Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, müssen schnell entscheiden: Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang. Wir prüfen Form, Frist, Kündigungsgrund, Betriebsratsanhörung und Sonderkündigungsschutz, klären mit Ihnen, ob Sie die Weiterbeschäftigung oder eine geordnete Beendigung anstreben, und vertreten Sie in Verhandlungen und vor dem Arbeitsgericht. Die ersten Schritte finden Sie im Beitrag Kündigung erhalten – was jetzt?
Arbeitgeber, die eine Kündigung aussprechen wollen, sollten sie vor dem Ausspruch prüfen lassen: Gilt das Kündigungsschutzgesetz, trägt der Grund, liegt eine einschlägige Abmahnung vor, ist der Betriebsrat angehört? Wir bereiten die Kündigung vor, formulieren das Schreiben und vertreten das Unternehmen, wenn es zur Klage kommt. Wie Sie eine Kündigung richtig aussprechen, erklärt unser Arbeitgeber-Ratgeber. Und weil sich Fristen und Klauseln aus dem Vertrag ergeben, lohnt sich in beiden Fällen der Blick in den Arbeitsvertrag.