Logo
Kontakt

Bewertungen löschen: Kununu verpflichtet, Identität von Bewertern preiszugeben oder Bewertungen zu entfernen

In der heutigen digitalen Welt sind Online-Bewertungsplattformen zu einem wichtigen Instrument für den Austausch von Erfahrungen und Meinungen über unter anderem Unternehmen und Arbeitgeber geworden. Diese Plattformen bieten zum Teil eine anonyme Möglichkeit, Feedback zu hinterlassen, das potenzielle Bewerber und Kunden beeinflussen kann. Die Anonymität dieser Bewertungen birgt jedoch auch die Gefahr von Missbrauch, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Plattformen müssen im Zweifel Bewertungen löschen, wie im Fall des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg) deutlich wurde.

Übersicht

  1. Der Fall: OLG Hamburg vom 09.02.2024
  2. Rechtliche Begründung
  3. Folgen für Unternehmen und Bewertungsplattformen
  4. Branchenreaktionen
  5. Weitere BGH Rechtsprechung: Online-Bewertungen ohne nachweislichen Kundenkontakt sind zu löschen
  6. Fazit

1.     Der Fall: OLG Hamburg vom 09.02.2024

Bewertungen löschen

Das OLG Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 09. Februar 2024, Az. 7 W 11/24, eine Entscheidung getroffen, die das Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit, dem Schutz der Unternehmensreputation und dem Datenschutz neu definiert. Im Kern forderte eine Arbeitgeberin die Löschung negativer Bewertungen auf der Plattform Kununu, zweifelte deren Echtheit an und verlangte die Offenlegung der Klarnamen der Bewertenden.

2.     Bewertungen löschen: rechtliche Begründung

Das OLG Hamburg stellte fest, dass das Interesse der Arbeitgeberin, sich gegen möglicherweise ungerechtfertigte negative Bewertungen zu wehren, schwerer wiege als das Recht der Bewertenden auf Anonymität. Die Entscheidung beruht auf der Prämisse, dass nur durch die Aufhebung der Anonymität die Echtheit einer Bewertung und der tatsächliche geschäftliche Kontakt zwischen Bewerter und Unternehmen überprüft werden können. Diese Argumentation folgt der Logik, dass transparente und authentische Bewertungen für die Integrität von Bewertungsplattformen und den Schutz der Unternehmen vor ungerechtfertigtem Schaden notwendig sind.

3.     Folgen für Unternehmen und Bewertungsplattformen

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Praxis von Online-Bewertungen und zum Bewertungen löschen. Unternehmen erhalten ein stärkeres Instrument, um gegen anonyme negative Bewertungen vorzugehen, was zu einer erhöhten Verantwortung von Bewertungsplattformen führt, die Authentizität von Bewertungen zu verifizieren. Gleichzeitig wirft sie Fragen bezüglich des Datenschutzes und der Meinungsfreiheit auf, insbesondere in Bezug auf die mögliche Abschreckung von Nutzern, ehrliches Feedback zu geben, aus Angst vor Identifizierung und Vergeltung.

4.     Branchenreaktionen

Rechtsexperten und Vertreter von Bewertungsplattformen äußern sich unterschiedlich zu den potenziellen Auswirkungen dieser Entscheidung zum Bewertungen löschen. Einige begrüßen sie als notwendigen Schritt zum Schutz von Unternehmen vor unbegründetem Schaden, vornehmlich in Zeiten des Fachkräftemangels, während andere sie als Bedrohung für die Meinungsfreiheit und einen effektiven Kanal für Arbeitnehmerfeedback sehen. Die Debatte spiegelt die komplexe Balance wider, die zwischen den Rechten und Interessen aller Beteiligten gefunden werden muss.

5.     Weitere BGH Rechtsprechung: Online-Bewertungen ohne nachweislichen Kundenkontakt sind zu löschen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 09.08.2022 (Az. VI ZR 1244/20) entschieden, dass Betreiber von Online-Bewertungsportalen eine Prüfpflicht trifft, wenn ein Hotel behauptet, dass eine negative Bewertung ohne tatsächlichen Gästekontakt abgegeben wurde. Diese Entscheidung fiel im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einem Ferienpark und einem Online-Reiseportal, bei dem der Ferienpark mehrere negative Bewertungen beanstandete, weil die Bewertenden angeblich keine Gäste gewesen seien.

Das Urteil bestätigt, dass eine einfache Rüge des Hotels bezüglich der fehlenden Gästeeigenschaft ausreicht, um Prüfpflichten für das Bewertungsportal zu aktivieren. Kommt das Portal diesen Prüfpflichten nicht nach, ist von einem fehlenden Gästekontakt auszugehen, und die Bewertung gilt als rechtswidrig und das Portal muss die Bewertungen löschen. Der BGH stärkt damit die Rechte von Unternehmen gegenüber anonymen oder pseudonymen Bewertungen, die ohne nachweisbaren Bezug zur in Anspruch genommenen Leistung abgegeben werden. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Überprüfung von Bewertungen durch die Portale, um sicherzustellen, dass nur fundierte und authentische Bewertungen veröffentlicht werden und anderenfalls das Portal Bewertungen löschen muss.

6.     Fazit

Die Entscheidung des OLG Hamburg führt die Entwicklung des digitalen Rechtsraums fort, der die Dynamik zwischen Datenschutz, Meinungsfreiheit und dem Schutz der Unternehmensreputation neu ausrichtet. Der Beschluss setzt neue Maßstäbe im Umgang mit Online-Bewertungen und wirft wichtige Fragen über die Balance zwischen verschiedenen grundlegenden Rechten und Interessen in der digitalen Welt auf. Während die Entscheidung den Schutz von Unternehmen vor ungerechtfertigten Bewertungen stärkt, bleiben die Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Meinungsfreiheit bestehen. Die Entwicklung in diesem Bereich wird weiterhin sorgfältig zu beobachten sein, da sie wichtige Implikationen für die Zukunft der digitalen Kommunikation und des Feedbacks hat.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Reputationsmanagement, und löschen Ihre schlechten Bewertungen zum Festpreis.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
Über mich
Standort Hamburg
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
info@hannekum-partner.de
+49 40 60 85 09 01
+49 40 35 67 44 95
Standort Ahrensburg
Hamburger Straße 10
22926 Ahrensburg
info@hannekum-partner.de
+49 4102 77 87 230
+49 4102 99 44 969
© 2019-2024 .de LEGAL Rechtsanwaltskanzlei
crossmenu