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Notar Immobilie kaufen und verkaufen

Rechtssicherheit bei Kauf und Verkauf von Immobilien.

Als Notarin und Rechtsanwälte in Ahrensburg begleiten wir Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie, von der Vertragsgestaltung bis zur Grundbucheintragung.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt der Notar eine zentrale Rolle:

Nur mit notarieller Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag in Deutschland rechtswirksam.

Als Notar für Immobilie kaufen und verkaufen sorge ich dafür, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Risiken erkannt und Interessen beider Parteien ausgewogen geregelt werden.

Wir gestalten Ihre Verträge individuell um spätere Streitigkeiten zu vermeiden – ob für Käufer, Verkäufer, Bauträger, Investoren, Erbengemeinschaften oder Unternehmen.

Schwerpunkte bei der notariellen Betreuung beim Kauf und Verkauf von Immobilien

Immobilienkaufvertrag

Erstellung, rechtliche Prüfung und Beurkundung für den sicheren Erwerb von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken.

Immobilienverkauf

Gestaltung und Abwicklung des Kaufvertrags, Klärung von Belastungen und Grundbuchänderungen, Abstimmung mit Behörden und Banken.

Grundstücksübertragung

Schenkung oder Übertragung innerhalb der Familie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, steuerlich optimiert und rechtssicher.

Bauträgervertrag

Notarielle Gestaltung und Beurkundung von Verträgen über den Erwerb von Neubauten oder Eigentumswohnungen vom Bauträger.

Grundschuld und Hypothek

Bestellung, Änderung oder Löschung von Grundpfandrechten zur Kreditsicherung in Abstimmung mit Banken und Kreditinstituten.

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Erstellung von Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Beurkundung von Veräußerungszustimmungen.

Gewerbeimmobilien

Beurkundung von Kauf- und Verkaufsverträgen sowie langfristigen Miet- und Pachtverträgen mit Beurkundungspflicht

Notarielle Leistungen im Immobilienrecht

Die notariellen Leistungen rund um den Immobilienkauf und -verkauf umfassen weit mehr als die reine Beurkundung des Vertrags. Unser Notariat

  • sorgt für die rechtssichere Gestaltung sämtlicher Vereinbarungen,
  • prüft Eigentums- und Belastungsverhältnisse,
  • stimmt Finanzierungsunterlagen und Grundbuchanträge ab und
  • koordiniert die Kommunikation mit Behörden, Banken und weiteren Beteiligten.

Durch die Überwachung aller Fälligkeits- und Eintragungsschritte wird ein geordneter und transparenter Ablauf gewährleistet, von der ersten Vertragsfassung bis zur endgültigen Eigentumsübertragung. So entstehen Klarheit, Rechtssicherheit und ein reibungsloser Vollzug Ihres Immobiliengeschäfts.

Auch in erbrechtlichen Fragen rund um Immobiliensind stehen wir Ihnen zur Seite, etwa wenn Grundstücke oder Wohnungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, Schenkung oder vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Das Notariat gestaltet und beurkundet entsprechende Verträge so, dass steuerliche und erbrechtliche Aspekte rechtssicher berücksichtigt sind. Auch die Übertragung von Miteigentumsanteilen, die Einräumung von Wohnrechten oder die Umschreibung geerbter Immobilien im Grundbuch erfolgen unter Beachtung der erbrechtlichen Vorgaben. So werden Nachlassregelungen klar umgesetzt und spätere Konflikte zuverlässig vermieden.

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Rechtlicher Hintergrund und Pflicht zur notariellen Mitwirkung bei Kauf und Verkauf von Immobilien

In Deutschland besteht Beurkundungspflicht für:

  • Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen
  • Bestellung, Änderung und Löschung von Grundschulden oder Hypotheken
  • Begründung von Wohnungseigentum (Teilungserklärung)
  • Bestellung oder Änderung eines Erbbaurechts

Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag nichtig.

