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Fristlose Kündigung ohne Grund - Was Sie wissen müssen

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes rechtlich wirksam - die bloße Bezeichnung als "fristlos" reicht nicht aus
  • Nach Erhalt einer fristlosen Kündigung haben Arbeitnehmer nur 3 Wochen Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten - schnelles Handeln ist entscheidend
  • Die Erfolgsaussichten bei der Anfechtung unberechtigter fristloser Kündigungen sind mit anwaltlicher Unterstützung gut
  1. Wir klären auf: Ihre Rechte, wichtige Fristen und erfolgversprechende Handlungsoptionen im Kündigungsschutz
  2. Die fristlose Kündigung - wenn plötzlich alles auf dem Spiel steht
  3. Was macht eine fristlose Kündigung rechtlich wirksam?
  4. Die Zwei-Wochen-Frist - Zeit ist ein kritischer Faktor
  5. Ihre Rechte als Arbeitnehmer
  6. Unsere Expertise für Ihren Erfolg
  7. Ihr Weg zu uns
  8. Häufig gestellte Fragen zur fristlosen Kündigung

Wir klären auf: Ihre Rechte, wichtige Fristen und erfolgversprechende Handlungsoptionen im Kündigungsschutz

Unsere Kanzlei steht für erstklassige arbeitsrechtliche Expertise in Hamburg und Ahrensburg. Mit unserer Expertise als Rechtsanwalt bei Kündigung haben wir uns insbesondere einen Namen bei der erfolgreichen Anfechtung unberechtigter fristloser Kündigungen gemacht und unterstützen Sie bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Bei uns sind Sie in den richtigen Händen, zusammen entwickeln wir mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall.

Die fristlose Kündigung - wenn plötzlich alles auf dem Spiel steht

Eine fristlose Kündigung trifft die Betroffenen meistens wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Von einem Tag auf den anderen soll das Arbeitsverhältnis enden - ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, ohne Übergangszeit, ohne Chance zur Neuorientierung. Doch was viele nicht wissen: Eine fristlose Kündigung ist an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz rechtfertigt diesen schwerwiegenden Eingriff in das Arbeitsverhältnis.

Was macht eine fristlose Kündigung rechtlich wirksam?

Das Gesetz verlangt für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB einen "wichtigen Grund". Dieser muss so schwerwiegend sein, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Die bloße Bezeichnung als "fristlose Kündigung" reicht dafür nicht aus.

Typische Gründe, die von der Rechtsprechung als wichtig anerkannt werden:

  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (z.B. Diebstahl, Betrug)
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Schwerwiegende Beleidigungen oder Tätlichkeiten
  • Konkurrenztätigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
  • Wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten trotz Abmahnung

Die Zwei-Wochen-Frist - Zeit ist ein kritischer Faktor

Ein oft übersehener Aspekt: Der Kündigende muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat (§ 626 Abs. 2 BGB). Verstreicht diese Frist, kann eine fristlose Kündigung auf diese Gründe nicht mehr gestützt werden.

Unsicher über die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung?
Lassen Sie keine Zeit verstreichen. Wir prüfen Ihren Fall umgehend.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten, ist schnelles Handeln geboten. Die wichtigsten Schritte:

  1. Ruhe bewahren - Überstürzte Reaktionen können Ihre Position verschlechtern
  2. Dokumentieren - Sichern Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise
  3. Frist beachten - Sie haben nur 3 Wochen Zeit für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  4. Rechtliche Beratung einholen - Lassen Sie die Erfolgsaussichten professionell prüfen

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Mit jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Unsere Stärken:

  • Schnelle Ersteinschätzung 
  • Umfassende arbeitsrechtliche Expertise
  • Persönliche Betreuung durch erfahrene Anwälte

Ihr Weg zu uns

Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung, um Ihre Handlungsoptionen zu prüfen. In einem Gespräch analysieren wir Ihren Fall und entwickeln erste Lösungsansätze. Kontaktieren Sie uns noch heute - wir sind für Sie da.

Häufig gestellte Fragen zur fristlosen Kündigung

Kann mir ohne Grund fristlos gekündigt werden?

Nein, eine fristlose Kündigung erfordert immer einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB.

Muss einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen?

In der Regel ja, außer bei besonders schwerwiegenden Verstößen wie Straftaten.

Welche Frist habe ich für eine Kündigungsschutzklage?

Sie müssen binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben.

Bekomme ich während der Kündigungsschutzklage weiter Gehalt?

Bei erfolgreicher Klage besteht ein Vergütungsanspruch für die Zeit des Prozesses.

Kann ich trotz fristloser Kündigung Arbeitslosengeld beantragen?

Ja, allerdings kann eine Sperrzeit drohen.

Kann ich nach einer fristlosen Kündigung freigestellt werden?

Ja, eine Freistellung ist grundsätzlich möglich. Allerdings behält der Arbeitnehmer während einer unwirksamen Freistellung seinen Vergütungsanspruch. Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Freistellung von uns prüfen.

Was passiert mit meinem Resturlaub bei fristloser Kündigung?

Bei einer wirksamen fristlosen Kündigung muss der verbleibende Urlaubsanspruch in der Regel finanziell abgegolten werden. Die Berechnung erfolgt anteilig bis zum Kündigungszeitpunkt. Bei einer unwirksamen Kündigung bleibt der volle Urlaubsanspruch bestehen. Eine genaue Berechnung nehmen wir gerne für Sie vor.

Darf der Arbeitgeber während meiner Krankschreibung fristlos kündigen?

Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung auch während einer Arbeitsunfähigkeit möglich, allerdings nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Die Erkrankung selbst rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Besteht der Verdacht, dass die Krankschreibung missbräuchlich erfolgte, kann dies jedoch einen Kündigungsgrund darstellen. Wir prüfen Ihren individuellen Fall.

Was passiert, wenn die Kündigung unwirksam ist?

Das Arbeitsverhältnis besteht fort, oft wird aber eine Abfindungslösung vereinbart.

Kann ich während des Prozesses einen neuen Job annehmen?

Ja, eventuelle Verdienste werden aber bei erfolgreicher Klage angerechnet.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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