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Vergleichende Werbung - Was ist erlaubt und worauf müssen Sie achten?

Das Wichtigste im Überblick

  • Vergleichende Werbung ist grundsätzlich zulässig, muss aber strenge rechtliche Anforderungen nach § 6 UWG erfüllen - unsere Experten unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Werbekampagne
  • Bei unzulässiger vergleichender Werbung drohen teure Abmahnungen und Unterlassungsklagen - präventive rechtliche Beratung schützt vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten
  • Mit zahlreichen erfolgreich bearbeiteten Fällen und wegweisenden Gerichtsentscheidungen sind wir Ihr kompetenter Partner für alle Fragen rund um vergleichende Werbung
  1. Rechtssicher im Wettbewerb punkten
  2. Die Chancen und Risiken vergleichender Werbung
  3. Die rechtlichen Grundlagen vergleichender Werbung
  4. Typische Fallstricke vermeiden
  5. Praxistipps für rechtssichere vergleichende Werbung
  6. Häufig gestellte Fragen
  7. So starten wir die Zusammenarbeit

Rechtssicher im Wettbewerb punkten

Vergleichende Werbung ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Regelungen nach § 6 UWG. Unternehmen dürfen ihre Produkte oder Dienstleistungen mit denen der Konkurrenz vergleichen, sofern der Vergleich objektiv nachprüfbar und sachlich korrekt ist. Wesentlich ist dabei, dass sich der Vergleich auf relevante und typische Eigenschaften bezieht und keine herabwürdigende oder irreführende Darstellung des Mitbewerbers erfolgt. Bei Preisvergleichen muss besonders auf die Transparenz und Aktualität der Angaben geachtet werden, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.

Die Möglichkeit zur vergleichenden Werbung eröffnet Unternehmen vielfältige Chancen für ihre Marketingstrategie. Ob Preisvorteile, bessere Qualität oder innovative Produkteigenschaften – durch den direkten Vergleich können sich Anbieter effektiv im Wettbewerb positionieren. Entscheidend ist dabei die rechtssichere Gestaltung: Der Vergleich muss sich auf nachprüfbare Eigenschaften beziehen, aktuell und wahr sein. Besonders bei Online-Werbung und dynamischen Preisvergleichen empfiehlt sich eine regelmäßige rechtliche Überprüfung der Werbeaussagen, um das Abmahnrisiko zu minimieren. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht unterstützen wir Sie gerne.

Die Chancen und Risiken vergleichender Werbung

Vergleichende Werbung kann ein mächtiges Marketing-Instrument sein. Die direkte Gegenüberstellung mit Konkurrenzprodukten ermöglicht es Unternehmen, die Vorteile der eigenen Angebote gezielt herauszustellen. Doch Vorsicht: Der schmale Grat zwischen zulässiger und unzulässiger vergleichender Werbung birgt erhebliche rechtliche Risiken. Ein einzelner Fehler kann schnell zu teuren Abmahnungen führen.

Die rechtlichen Grundlagen vergleichender Werbung

Die Zulässigkeit vergleichender Werbung wird primär durch § 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Dabei hat auch die europäische Richtlinie 2006/114/EG maßgeblichen Einfluss auf die rechtliche Bewertung. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren wegweisenden Entscheidungen die Grenzen zulässiger Vergleiche konkretisiert.

Die wichtigsten Voraussetzungen für zulässige Vergleiche:

  1. Der Vergleich muss sich auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften beziehen
  2. Die Aussagen müssen objektiv nachprüfbar und sachlich richtig sein
  3. Es darf keine Herabwürdigung oder Verunglimpfung des Mitbewerbers erfolgen
  4. Bei Preisvergleichen muss absolute Transparenz gewährleistet sein

Typische Fallstricke vermeiden

In unserer langjährigen Praxis begegnen uns immer wieder ähnliche Problemfelder:

Preisvergleiche

Besondere Vorsicht ist bei Preisvergleichen geboten. Hier müssen identische Produkte oder Dienstleistungen unter gleichen Bedingungen verglichen werden. Unterschiedliche Packungsgrößen, Serviceleistungen oder Lieferbedingungen können den Vergleich unzulässig machen.

