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Immobilienkauf durch Eheleute: Rechte, Pflichten, Risiken und Chancen

Der gemeinsame Haus- oder Wohnungskauf gehört für viele Paare zu den wichtigsten Lebensentscheidungen. Neben finanziellen Fragen sind dabei zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten: Wem gehört die Immobilie, wenn nur einer im Grundbuch steht? Was passiert bei Scheidung oder im Erbfall? Welche Steuervorteile gibt es? Als Kanzlei und Notariat begleiten wir Sie von der Vertragsgestaltung bis zur notariellen Beurkundung bei allen Schritten des gemeinsamen Kauf einer Immobilie.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Eheleute beim Immobilienkauf haben, wo Risiken lauern und welche Chancen Sie nutzen können.

Rechtliche Grundlagen: Güterstand und Eigentum

Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft

In Deutschland leben Ehepaare ohne Ehevertrag automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass beide Partner während der Ehe ihr eigenes Vermögen behalten. Im Scheidungs- oder Todesfall wird nur der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Immobilien, die einer der Partner vor der Hochzeit gekauft hat, bleiben ihm auch danach allein zugeordnet. Erst wenn das Paar gemeinsam eine Immobilie erwirbt, stehen beide mit ihrem Anteil im Grundbuch.

Mit einem Ehevertrag können Sie den Güterstand ändern. Bei der Gütertrennung bleibt eine Vermögensmischung vollständig ausgeschlossen. Bei der (seltenen) Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen gemeinschaftlich verwaltet. Beide Alternativen müssen notariell beurkundet werden.

Grundbuch und Eigentumsverhältnisse

Ehepaar erhält vom Makler Schlüssel zur gekauften Immobilie

Der Grundbucheintrag legt fest, wer Eigentümer der Immobilie ist. Steht nur ein Partner im Grundbuch, hat der andere keine Miteigentumsrechte, auch wenn er den Kauf mitfinanziert. Er hat zwar Anspruch auf einen Zugewinnausgleich, aber kein Mitspracherecht bei der Nutzung oder dem Verkauf.

Besondere Vorsicht gilt beim Familienheim. Nach § 1365 BGB darf ein Ehegatte nur mit Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen. Ob diese Zustimmung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab (beispielsweise wenn der Verkauf nahezu das gesamte Vermögen betrifft). In der Praxis wird dieser Fall selten erreicht, dennoch verlangen Banken die Zustimmung zur Absicherung.

Bruchteilseigentum: gemeinsamer Erwerb

Kaufen die Ehepartner ein Haus oder eine Wohnung gemeinsam, erwerben sie Bruchteilseigentum. Jeder ist mit einem Anteil im Grundbuch eingetragen. Beide dürfen die Immobilie nutzen, müssen aber die Rechte des anderen respektieren und anfallende Kosten anteilig tragen. Über wesentliche Entscheidungen wie z. B.

  • Verkauf,
  • Vermietung oder
  • Modernisierung

wird gemeinschaftlich entschieden.

Es empfiehlt sich, die Aufteilung und die Nutzung vertraglich zu regeln. Die Miteigentumsanteile können dabei individuell festgelegt werden. Oft werden diese auf jeweils 50 % für beide Partner gleich angesetzt oder entsprechend den unterschiedlich eingebrachten Eigenkapitalanteilen fixiert, so dass im Falle einer späteren Trennung eine gerechte Aufteilung erfolgen kann.

Finanzierung: Darlehen, Haftung und Absicherung

Warum Banken beide Unterschriften verlangen

Banken betrachten bei einem Kredit oft die wirtschaftliche Gesamtsituation beider Ehepartner. In der Zugewinngemeinschaft partizipiert ein Ehegatte am Vermögensaufbau des anderen, auch wenn er den Kredit selbst nicht unterschreibt. Um dieses indirekte Vermögensrisiko abzusichern, verlangen viele Kreditinstitute daher, dass beide Eheleute als Darlehensnehmer auftreten. Nur so können sie im Fall der Zahlungsunfähigkeit auf das gesamte Vermögen zugreifen. Einige Banken akzeptieren stattdessen die Zustimmung des Ehepartners nach § 1365 BGB, wenn dessen Einkommen nicht für die Finanzierung benötigt wird.

Gemeinsame Haftung und Gesamtschuld

Unterschreiben beide Partner den Kreditvertrag, haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass die Bank die volle Darlehensrate auch von nur einem Ehepartner verlangen kann, wenn der andere nicht mehr zahlt. Heikel wird das vor allem dann, wenn ein Ehegatte im Laufe der Jahre deutlich mehr in die Finanzierung einzahlt. Viele gehen davon aus, dass sie diese Mehrleistungen später – etwa im Fall einer Trennung – zurückfordern können. Tatsächlich gelten die während der Ehe gezahlten Raten rechtlich aber als Beitrag zum gemeinsamen Familienunterhalt. Ohne eine ausdrückliche, vertraglich festgelegte Ausgleichsregelung besteht daher in der Regel kein Anspruch auf Erstattung. Wer mehr bezahlt hat, bleibt also häufig auf diesem Mehrbetrag sitzen.

