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Was ist irreführende Werbung? Ein Leitfaden für Unternehmer

Das Wichtigste im Überblick

  • Irreführende Werbung liegt vor, wenn Werbeaussagen bei Verbrauchern falsche Vorstellungen erwecken – selbst wenn die Aussagen formal korrekt sind. Die rechtlichen Konsequenzen reichen von Abmahnungen bis hin zu erheblichen Schadensersatzforderungen.
  • Bei erhaltenen Abmahnungen ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt. Eine fachkundige Ersteinschätzung hilft, unberechtigte Forderungen abzuwehren und bei berechtigten Abmahnungen die Kosten zu minimieren.
  • Präventive rechtliche Prüfung von Werbekampagnen schützt vor kostspieligen Abmahnungen. Mit langjähriger Expertise im Werberecht unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen.
  1. Rechtssicher werben, Abmahnungen vermeiden und erfolgreich gegen Wettbewerber vorgehen
  2. Wenn aus Werbung ein rechtliches Risiko wird
  3. Was macht Werbung rechtlich irreführend?
  4. Rechtliche Folgen irreführender Werbung
  5. Was tun bei erhaltener Abmahnung?
  6. Aktiv gegen Wettbewerber vorgehen
  7. Prävention: Rechtssicher werben
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Ihr Weg zu uns

Rechtssicher werben, Abmahnungen vermeiden und erfolgreich gegen Wettbewerber vorgehen

Irreführende Werbung liegt vor, wenn Werbeaussagen bei Verbrauchern falsche Vorstellungen über Produkte oder Dienstleistungen erwecken. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn die Aussagen formal korrekt sind. Entscheidend ist die Wirkung auf einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher. Klassische Beispiele sind übertriebene Alleinstellungsmerkmale ("Der Beste"), unvollständige Preisangaben oder irreführende Testvergleiche. Auch das Verschweigen wesentlicher Informationen kann eine Irreführung darstellen. Gerne beraten wir Sie im Detail als Anwalt für Wettbewerbsrecht.

Nach §§ 5, 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt es sich um irreführende Werbung, wenn geschäftliche Handlungen geeignet sind, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Die Irreführung kann sich dabei auf verschiedene Aspekte beziehen: Produkteigenschaften, Preise, Verfügbarkeit, Qualifikationen des Unternehmens oder auch die Rechte der Verbraucher. Besonders relevant ist auch die Irreführung durch Unterlassen, also das Verschweigen wesentlicher Informationen.

Wenn aus Werbung ein rechtliches Risiko wird

In der heutigen, hart umkämpften Geschäftswelt ist aufmerksamkeitsstarke Werbung unverzichtbar. Doch der schmale Grat zwischen zugespitzter Werbebotschaft und irreführender Werbung ist oft schwer zu erkennen. Was viele Unternehmer unterschätzen: Selbst formal korrekte Werbeaussagen können rechtlich problematisch sein, wenn sie bei Verbrauchern falsche Vorstellungen erwecken.

Was macht Werbung rechtlich irreführend?

Irreführende Werbung liegt nach §§ 5, 5a UWG vor, wenn geschäftliche Handlungen geeignet sind, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Dabei kommt es nicht auf die Absicht des Werbenden an, sondern auf die Wirkung beim durchschnittlichen Verbraucher.

Häufige Fallgruppen irreführender Werbung sind:

  1. Irreführung über Produkteigenschaften
  2. Preisirreführung
  3. Irreführende Angaben zur Verfügbarkeit
  4. Unzulässige Alleinstellungsbehauptungen
  5. Irreführende Testwerbung
  6. Verschleierung des Werbecharakters

Rechtliche Folgen irreführender Werbung

Die Konsequenzen irreführender Werbung können erheblich sein:

  • Abmahnungen mit Kostenfolgen
  • Unterlassungsklagen
  • Schadensersatzansprüche
  • Imageschäden
  • Gewinnabschöpfung

Was tun bei erhaltener Abmahnung?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist schnelles aber überlegtes Handeln gefragt:

  1. Ruhe bewahren und Fristen im Blick behalten
  2. Keine vorschnelle Unterlassungserklärung unterschreiben
  3. Rechtliche Expertise einholen
  4. Abmahnkosten prüfen
  5. Gegebenenfalls modifizierte Unterlassungserklärung abgeben

Aktiv gegen Wettbewerber vorgehen

Beobachten Sie irreführende Werbung bei Ihren Mitbewerbern? Das verschafft Ihnen unfaire Wettbewerbsvorteile zu Ihren Lasten. Als spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte:

  • Dokumentation der Werbemaßnahmen
  • Rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten
  • Formulierung zielgerichteter Abmahnungen
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
  • Geltendmachung von Schadensersatz

Prävention: Rechtssicher werben

Die beste Strategie ist, Abmahnungen von vornherein zu vermeiden. Unsere präventive Werbeberatung umfasst:

  • Rechtliche Prüfung geplanter Kampagnen
  • Entwicklung rechtssicherer Werbekonzepte
  • Schulung Ihrer Marketing-Mitarbeiter
  • Erstellung von Werbeleitfäden
  • Dokumentationsempfehlungen

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Werbeaussage rechtlich irreführend?

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.

Welche Fristen muss ich bei einer Abmahnung beachten?

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.

Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.

Welche besonderen Regeln gelten für Werbung mit Garantien und Gewährleistungen?

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.

Wie kann ich beweisen, dass meine Werbeaussagen nicht irreführend sind?

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.

Kann ich auch gegen irreführende Werbung in sozialen Medien vorgehen?

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen irreführende Werbung eines Konkurrenten vorzugehen?

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgebe?

Ohne fristgerechte Unterlassungserklärung droht eine einstweilige Verfügung oder Klage, was deutlich höhere Kosten verursacht. Es ist daher wichtig, schnell zu reagieren – allerdings nicht übereilt und idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.

Muss ich bei einer Preisreduzierung den ursprünglichen Preis angeben?

Ja, bei Preisreduzierungen muss nach der Preisangabenverordnung der niedrigste Gesamtpreis angegeben werden, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisreduzierung galt. Ausnahmen gelten nur für verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit.

Können auch unbeabsichtigte Fehler in der Werbung abgemahnt werden?

Ja, für das Vorliegen einer irreführenden Werbung kommt es nicht auf ein Verschulden an. Entscheidend ist allein die objektive Eignung zur Irreführung. Deshalb ist eine präventive rechtliche Prüfung von Werbekampagnen so wichtig.

Ihr Weg zu uns

Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt zunächst ein Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall analysieren und eine erste Einschätzung geben. Anschließend erarbeiten wir einen konkreten Handlungsvorschlag mit Kostenschätzung. Nach Mandatierung setzen wir die vereinbarte Strategie unmittelbar um.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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