Auch die Eintragung im Grundbuch kann ausschließlich durch den Notar erfolgen.

Beurkundung vs. Beglaubigung:

Bei der Beglaubigung bestätigt die Notarin lediglich die Echtheit einer Unterschrift, z. B. bei Grundbuchanträgen oder Vollmachten.

Bei der Beurkundung wird der gesamte Vertragsinhalt geprüft, erläutert und rechtlich verbindlich festgehalten.

So unterstützen wir Sie notariell beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Beratung und Vertragsvorbereitung

Wir prüfen die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen, klären Eigentumsverhältnisse und Belastungen und entwerfen einen individuell abgestimmten Kauf- oder Übertragungsvertrag.

Beurkundung und Abwicklung

Wir beurkunden den Vertrag rechtssicher und transparent, stellen die erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen zusammen und koordinieren die Zahlungs- und Übergabemodalitäten.

Grundbuch und Vollzug

Wir überwachen die Fälligkeitsvoraussetzungen, veranlassen die Eintragung im Grundbuch und begleiten die vollständige Abwicklung bis zur endgültigen Eigentumsübertragung.

Über uns – Kompetenz und Erfahrung im Immobiliennotariat

Als Notarin in Ahrensburg und Rechtsanwälte in Hamburg begleiten wir Käufer, Verkäufer und Investoren bei allen rechtlichen Schritten rund um den Erwerb, die Veräußerung und die Übertragung von Immobilien.

Wir verbinden juristische Präzision mit praktischem Verständnis für den Immobilienmarkt – von der Vertragsgestaltung über die Beurkundung bis zur Eintragung im Grundbuch.

Darja Hannekum, LL.M (Miami)
Notarin & Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht

Häufige Fragen zum Notar beim Immobilienkauf und -verkauf

Was macht ein Notar beim Immobilienkauf und -verkauf?

Der Notar entwirft, erklärt und beurkundet den Kaufvertrag, prüft Eigentumsverhältnisse, koordiniert die Abwicklung und sorgt für die Grundbucheintragung.

Warum muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden?

Das Gesetz schreibt die notarielle Beurkundung vor, um beide Parteien vor rechtlichen und finanziellen Risiken zu schützen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Was kostet ein Notar beim Immobilienkauf?

Die Gebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis. Sie werden hälftig oder nach Vereinbarung getragen.

Welche Unterlagen braucht der Notar für einen Kauf- oder Verkaufsvertrag?

Grundbuchauszug, Personalausweise, Kaufpreisangaben, Finanzierungsunterlagen und ggf. Teilungserklärung, Energieausweis oder Vollmachten.

Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung im Immobilienrecht?

Die Beurkundung betrifft den gesamten Vertrag, während die Beglaubigung nur die Echtheit einer Unterschrift bestätigt.

Kann ein Notar auch internationale Immobilienkäufe begleiten?

Ja. Der Notar prüft, welches Recht anwendbar ist, und kann auch für ausländische Käufer deutsche Immobilienkäufe abwickeln.

Was bedeutet Auflassung?

Die Auflassung ist die notarielle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einer Immobilie.

Was ist eine Teilungserklärung?

Sie regelt die Aufteilung eines Grundstücks in einzelne Eigentumswohnungen und ist Voraussetzung für den Verkauf von Wohnungseigentum.

Wie läuft die Eigentumsumschreibung ab?

Nach Zahlung des Kaufpreises beantragt der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch und überwacht den gesamten Vollzug.

Kann der Notar auch die Grundschuld für die Bank eintragen?

Ja, der Notar bereitet die Grundschuldbestellung vor, beurkundet sie und sorgt für die Eintragung im Grundbuch.

Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen und wünschen sich rechtssichere Begleitung?

Kontaktieren Sie unser Notariat und unsere Rechtsanwälte in Ahrensburg – wir begleiten Sie beim gesamten Prozess: von der Vertragsgestaltung bis zur Grundbucheintragung.

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