Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts bietet unsere Anwaltskanzlei umfassende und kompetente Rechtsdienstleistungen an. Wir unterstützen Sie bei der Gründung, Führung und Umstrukturierung Ihres Unternehmens sowie bei der Lösung handelsrechtlicher Fragestellungen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um den Erfolg Ihres Unternehmens rechtlich abzusichern.
Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Beratungs- und Vertretungsleistungen, darunter:
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Unser Ziel ist es, Ihnen praxisorientierte und rechtssichere Lösungen für Ihre unternehmerischen Herausforderungen zu bieten. Wir legen großen Wert auf eine individuelle und persönliche Beratung, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt ist. Durch unsere langjährige Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung sind wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und können Ihnen so die bestmögliche Unterstützung bieten.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihr Unternehmen rechtlich abzusichern und erfolgreich zu führen. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuellen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Verwirklichung Ihrer unternehmerischen Ziele.
Mit unseren Standorten in Hamburg und Ahrensburg sowie einer bundesweiten Erreichbarkeit über moderne digitale Kommunikationswege stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht überall in Deutschland kompetent zur Seite. Ob vor Ort oder virtuell – wir begleiten Sie mit maßgeschneiderter Beratung und praxisnahen Lösungen, genau dort, wo Sie uns brauchen.
Die Wahl der passenden Gesellschaftsform ist für Gründer wie für etablierte Unternehmer von entscheidender Bedeutung. Sie beeinflusst nicht nur Haftungsfragen und Kapitalanforderungen, sondern auch die interne Organisation und die Außenwirkung gegenüber Geschäftspartnern.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gesellschaftsformen:
GbR und eGbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts / eingetragene GbR)
Die GbR ist die klassische Form der Personengesellschaft und besonders für kleinere Vorhaben oder gemeinsame Projekte von Freiberuflern interessant. Sie lässt sich mit überschaubarem Aufwand errichten und bietet einen flexiblen rechtlichen Rahmen. Mit der 2024 neu geschaffenen Möglichkeit, die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen zu lassen (eGbR) erhält diese Rechtsform mehr Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr, etwa bei Immobilientransaktionen oder langfristigen Verträgen.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH gehört zu den bekanntesten und meistgenutzten Gesellschaftsformen in Deutschland. Sie ermöglicht eine klare Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen, erfordert jedoch ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.
UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt)
Die UG („Mini-GmbH“) erleichtert den Einstieg in die haftungsbeschränkte Unternehmensform, da sie bereits mit einem geringen Startkapital gegründet werden kann. Sie eignet sich daher besonders für Gründer, die mit begrenzten Mitteln eine Gesellschaft mit klarer Struktur aufbauen möchten.
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Die OHG richtet sich an Kaufleute, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben wollen. Sie ist unkompliziert in der Gründung, geht jedoch mit einer persönlichen Haftung aller Gesellschafter einher.
PartG (Partnerschaftsgesellschaft)
Die Partnerschaftsgesellschaft wurde speziell für freie Berufe wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte geschaffen. Sie bietet die Möglichkeit, berufliche Zusammenarbeit rechtlich zu strukturieren und klare Haftungsregelungen zu treffen.
Weitere Gesellschaftsformen
Neben den genannten Grundformen gibt es komplexere Strukturen wie die Aktiengesellschaft (AG), die GmbH & Co. KG oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Diese Gesellschaftsformen kommen häufig bei größeren Unternehmen, börsennotierten Gesellschaften oder bei besonderen steuerlichen und haftungsrechtlichen Gestaltungen zum Einsatz.
Unsere Kanzlei berät Sie zu allen gängigen Gesellschaftsformen und zeigt auf, welche Vor- und Nachteile sich im konkreten Fall ergeben.
Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation und Führung von Unternehmen sowie die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Gesellschaftsformen wie der GmbH, UG, AG, OHG und GbR.
Die wichtigsten Gesellschaftsformen sind:
Das hängt von Faktoren wie Haftung, Kapitalbedarf, steuerlichen Aspekten und Geschäftsmodell ab. Die GmbH ist die häufigste Wahl für Unternehmen, die Haftungsrisiken begrenzen wollen. Eine UG eignet sich für Gründer mit wenig Startkapital. Eine persönliche Beratung hilft bei der optimalen Wahl.
Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten:
Ja, eine Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-UG ist möglich. Eine AG benötigt mindestens eine Person als Gründer, erfordert aber eine kompliziertere Struktur mit Vorstand und Aufsichtsrat.
Ein Geschäftsführer muss:
Ja, wenn sie gegen ihre Pflichten verstoßen, z. B. durch Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder grob fahrlässige Fehler. In solchen Fällen kann eine persönliche Haftung drohen.
Der Verkauf erfolgt meist durch den Anteilskauf (Share Deal) oder den Vermögenskauf (Asset Deal). Dabei müssen Kaufvertrag, Unternehmensbewertung, steuerliche Aspekte und die Zustimmung der Gesellschafter beachtet werden.
Eine GbR oder UG kann durch formwechselnde Umwandlung in eine GmbH übergehen. Dazu sind Notartermine und eine neue Eintragung ins Handelsregister erforderlich.