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Anspruch auf Zwischenzeugnis – Ihr gutes Recht kompetent durchsetzen

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Zwischenzeugnis können Sie aus wichtigem Grund bereits während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangen – etwa bei geplanter interner Bewerbung oder anstehendem Vorgesetztenwechsel
  • Ihr Anspruch kann sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben
  • Bei der Durchsetzung unterstützen wir Sie mit unserer Expertise für beide Seiten des Arbeitsrechts
  1. Wann haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
  2. Der richtige Zeitpunkt für die Anforderung
  3. Formale Anforderungen und Inhalt
  4. Durchsetzung Ihres Anspruchs
  5. Unsere Leistungen im Überblick: Kompetente Unterstützung in allen Phasen
  6. Häufig gestellte Fragen

Wann haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Das Zwischenzeugnis ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiges Instrument der beruflichen Entwicklung. Anders als das Endzeugnis wird es während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und kann verschiedenen Zwecken dienen. Doch wann genau besteht ein rechtlicher Anspruch darauf?

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis kann sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben, etwa aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Auch ohne ausdrückliche Regelung kann nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch bestehen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Rechtsprechung erkennt dabei verschiedene Konstellationen an:

  • Bei geplanter interner Bewerbung
  • Vor einem Vorgesetztenwechsel
  • Bei anstehender längerer Abwesenheit (z.B. Elternzeit)
  • Bei strukturellen Veränderungen im Unternehmen
  • Bei beabsichtigtem Arbeitgeberwechsel

Ob in Ihrem konkreten Fall ein Anspruch besteht, prüfen wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Der richtige Zeitpunkt für die Anforderung

Die Wahl des richtigen Zeitpunkts für die Anforderung eines Zwischenzeugnisses ist oft eine strategische Entscheidung. Dabei gilt es, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Die aktuelle Leistungsbilanz sollte positiv sein
  2. Der gewählte Anlass sollte nachvollziehbar sein
  3. Mögliche Auswirkungen auf das Arbeitsklima sollten bedacht werden

Unsere Erfahrung zeigt: Ein offener und professioneller Umgang mit dem Thema führt meist zu den besten Ergebnissen. Wir unterstützen Sie dabei, den optimalen Zeitpunkt zu wählen und die Forderung diplomatisch zu kommunizieren.

Formale Anforderungen und Inhalt

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen:

  • Ausstellung auf Firmenpapier
  • Datum und Unterschrift
  • Vollständige Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung
  • Verhaltensbeurteilung
  • Zukunftsbezogene Formulierung

Durchsetzung Ihres Anspruchs

Verweigert der Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses oder ist der Inhalt nicht angemessen, stehen Ihnen verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung. Unser bewährter Ansatz:

  1. Rechtliche Prüfung Ihrer individuellen Situation
  2. Entwicklung einer passenden Argumentationsstrategie
  3. Professionelle Kommunikation mit dem Arbeitgeber
  4. Bei Bedarf: Außergerichtliche Verhandlung
  5. Als letztes Mittel: Gerichtliche Durchsetzung

Durch unsere Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsrechts – sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – können wir die Interessenlagen gut einschätzen und häufig eine außergerichtliche Einigung erzielen.

Unsere Leistungen im Überblick: Kompetente Unterstützung in allen Phasen

Bei Fragen rund um Ihr Zwischenzeugnis bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten wir Sie von der ersten Einschätzung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Individuelle Anspruchsprüfung

Zu Beginn analysieren wir sorgfältig Ihre individuelle Situation. Wir prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. Dabei berücksichtigen wir sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die aktuelle Rechtsprechung. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Position.

Maßgeschneiderte Strategieentwicklung

Basierend auf der Anspruchsprüfung entwickeln wir eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie. Wir berücksichtigen dabei nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch Ihre berufliche Situation und Ihre persönlichen Ziele. Unser Ansatz ist stets darauf ausgerichtet, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Professionelle Formulierungshilfe

Die richtige Kommunikation ist entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung Ihres Antragsschreibens und achten darauf, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dabei setzen wir auf eine klare, professionelle Sprache, die Ihre Interessen überzeugend vertritt.

Detaillierte Zeugnisprüfung

Haben Sie bereits ein Zwischenzeugnis erhalten? Unsere Experten prüfen den Inhalt sorgfältig auf:

  • Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung
  • Angemessenheit der Leistungsbeurteilung
  • Korrektheit der Verhaltensbeurteilung
  • Versteckte negative Formulierungen
  • Formale Anforderungen

Kompetente Verhandlungsführung

Bei Unstimmigkeiten oder Verweigerung des Arbeitgebers vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Durch unsere langjährige Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsrechts können wir die Argumentationsmuster der Gegenseite antizipieren und effektiv darauf reagieren.

Gerichtliche Durchsetzung

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche wenn nötig auch vor Gericht durch. Dabei profitieren Sie von unserer umfangreichen Prozesserfahrung im Arbeitsrecht.

Ihr Vorteil: Expertise aus beiden Perspektiven

Als Kanzlei vertreten wir regelmäßig sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dieser 360-Grad-Blick verschafft uns einen entscheidenden Vorteil in der Verhandlungsführung. Wir kennen die Argumentationsmuster und Handlungsspielräume beider Seiten und können diese Erkenntnisse gezielt für Ihre Interessen nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinem Arbeitgeber einen Grund für das Zwischenzeugnis nennen?

Grundsätzlich müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen. Dies muss aber nicht der tatsächliche Grund sein – etwa, wenn Sie sich extern bewerben möchten.

Wie lange darf die Ausstellung des Zeugnisses dauern?

Ein Zeitraum von 2 bis 3 Wochen wird als angemessen angesehen. Bei Überschreitung können Sie eine Frist setzen.

Darf sich ein späteres Endzeugnis vom Zwischenzeugnis unterscheiden?

Grundsätzlich ja, wenn sich die Leistungen oder das Verhalten geändert haben. Der Arbeitgeber muss dies aber begründen können.

Kann ich mehrere Zwischenzeugnisse beantragen?

Ja, wenn jeweils ein neuer wichtiger Grund vorliegt.

Muss das Zwischenzeugnis vom Geschäftsführer unterschrieben werden?

Nein, die Unterschrift des direkten Vorgesetzten mit Personalverantwortung ist ausreichend.

Was kann ich tun, wenn mir das Zeugnis verweigert wird?

Sie können den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Vorher empfiehlt sich aber eine anwaltliche Intervention.

Welche Kosten entstehen für ein Zwischenzeugnis?

Der Arbeitgeber muss die Kosten für die erstmalige Ausstellung tragen.

Wie formuliere ich die Anfrage am besten?

Schriftlich, höflich und unter Nennung des konkreten Anlasses. Wir stellen Ihnen gerne Musterschreiben zur Verfügung.

Was tun bei versteckten negativen Formulierungen?

Lassen Sie das Zeugnis von Experten prüfen. Wir kennen die gängigen Codes und können diese identifizieren.

Kann ein Zwischenzeugnis auch neutral formuliert werden?

Nein, ein qualifiziertes Zeugnis muss immer eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung enthalten.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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