Logo
Kontakt

Influencer und Steuern – Welche Steuern müssen Influencer zahlen?

Die Finanzbehörden richten zunehmend ihren Fokus auf Influencer, Blogger und ähnliche Berufsgruppen. Influencer erzielen oftmals erhebliche Einnahmen durch Werbung und Produktplatzierungen. Doch mit den Einnahmen wächst auch die steuerliche Verantwortung. Zum Thema Influencer und Steuern gibt dieser Artikel einen Überblick darüber, welche Steuern Influencer zahlen müssen, welche Besonderheiten es zu beachten gilt und welche Konsequenzen drohen, wenn steuerliche Pflichten nicht erfüllt werden.

influencer und steuern
  1. Müssen Influencer Ihre Tätigkeit anmelden?
  2. Welche Steuern müssen Influencer zahlen?
  3. Müssen Gratisprodukte versteuert werden?
  4. Steuerhinterziehung bei Influencern
  5. Praktische Tipps zur Steuererklärung für Influencer
  6. Influencer und Steuern - Fazit

1. Müssen Influencer Ihre Tätigkeit anmelden?

Für Influencer und Blogger, die nebenberuflich tätig sind, gelten dieselben Regeln wie für hauptberuflich Selbstständige. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen:

  • Gewerbeanmeldung: Wenn Sie als Influencer oder Blogger gewerblich tätig sind, müssen Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der sich Ihr Betriebssitz befindet, anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie dies haupt- oder nebenberuflich tun.
  • Elektronische Steuererklärung: Sie sind verpflichtet, Ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer.
  • Online-Registrierung: Die erforderlichen elektronischen Fragebögen zur steuerlichen Erfassung und weitere Informationen finden Sie im Online-Portal „MeinELSTER“.

Influencer uns Steuern - Wichtig: Die steuerliche Einstufung Ihrer Tätigkeit als Influencer oder Blogger hängt nicht davon ab, ob Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet haben oder nicht. Das Finanzamt kann Ihre Tätigkeit auch dann als gewerblich einstufen, wenn keine Gewerbeanmeldung vorliegt. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über Ihre steuerlichen Pflichten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

2. Influencer & welche Steuern sie zahlen müssen

  • Einkommenssteuer: Ein selbständig tätiger Influencer, der regelmäßig Inhalte produziert und Einnahmen erzielt, gilt als gewerblicher Unternehmer und ist gegebenenfalls einkommensteuerpflichtig. Überschreiten die jährlichen Einkünfte den Grundfreibetrag von 10.908 € (2023), muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden. Auch wenn die Einnahmen gering sind, ist eine sorgfältige Buchführung unerlässlich.

  • Gewerbesteuer: Übersteigen die Gewinne eines Influencers 24.500 €, entsteht die Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer. Die genaue Höhe hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. In der Einkommensteuerveranlagung kann die Gewerbesteuer jedoch angerechnet werden, wodurch sich die Steuerlast vermindern kann.

  • Umsatzsteuer: Influencer, die regelmäßig und selbständig Einnahmen erzielen, sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Abhängig von den jährlichen Umsätzen kann die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch genommen werden, welche die Befreiung von der Umsatzsteuer ermöglicht. Andernfalls sollte monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden.

3. Müssen Gratisprodukte versteuert werden?

Gratisprodukte, Werbegeschenke, gesponserte Reisen und andere Sachzuwendungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Marktwert der erhaltenen Produkte. Einkommenssteuer wird bei einem Produktwert ab 10 € fällig. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollten Influencer eine saubere Buchführung über alle erhaltenen Zuwendungen führen.

4. Steuerhinterziehung bei Influencern

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn absichtlich falsche Angaben gemacht oder steuerpflichtige Einnahmen nicht deklariert werden. Dies kann schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich Ermittlungen durch die Finanzbehörden, in schwerwiegenderen Fällen auch Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren.

Gemäß § 370 AO kann Steuerhinterziehung mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet werden. Häufig werden jedoch Geldstrafen verhängt. Zusätzlich drohen hohe Nachzahlungen und Zinsen, die finanziell ruinös sein können. Eine öffentliche Verurteilung kann zudem das Ende der Influencer-Karriere bedeuten.

5. Praktische Tipps zur Steuererklärung für Influencer

  • Sorgfältige Buchführung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen genau dokumentiert werden.
  • Frühzeitige Steuerberatung: Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt kann helfen, alle Pflichten zu erkennen und zu erfüllen.
  • Rechtzeitige Einreichung: Steuererklärungen sollten fristgerecht eingereicht werden, um Strafen zu vermeiden.
  • Kenntnis der Freibeträge und Steuerarten: Influencer sollten sich über relevante Freibeträge und die verschiedenen Steuerarten informieren.

6. Influencer und Steuern: Fazit

Influencer und Steuern - Die steuerlichen Pflichten für Influencer sind vielfältig und oft komplex. Um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden, ist eine gründliche Kenntnis und Einhaltung der Steuerpflichten unerlässlich. Eine frühzeitige und regelmäßige Beratung durch Fachleute kann dabei helfen, die steuerlichen Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Wir beraten Sie gerne im Internetrecht & Social Media Recht.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
Über mich
Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
Online Telefontermin vereinbarenKontakt
Ähnliche Artikel
Standort Hamburg
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
info@hannekum-partner.de
+49 40 60 85 09 01
+49 40 35 67 44 95
Standort Ahrensburg
Hamburger Straße 10
22926 Ahrensburg
info@hannekum-partner.de
+49 4102 77 87 230
+49 4102 99 44 969
© 2019-2024 .de LEGAL Rechtsanwaltskanzlei
crossmenu