Was tun bei ungleichem Eigenkapitalanteil?

Bringen die Partner unterschiedliche Eigenmittel ein, sollten sie die Höhe der Beiträge dokumentieren und im Kaufvertrag oder einem privaten Vertrag festhalten, wem welche Quote gehört. Ohne vertragliche Regelung greift bei einer Scheidung nur der Zugewinnausgleich. Größere Einlagen eines Ehepartners können so „verloren“ gehen.

Absicherung des Partners

Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, kann der andere sich durch ein lebenslanges Nießbrauchrecht, ein Wohnrecht oder eine Grundschuld absichern. Diese Rechte müssen notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Auch eine Risikolebensversicherung hilft, die Finanzierung im Todesfall abzusichern.

Notarieller Ablauf beim

Ehepaar beim Umzug ins neu gekaufte Haus

Der Immobilienkaufvertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Die Beurkundung dient dem Schutz vor übereilten Entscheidungen und stellt sicher, dass alle Nebenabreden dokumentiert sind. Nachfolgend die wichtigsten Schritte:

  1. Vorbereitung und Vertragsentwurf: Käufer und Verkäufer einigen sich über Kaufpreis, Objektbeschreibung und Übergabe. Der Notar erstellt daraus einen individuellen Vertragsentwurf.
  2. Notartermin: Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt rechtliche Punkte und beantwortet Fragen. Erst anschließend unterschreiben die Parteien.
  3. Auflassungsvormerkung: Nach der Beurkundung wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, die das Anwartschaftsrecht des Käufers sichert.
  4. Genehmigungen und Bescheinigungen: Der Notar holt den Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde und andere Genehmigungen ein und beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
  5. Kaufpreisfälligkeit: Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erklärt der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises. Die Zahlung erfolgt direkt an den Verkäufer.
  6. Grundbucheintragung: Nach Zahlung wird der Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen und eine etwaige Grundschuld eingetragen.

Eine ausführliche Beschreibung dieses Ablaufs können Sie in unserem detaillierten Beitrag „Der Ablauf eines Immobilienkaufs beim Notar“ nachlesen.

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Steuerliche Aspekte und Förderprogramme

Grunderwerbsteuer und Ehegattenschaukel

Beim Kauf von Immobilien fällt Grunderwerbsteuer an. Verkäufe zwischen Ehegatten sind dagegen nach § 3 Nr. 4 GrEStG steuerbefreit. Diese Regelung ermöglicht die sogenannte "Ehegattenschaukel". Nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist kann ein Ehepartner seine vermietete Immobilie zum Marktwert an den anderen verkaufen und so das Abschreibungsvolumen erhöhen, ohne dass Grunderwerbsteuer oder Einkommensteuer anfallen. Das steigert die jährliche Abschreibung und senkt dadurch die steuerliche Belastung.

Förderungen und Zuschüsse

Beim Immobilienkauf durch Eheleute spielt nicht nur die richtige Finanzierung eine Rolle, sondern auch die Nutzung staatlicher Förderungen und Zuschüsse. Viele Paare lassen wertvolle Unterstützungsprogramme ungenutzt, obwohl diese den Erwerb des Eigenheims deutlich erleichtern können. Wer sich frühzeitig mit den verfügbaren Fördermitteln für den Hauskauf oder Wohnungskauf beschäftigt, kann die Gesamtbelastung erheblich reduzieren und den Immobilienerwerb langfristig besser planen.

  • Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage: Der Arbeitgeber kann bis zu 40 Euro monatlich in einen Bausparvertrag einzahlen. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 % auf maximal 470 Euro (bei Eheleuten zusammen bis 86 Euro) und setzt eine Einkommensgrenze von 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung voraus.
  • Wohnungsbauprämie: 10 % Prämie auf eigene Einzahlungen bis 700 Euro pro Person. Bei Verheirateten erhöht sich die Einzahlungsgrenze auf 1.400 Euro (Einkommensgrenze 70.000 Euro).
  • Wohn-Riester: Grundzulage von 175 Euro pro Person plus Kinderzulage; seit 2024 auch für energetische Modernisierung nutzbar.
  • KfW-Programme: Das Programm „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) gewährt zinsgünstige Kredite bis zu 170.000–270.000 Euro, je nach Kinderzahl und energetischem Standard. Die Einkommensgrenze liegt seit 2024/2025 bei 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Weitere Förderprogramme wie „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298) oder „Jung kauft Alt“ (KfW 308) unterstützen energieeffizienten Neubau und den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien.

