Kompetente Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen
Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts bietet unsere Anwaltskanzlei umfassende und kompetente Rechtsdienstleistungen an. Wir unterstützen Sie bei der Gründung, Führung und Umstrukturierung Ihres Unternehmens sowie bei der Lösung handelsrechtlicher Fragestellungen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um den Erfolg Ihres Unternehmens rechtlich abzusichern.
Unsere Dienstleistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Beratungs- und Vertretungsleistungen, darunter:
Gründung und Rechtsformwahl: Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Gründung von Gesellschaften aller Art, einschließlich der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen.
Gesellschaftervereinbarungen: Wir entwerfen und prüfen Gesellschaftervereinbarungen, um klare Regelungen für die Zusammenarbeit der Gesellschafter zu schaffen und mögliche Konflikte zu vermeiden.
Umstrukturierungen und Umwandlungen: Wir beraten Sie bei der Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen, wie Fusionen, Spaltungen, Formwechsel und anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen.
Handelsrechtliche Verträge: Wir entwerfen und prüfen handelsrechtliche Verträge, wie Lieferverträge, Handelsvertreterverträge und Franchiseverträge, um Ihre geschäftlichen Interessen zu sichern.
Geschäftsführerverträge: Wir gestalten und überprüfen Geschäftsführerverträge, um sicherzustellen, dass alle Rechte und Pflichten klar definiert sind.
Compliance und Corporate Governance: Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von Compliance-Systemen und beraten Sie zu Fragen der Corporate Governance, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Unternehmensführung zu optimieren.
Streitigkeiten unter Gesellschaftern: Wir vertreten Sie bei Konflikten unter Gesellschaftern und setzen uns für eine faire und konstruktive Lösung ein.
Unternehmensnachfolge: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Unser Ziel ist es, den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern und steuerliche sowie rechtliche Herausforderungen optimal zu meistern. Dazu gehört die Gestaltung von Nachfolgeregelungen, die Übertragung von Unternehmensanteilen und die Vorbereitung auf die Übergabe an die nächste Generation.
Forderungseinzug: Die effiziente und rechtssichere Beitreibung offener Forderungen ist für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen umfassende und kompetente Rechtsdienstleistungen im Bereich des Forderungseinzugs an. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre offenen Forderungen schnell und effektiv beigetrieben werden.
Internationales Handelsrecht: Wir beraten Sie zu grenzüberschreitenden Handelsgeschäften und internationalen Verträgen, um Ihre globalen Geschäftsaktivitäten rechtlich abzusichern.
Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht in Hamburg, Ahrensburg & bundesweit
Unser Ziel ist es, Ihnen praxisorientierte und rechtssichere Lösungen für Ihre unternehmerischen Herausforderungen zu bieten. Wir legen großen Wert auf eine individuelle und persönliche Beratung, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt ist. Durch unsere langjährige Erfahrung und kontinuierliche Fortbildung sind wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und können Ihnen so die bestmögliche Unterstützung bieten.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihr Unternehmen rechtlich abzusichern und erfolgreich zu führen. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuellen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Verwirklichung Ihrer unternehmerischen Ziele.
Mit unseren Standorten in Hamburg und Ahrensburg sowie einer bundesweiten Erreichbarkeit über moderne digitale Kommunikationswege stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht überall in Deutschland kompetent zur Seite. Ob vor Ort oder virtuell – wir begleiten Sie mit maßgeschneiderter Beratung und praxisnahen Lösungen, genau dort, wo Sie uns brauchen.
Was regelt das Gesellschaftsrecht?
Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation und Führung von Unternehmen sowie die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Gesellschaftsformen wie der GmbH, UG, AG, OHG und GbR.
Welche Gesellschaftsformen gibt es in Deutschland?
Die wichtigsten Gesellschaftsformen sind:
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) – häufigste Form für mittelständische Unternehmen
UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft) – "kleine GmbH" mit geringem Stammkapital
AG (Aktiengesellschaft) – geeignet für größere Unternehmen und Börsennotierung
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – einfache Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
OHG (Offene Handelsgesellschaft) – für Kaufleute mit unbeschränkter Haftung
KG (Kommanditgesellschaft) – mit persönlich haftenden (Komplementären) und beschränkt haftenden (Kommanditisten) Gesellschaftern
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) – für Freiberufler wie Anwälte oder Steuerberater
Welche Gesellschaftsform ist die richtige für mich?
Das hängt von Faktoren wie Haftung, Kapitalbedarf, steuerlichen Aspekten und Geschäftsmodell ab. Die GmbH ist die häufigste Wahl für Unternehmen, die Haftungsrisiken begrenzen wollen. Eine UG eignet sich für Gründer mit wenig Startkapital. Eine persönliche Beratung hilft bei der optimalen Wahl.
Wie gründet man eine GmbH?
Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten:
Satzung erstellen und notariell beurkunden
Stammkapital (mind. 25.000 €) einzahlen
Eintragung ins Handelsregister
Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung
Wie hoch ist das Mindestkapital für eine GmbH, UG oder AG?
GmbH: 25.000 €, davon mindestens 12.500 € bei Gründung einzuzahlen
UG (haftungsbeschränkt): ab 1 €, aber Rücklagenpflicht
AG: 50.000 € Grundkapital
Kann ich eine Gesellschaft alleine gründen?
Ja, eine Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-UG ist möglich. Eine AG benötigt mindestens eine Person als Gründer, erfordert aber eine kompliziertere Struktur mit Vorstand und Aufsichtsrat.
Was sind die Pflichten eines Geschäftsführers?
Ein Geschäftsführer muss:
die Gesellschaft ordnungsgemäß leiten,
Gesetze und Gesellschaftsvertrag einhalten,
Jahresabschlüsse erstellen,
Steuern und Sozialabgaben korrekt abführen,
keine unzulässigen Zahlungen bei drohender Insolvenz leisten (Haftungsrisiko!).
Können Geschäftsführer persönlich haften?
Ja, wenn sie gegen ihre Pflichten verstoßen, z. B. durch Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder grob fahrlässige Fehler. In solchen Fällen kann eine persönliche Haftung drohen.
Wie kann ich eine GmbH verkaufen?
Der Verkauf erfolgt meist durch den Anteilskauf (Share Deal) oder den Vermögenskauf (Asset Deal). Dabei müssen Kaufvertrag, Unternehmensbewertung, steuerliche Aspekte und die Zustimmung der Gesellschafter beachtet werden.
Wie kann eine GbR oder UG in eine GmbH umgewandelt werden?
Eine GbR oder UG kann durch formwechselnde Umwandlung in eine GmbH übergehen. Dazu sind Notartermine und eine neue Eintragung ins Handelsregister erforderlich.