizza-Klassifikation mit 45 Klassen
  • Nach der Anmeldung lässt es sich einschränken, aber nicht erweitern
  • Nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist muss die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzt werden

Amtliche Gebühren, getrennt vom Honorar

Was an das EUIPO zu zahlen ist, ist nicht Teil unseres Honorars.

  • Die Grundgebühr des EUIPO umfasst eine Klasse; jede weitere Klasse kostet zusätzlich
  • Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis des EUIPO zum Zeitpunkt der Anmeldung
  • Wir weisen die Amtsgebühren in unserem Angebot gesondert aus
  • Für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Erstattung über den KMU-Fonds in Betracht kommen

Schutzwege im Vergleich

Deutsche Marke, Unionsmarke, internationale Registrierung

Unionsmarke

Ein einheitliches Schutzrecht für alle Mitgliedstaaten der EU, angemeldet beim EUIPO.

Internationale Registrierung

Über das Madrider System der WIPO lässt sich eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke auf Staaten außerhalb der EU erstrecken; jeder benannte Staat prüft nach seinem Recht.

International

Markenanmeldung international – insbesondere in den USA

Sie möchten Ihre Marke nicht nur in Deutschland oder der Europäischen Union, sondern auch international schützen?

Hannekum & Partner unterstützt Unternehmen, Gründer und Selbstständige bei der Entwicklung grenzüberschreitender Markenstrategien und der Anmeldung von Marken in weiteren Ländern, insbesondere in den USA.

Je nach Ausgangslage kann eine internationale Registrierung über das Madrider System der WIPO oder eine unmittelbare nationale Anmeldung im jeweiligen Zielland sinnvoll sein. Eine deutsche Marke oder Unionsmarke vermittelt nicht automatisch Markenschutz in den USA.

Außerhalb der EU entsteht Markenschutz nur über nationale Anmeldungen oder über eine internationale Registrierung. Die Vereinigten Staaten setzen für die Eintragung zudem regelmäßig voraus, dass die Marke im Handel benutzt wird oder benutzt werden soll.

Für ausländische Markenverfahren arbeiten wir bei Bedarf mit entsprechend qualifizierten Rechtsanwaltskollegen vor Ort zusammen. Wie wir deutsch-amerikanische Sachverhalte begleiten, lesen Sie unter Deutschland-USA.

Sie planen den Markteintritt in die USA oder möchten Ihre Marke international schützen lassen? Sprechen Sie uns an.

Internationalen Markenschutz anfragen

Anfrage

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Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben: Welches Zeichen soll für welche Waren oder Dienstleistungen in der EU geschützt werden? Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen. Sie erreichen uns auch telefonisch in Ahrensburg unter +49 4102 77 87 230 und in Hamburg unter +49 40 60 85 09 01.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Ihre Angaben werden verschlüsselt über die Website an die Kanzlei übermittelt.

Das Absenden einer Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Bitte übermitteln Sie über das Formular keine vertraulichen oder fristgebundenen Informationen, solange die Mandatsübernahme nicht bestätigt wurde. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur EU-Markenanmeldung

Was kostet die Anmeldung einer EU-Marke?

Zu den amtlichen Gebühren des EUIPO, die von der Zahl der Klassen abhängen, kommt unser Anwaltshonorar ab 1.200 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Beides weisen wir getrennt aus. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen.

Wie lange dauert die Eintragung einer Unionsmarke?

Nach der Veröffentlichung der Anmeldung läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist; erst danach kann die Marke eingetragen werden. Verläuft die Prüfung ohne Beanstandung und ohne Widerspruch, ist mit einigen Monaten zu rechnen. Ein Widerspruch verlängert das Verfahren deutlich.

Gilt die Unionsmarke auch in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich?

Nein. Die Unionsmarke wirkt nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Norwegen und andere Staaten außerhalb der EU sind eigene Anmeldungen oder eine internationale Registrierung nötig.

Was passiert, wenn die Anmeldung nur in einem Mitgliedstaat auf ein Hindernis stößt?

Die Unionsmarke ist einheitlich: Ein Hindernis in einem Teil der EU – etwa eine beschreibende Bedeutung in einer Amtssprache – steht der gesamten Anmeldung entgegen. Scheitert sie, kann sie in nationale Anmeldungen für die übrigen Staaten umgewandelt werden; dafür fallen eigene Gebühren an.

Kann ich eine Förderung durch den EUIPO SME Fund erhalten?

Das ist möglich, aber nicht sicher. Der KMU-Fonds richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der EU; Bedingungen, Förderhöhe, Fristen und verfügbare Mittel legt das EUIPO jedes Jahr neu fest, und die Mittel können vorzeitig ausgeschöpft sein. Ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, ist im Einzelfall zu prüfen – eine Förderung können wir nicht zusagen.

Deutsche Marke oder Unionsmarke – was ist sinnvoller?

Das hängt davon ab, wo Sie Ihre Marke nutzen und künftig nutzen wollen. Wer nur in Deutschland tätig ist, ist mit einer deutschen Marke oft gut bedient; wer in mehreren Mitgliedstaaten auftritt, profitiert eher von der Unionsmarke. Wir besprechen die Wahl mit Ihnen, bevor angemeldet wird.

Weiterführend

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Deutschland-USA

Markteintritt, Verträge und Unternehmensstrukturen an der Schnittstelle beider Rechtsordnungen.

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Wir prüfen, ob Ihr Zeichen für den Schutz in der gesamten EU trägt, und unterbreiten Ihnen ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen.