Irreführende Werbung liegt vor, wenn Werbeaussagen bei Verbrauchern falsche Vorstellungen über Produkte oder Dienstleistungen erwecken. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn die Aussagen formal korrekt sind. Entscheidend ist die Wirkung auf einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher. Klassische Beispiele sind übertriebene Alleinstellungsmerkmale ("Der Beste"), unvollständige Preisangaben oder irreführende Testvergleiche. Auch das Verschweigen wesentlicher Informationen kann eine Irreführung darstellen. Gerne beraten wir Sie im Detail als Anwalt für Wettbewerbsrecht.
Nach §§ 5, 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handelt es sich um irreführende Werbung, wenn geschäftliche Handlungen geeignet sind, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Die Irreführung kann sich dabei auf verschiedene Aspekte beziehen: Produkteigenschaften, Preise, Verfügbarkeit, Qualifikationen des Unternehmens oder auch die Rechte der Verbraucher. Besonders relevant ist auch die Irreführung durch Unterlassen, also das Verschweigen wesentlicher Informationen.
In der heutigen, hart umkämpften Geschäftswelt ist aufmerksamkeitsstarke Werbung unverzichtbar. Doch der schmale Grat zwischen zugespitzter Werbebotschaft und irreführender Werbung ist oft schwer zu erkennen. Was viele Unternehmer unterschätzen: Selbst formal korrekte Werbeaussagen können rechtlich problematisch sein, wenn sie bei Verbrauchern falsche Vorstellungen erwecken.
Irreführende Werbung liegt nach §§ 5, 5a UWG vor, wenn geschäftliche Handlungen geeignet sind, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Dabei kommt es nicht auf die Absicht des Werbenden an, sondern auf die Wirkung beim durchschnittlichen Verbraucher.
Häufige Fallgruppen irreführender Werbung sind:
Die Konsequenzen irreführender Werbung können erheblich sein:
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist schnelles aber überlegtes Handeln gefragt:
Beobachten Sie irreführende Werbung bei Ihren Mitbewerbern? Das verschafft Ihnen unfaire Wettbewerbsvorteile zu Ihren Lasten. Als spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte:
Die beste Strategie ist, Abmahnungen von vornherein zu vermeiden. Unsere präventive Werbeberatung umfasst:
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.
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Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.
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Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach 6 Monaten ab Kenntnis. Es empfiehlt sich jedoch, möglichst zeitnah zu reagieren, um die Beweissicherung zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden.
Ohne fristgerechte Unterlassungserklärung droht eine einstweilige Verfügung oder Klage, was deutlich höhere Kosten verursacht. Es ist daher wichtig, schnell zu reagieren – allerdings nicht übereilt und idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.
Ja, bei Preisreduzierungen muss nach der Preisangabenverordnung der niedrigste Gesamtpreis angegeben werden, der innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisreduzierung galt. Ausnahmen gelten nur für verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit.
Ja, für das Vorliegen einer irreführenden Werbung kommt es nicht auf ein Verschulden an. Entscheidend ist allein die objektive Eignung zur Irreführung. Deshalb ist eine präventive rechtliche Prüfung von Werbekampagnen so wichtig.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfolgt zunächst ein Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall analysieren und eine erste Einschätzung geben. Anschließend erarbeiten wir einen konkreten Handlungsvorschlag mit Kostenschätzung. Nach Mandatierung setzen wir die vereinbarte Strategie unmittelbar um.