Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt der Notar eine zentrale Rolle:
Nur mit notarieller Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag in Deutschland rechtswirksam.
Als Notar für Immobilie kaufen und verkaufen sorge ich dafür, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Risiken erkannt und Interessen beider Parteien ausgewogen geregelt werden.
Wir gestalten Ihre Verträge individuell um spätere Streitigkeiten zu vermeiden – ob für Käufer, Verkäufer, Bauträger, Investoren, Erbengemeinschaften oder Unternehmen.
Erstellung, rechtliche Prüfung und Beurkundung für den sicheren Erwerb von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken.
Gestaltung und Abwicklung des Kaufvertrags, Klärung von Belastungen und Grundbuchänderungen, Abstimmung mit Behörden und Banken.
Schenkung oder Übertragung innerhalb der Familie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, steuerlich optimiert und rechtssicher.
Notarielle Gestaltung und Beurkundung von Verträgen über den Erwerb von Neubauten oder Eigentumswohnungen vom Bauträger.
Bestellung, Änderung oder Löschung von Grundpfandrechten zur Kreditsicherung in Abstimmung mit Banken und Kreditinstituten.
Erstellung von Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Beurkundung von Veräußerungszustimmungen.
Beurkundung von Kauf- und Verkaufsverträgen sowie langfristigen Miet- und Pachtverträgen mit Beurkundungspflicht
Die notariellen Leistungen rund um den Immobilienkauf und -verkauf umfassen weit mehr als die reine Beurkundung des Vertrags. Unser Notariat
Durch die Überwachung aller Fälligkeits- und Eintragungsschritte wird ein geordneter und transparenter Ablauf gewährleistet, von der ersten Vertragsfassung bis zur endgültigen Eigentumsübertragung. So entstehen Klarheit, Rechtssicherheit und ein reibungsloser Vollzug Ihres Immobiliengeschäfts.
Auch in erbrechtlichen Fragen rund um Immobiliensind stehen wir Ihnen zur Seite, etwa wenn Grundstücke oder Wohnungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, Schenkung oder vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Das Notariat gestaltet und beurkundet entsprechende Verträge so, dass steuerliche und erbrechtliche Aspekte rechtssicher berücksichtigt sind. Auch die Übertragung von Miteigentumsanteilen, die Einräumung von Wohnrechten oder die Umschreibung geerbter Immobilien im Grundbuch erfolgen unter Beachtung der erbrechtlichen Vorgaben. So werden Nachlassregelungen klar umgesetzt und spätere Konflikte zuverlässig vermieden.
Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie?
Wir begleiten Sie zuverlässig und rechtssicher bei allen notariellen Schritten.
In Deutschland besteht Beurkundungspflicht für:
Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag nichtig.
Auch die Eintragung im Grundbuch kann ausschließlich durch den Notar erfolgen.
Beurkundung vs. Beglaubigung:
Bei der Beglaubigung bestätigt die Notarin lediglich die Echtheit einer Unterschrift, z. B. bei Grundbuchanträgen oder Vollmachten.
Bei der Beurkundung wird der gesamte Vertragsinhalt geprüft, erläutert und rechtlich verbindlich festgehalten.
Wir prüfen die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen, klären Eigentumsverhältnisse und Belastungen und entwerfen einen individuell abgestimmten Kauf- oder Übertragungsvertrag.
Wir beurkunden den Vertrag rechtssicher und transparent, stellen die erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen zusammen und koordinieren die Zahlungs- und Übergabemodalitäten.
Wir überwachen die Fälligkeitsvoraussetzungen, veranlassen die Eintragung im Grundbuch und begleiten die vollständige Abwicklung bis zur endgültigen Eigentumsübertragung.
Als Notarin in Ahrensburg und Rechtsanwälte in Hamburg begleiten wir Käufer, Verkäufer und Investoren bei allen rechtlichen Schritten rund um den Erwerb, die Veräußerung und die Übertragung von Immobilien.
Wir verbinden juristische Präzision mit praktischem Verständnis für den Immobilienmarkt – von der Vertragsgestaltung über die Beurkundung bis zur Eintragung im Grundbuch.
Der Notar entwirft, erklärt und beurkundet den Kaufvertrag, prüft Eigentumsverhältnisse, koordiniert die Abwicklung und sorgt für die Grundbucheintragung.
Das Gesetz schreibt die notarielle Beurkundung vor, um beide Parteien vor rechtlichen und finanziellen Risiken zu schützen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Gebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis. Sie werden hälftig oder nach Vereinbarung getragen.
Grundbuchauszug, Personalausweise, Kaufpreisangaben, Finanzierungsunterlagen und ggf. Teilungserklärung, Energieausweis oder Vollmachten.
Die Beurkundung betrifft den gesamten Vertrag, während die Beglaubigung nur die Echtheit einer Unterschrift bestätigt.
Ja. Der Notar prüft, welches Recht anwendbar ist, und kann auch für ausländische Käufer deutsche Immobilienkäufe abwickeln.
Die Auflassung ist die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einer Immobilie.
Sie regelt die Aufteilung eines Grundstücks in einzelne Eigentumswohnungen und ist Voraussetzung für den Verkauf von Wohnungseigentum.
Nach Zahlung des Kaufpreises beantragt der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch und überwacht den gesamten Vollzug.
Ja, der Notar bereitet die Grundschuldbestellung vor, beurkundet sie und sorgt für die Eintragung im Grundbuch.
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen und wünschen sich rechtssichere Begleitung?
Kontaktieren Sie unser Notariat und unsere Rechtsanwälte in Ahrensburg – wir begleiten Sie beim gesamten Prozess: von der Vertragsgestaltung bis zur Grundbucheintragung.