– Wie Familienvermögen geschützt, strukturiert und generationenübergreifend im Familienpool weitergegeben werden kann.
Ob Immobilien, Unternehmensanteile oder ein umfangreiches Wertpapierdepot – wer Familienvermögen besitzt, sieht sich früher oder später mit der Frage konfrontiert, wie sie ihr Vermögen über Generationen hinweg sichern und sinnvoll strukturieren können. Dabei geht es nicht nur um klassische Nachfolgefragen, sondern auch um den Schutz vor Zersplitterung, etwa durch Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche oder unerwünschte Veräußerungen – sobald mehrere Familienmitglieder beteiligt sind oder zukünftig beteiligt werden sollen, wird eine zentrale Frage unausweichlich:
Ein juristisch und steuerlich bewährtes Instrument in diesen Fällen ist der sogenannte Familienpool, auch als Familiengesellschaft bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaftsstruktur, die es Familien ermöglicht, ihr Vermögen in einer rechtlich klar geregelten Einheit zu bündeln, gemeinsam zu verwalten und nach individuellen Bedürfnissen auf die nächste Generation zu übertragen.
Ein Familienpool (auch Familiengesellschaft genannt) ist eine eigens gegründete Gesellschaft, in die Vermögen – z. B. Immobilien, Unternehmensanteile oder Kapitalanlagen – eingebracht wird, um es gemeinsam, einheitlich und langfristig innerhalb der Familie zu verwalten.
Die Gesellschaft kann z. B. als GbR, GmbH oder GmbH & Co. KG ausgestaltet sein. Gesellschafter sind ausschließlich Familienmitglieder, etwa Eltern, Kinder oder Enkel. Die Beteiligung kann sofort oder stufenweise erfolgen – z. B. durch Schenkung von Gesellschaftsanteilen.
Ziele eines Familienpools:
Kernstück ist der Gesellschaftsvertrag, der Rechte, Pflichten und Nachfolgeregelungen verbindlich regelt.
Richtig gestaltet, ist ein Familienpool ein wirkungsvolles Instrument zur Vermögenssicherung, Nachfolgeplanung und Konfliktvermeidung.
Ein Familienpool bringt zahlreiche rechtliche und steuerliche Vorteile mit sich – insbesondere für Familien mit größerem Vermögen oder mehreren potenziellen Erben.
✔ Schutz vor Zersplitterung
Statt einer konfliktanfälligen Erbengemeinschaft wird das Vermögen in einer klar strukturierten Gesellschaft verwaltet. So bleibt es gebündelt und langfristig erhalten.
✔ Vermeidung von Fremdeinfluss
Gesellschaftsverträge können regeln, dass Anteile nur innerhalb der Familie übertragen werden dürfen – etwa durch Vorkaufsrechte, Zustimmungsvorbehalte oder Einziehungsklauseln.
✔ Steuerliche Optimierung
Gesellschaftsanteile können unter Ausnutzung der persönlichen Freibeträge regelmäßig schenkweise übertragen werden. So lässt sich Vermögen schrittweise und steuerlich effizient auf die nächste Generation übertragen.
✔ Klare Verwaltungsstrukturen
Die Geschäftsführung, Entnahmerechte und Entscheidungsprozesse sind rechtlich verbindlich geregelt. Das schafft Verlässlichkeit – auch bei mehreren Gesellschaftern.
✔ Verankerung familiärer Werte
Langfristige Ziele und Grundsätze (z. B. Erhalt des Vermögens, Investitionsrichtlinien oder Ausschüttungspolitik) können über den Gesellschaftsvertrag verbindlich festgelegt werden.
In einen Familienpool können verschiedenste Vermögenswerte eingebracht werden – je nach Zielsetzung und Vermögensstruktur der Familie:
Die Einbringung erfolgt entweder durch Übertragung gegen Gesellschaftsanteile oder durch Schenkung.
Wichtig: Das Eigentum geht auf die Gesellschaft über. Die bisherigen Eigentümer werden zu Gesellschaftern mit entsprechenden Rechten und Pflichten.
Der Vorteil: Das Vermögen wird nicht zersplittert, sondern gemeinschaftlich verwaltet und strategisch für die Familie gesichert.
Der Gesellschaftsvertrag bildet das rechtliche Herzstück eines Familienpools. Er definiert die Regeln für Verwaltung, Mitwirkung, Nachfolge und Vermögensverwendung – und sollte stets maßgeschneidert auf die familiäre und vermögensrechtliche Ausgangslage abgestimmt sein.
Typische Regelungsbereiche sind:
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn minderjährige Kinder beteiligt werden sollen: Enthält der Vertrag Verpflichtungen oder Haftungsrisiken, ist in der Regel eine familiengerichtliche Genehmigung nach §§ 1643, 1822 BGB erforderlich. Ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag schafft klare Strukturen, verhindert Streit und macht den Familienpool langfristig tragfähig.
Ein zentraler Vorteil von Familiengesellschaften liegt in der Möglichkeit, Vermögen steuerlich vorteilhaft auf die nächste Generation zu übertragen – bei gleichzeitiger Wahrung der Kontrolle über das Vermögen.
Typische steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten:
Achtung: Das Finanzamt erkennt nur wirtschaftlich nachvollziehbare Konstruktionen an.
Reine Steuersparmodelle ohne tatsächliche gesellschaftsrechtliche Substanz oder wirtschaftliche Tätigkeit gelten als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) – mit der Folge, dass die angestrebten steuerlichen Vorteile versagt werden können.
Eine steuerliche Begleitung durch erfahrene Berater ist unerlässlich.
Ein Familienpool ist kein Standardmodell, sondern ein individuell zu gestaltendes Instrument, das rechtliche, steuerliche und familiäre Ziele miteinander verbindet. Richtig eingesetzt, kann er helfen, Vermögen zu bewahren, familiären Zusammenhalt zu fördern und Streit zu vermeiden – vorausgesetzt, er wird sorgfältig konzipiert und begleitet.
Besonders sinnvoll ist ein Familienpool:
Wer frühzeitig handelt und einen Familienpool aufsetzt, kann nicht nur erhebliche steuerliche Vorteile nutzen, sondern auch dazu beitragen, langfristigen Familienfrieden und wirtschaftliche Stabilität zu sichern.