Wichtig


Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss gestellt werden. Lassen Sie sich rechtzeitig dazu beraten, damit Sie keine Chance auf Förderung verpassen!

Erbrechtliche Aspekte und Nachlassplanung

Sofern nichts anderes geregelt wurde, erben im Todesfall eines im Grundbuch eingetragenen Eigentümers der überlebende Partner und die Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge. Der überlebende Ehepartner wird nicht automatisch Alleineigentümer; ohne Testament entsteht eine Erbengemeinschaft, in der mehrere Personen gemeinsam Eigentümer der Immobilie werden.

Um klare Verhältnisse zu schaffen, sind Testamente oder Erbverträge sinnvoll. Ein gemeinschaftliches Testament (z. B. Berliner Testament) kann den länger lebenden Ehepartner absichern und Pflichtteilsansprüche regeln. Bei größeren Vermögen sollten steuerliche Freibeträge und Nachfolgekonzepte (Schenkungen zu Lebzeiten, Familienpool, Nießbrauch oder Wohnrecht) genutzt werden, um Erbschaftsteuer zu reduzieren.

Risiken und Fallstricke

Der Immobilienkauf durch Ehepartner bietet viele Chancen, bringt aber auch rechtliche und finanzielle Risiken mit sich, die häufig unterschätzt werden. Gerade bei Themen wie Eigentumsverteilung, Finanzierung, Haftung und steuerlichen Vorgaben können Fehlentscheidungen besonders im Trennungs- oder Erbfall langfristige Folgen haben. Wer die typischen Fallstricke kennt, kann Konflikte vermeiden und die gemeinsame Investition rechtssicher aufstellen. Die wichtigsten Risiken im Überblick:

  • Alleineigentum und Scheidung: Gehört die Immobilie nur einem Partner, hat der andere bei Scheidung keinen Eigentumsanteil und lediglich Anspruch auf Zugewinnausgleich. Ohne vertragliche Regelungen kann er geleistete Zahlungen nicht zurückfordern.
  • Gesamtschuldnerische Haftung: Wer gemeinsam den Kredit unterschreibt, haftet voll. Eine Trennung entbindet Sie nicht automatisch aus der Mithaftung.
  • Spekulationssteuer und fehlende Befreiungen: Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie innerhalb von zehn Jahren führt zu Einkommensteuer; bei Schenkungen oder Verkäufen innerhalb der Familie greifen besondere Fristen.
  • Miteigentümerkonflikte: Unklare Regelungen zu Kosten, Nutzung oder Verkauf können zu Streit führen. Im schlimmsten Fall droht eine Teilungsversteigerung.
  • Vergessene Förderanträge: Wer Förderprogramme erst nach dem Kauf beantragen möchte, geht oft leer aus.

Checkliste für Ehepaare beim Immobilienkauf

  1. Finanzen klären: Eigenkapital, Budget und monatliche Belastbarkeit ermitteln.
  2. Güterstand prüfen: Überlegen, ob die Zugewinngemeinschaft zu Ihnen passt oder ein Ehevertrag sinnvoll ist.
  3. Eigentumsverteilung festlegen: Wer soll wie viel Prozent an der Immobilie halten? Dokumentieren Sie ungleiche Einlagen.
  4. Kredite & Haftung: Klären Sie mit der Bank, ob beide als Darlehensnehmer auftreten müssen; sichern Sie sich mit einer Risikolebensversicherung ab.
  5. Notar kontaktieren: Frühzeitig einen Notar einbinden, Vertragsentwurf prüfen lassen und alle Fragen zur Beurkundung klären.
  6. Steuern & Förderungen: Grunderwerbsteuerbefreiungen, Ehegattenschaukel, KfW-Programme und staatliche Zuschüsse rechtzeitig beantragen.
  7. Erbrecht & Nachfolge: Testament oder Erbvertrag aufsetzen, Nießbrauch‑ oder Wohnrechte bedenken.
  8. Langfristige Planung: Rücklagen für Instandhaltung bilden und Vereinbarungen für den Scheidungs- oder Todesfall treffen.

Fazit: Gut informiert zum eigenen Zuhause

Der Immobilienkauf durch Ehepaare ist kein reines Privatrechtsgeschäft, sondern berührt das Immobilien‑, Familien‑, Steuer- und Erbrecht. Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann Fallstricke vermeiden und steuerliche Vorteile nutzen.

Als Kanzlei mit eigenem Notariat begleitet Hannekum & Partner Sie ganzheitlich. Wir prüfen Ihren Vertrag, berücksichtigen güterrechtliche und erbrechtliche Fragen und sorgen für eine rechtssichere notarielle Beurkundung. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um Ihr gemeinsames Zuhause auf eine stabile rechtliche und finanzielle Basis zu stellen.

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Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Beitrag von
Rechtsanwältin & Notarin
Darja Hannekum,
LL.M. (University of Miami)
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