Qualitätsvergleiche

Bei Qualitätsvergleichen müssen die Aussagen durch objektive Tests oder wissenschaftliche Studien belegt werden können. Subjektive Werturteile oder pauschale Überlegenheitsbehauptungen sind problematisch.

Praxistipps für rechtssichere vergleichende Werbung

Checkliste zur Selbstprüfung:

  • Ist der Vergleich sachlich und objektiv nachprüfbar?
  • Werden wesentliche und relevante Eigenschaften verglichen?
  • Sind alle Angaben aktuell und durch Belege nachweisbar?
  • Wird der Mitbewerber nicht herabgewürdigt?
  • Sind bei Preisvergleichen alle relevanten Bedingungen transparent?

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Preise der Konkurrenz in meiner Werbung nennen?

Ja, Preisvergleiche sind grundsätzlich zulässig, sofern sie sachlich richtig und nachprüfbar sind. Die verglichenen Produkte müssen aber identisch und die Preise aktuell sein.

Wie aktuell müssen die Vergleichsdaten sein?

Die verwendeten Daten müssen zum Zeitpunkt der Werbung aktuell sein. Bei Preisvergleichen empfehlen wir eine tägliche Überprüfung.

Darf ich in meiner Werbung den Namen des Konkurrenten nennen?

Ja, die Nennung des Konkurrenten ist grundsätzlich erlaubt, solange die Angaben sachlich und nicht herabwürdigend sind. Der Vergleich muss sich auf nachprüfbare Eigenschaften beziehen und darf den Mitbewerber nicht verunglimpfen.

Wie detailliert muss ich die Vergleichsgrundlage offenlegen?

Sie müssen alle für den Vergleich wesentlichen Bedingungen transparent machen. Dazu gehören beispielsweise bei Preisvergleichen die Packungsgrößen, Lieferkonditionen oder enthaltene Serviceleistungen. Der Verbraucher muss die Vergleichsbasis eindeutig nachvollziehen können.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Regeln vergleichender Werbung?

Bei Verstößen drohen Abmahnungen, die schnell mehrere tausend Euro kosten können. Hinzu kommen mögliche Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen. Im schlimmsten Fall können auch einstweilige Verfügungen erwirkt werden, die Ihre Werbung sofort stoppen.

Darf ich Testergebnisse in vergleichender Werbung verwenden?

Ja, die Verwendung von Testergebnissen ist zulässig, wenn diese aktuell und die Testbedingungen neutral waren. Die Quelle muss angegeben werden und die Ergebnisse dürfen nicht selektiv oder verfälschend dargestellt werden.

Wie lange darf ein Preisvergleich verwendet werden?

Preisvergleiche müssen zum Zeitpunkt der Werbung aktuell sein. Bei Print-Werbung sollte der Vergleich zum Druckzeitpunkt stimmen, bei Online-Werbung empfiehlt sich eine tägliche Aktualisierung. Veraltete Preisvergleiche können als irreführende Werbung abgemahnt werden.

Sind Superlative in der vergleichenden Werbung erlaubt?

Superlative wie "der Beste", "der Günstigste" etc. sind nur zulässig, wenn sie objektiv nachweisbar sind und alle relevanten Wettbewerber in den Vergleich einbezogen wurden. Pauschale Überlegenheitsbehauptungen sind riskant.

Darf ich Aussagen von Kunden über Konkurrenzprodukte in der Werbung zitieren?

Kundenbewertungen in vergleichender Werbung sind heikel. Auch wenn es sich um echte Kundenmeinungen handelt, müssen diese objektiv nachprüfbar sein. Subjektive Werturteile oder pauschale Kritik am Wettbewerber sind unzulässig.

Gelten für Online-Werbung andere Regeln als für Print-Werbung?

Die grundsätzlichen rechtlichen Anforderungen sind identisch. Allerdings müssen bei Online-Werbung die Vergleichsangaben häufiger aktualisiert werden. Auch die Verlinkung zu detaillierten Vergleichsgrundlagen ist online üblich und kann rechtlich geboten sein.

So starten wir die Zusammenarbeit

  1. Kontaktaufnahme und Ersteinschätzung
  2. Ausführliches Beratungsgespräch zur Analyse Ihrer Situation
  3. Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie
  4. Umsetzung und rechtliche Begleitung

Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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