Unsere Kanzlei steht für erstklassige arbeitsrechtliche Expertise in Hamburg und Ahrensburg. Mit unserer Expertise als Rechtsanwalt bei Kündigung haben wir uns insbesondere einen Namen bei der erfolgreichen Anfechtung unberechtigter fristloser Kündigungen gemacht und unterstützen Sie bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Bei uns sind Sie in den richtigen Händen, zusammen entwickeln wir mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall.
Eine fristlose Kündigung trifft die Betroffenen meistens wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Von einem Tag auf den anderen soll das Arbeitsverhältnis enden - ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, ohne Übergangszeit, ohne Chance zur Neuorientierung. Doch was viele nicht wissen: Eine fristlose Kündigung ist an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz rechtfertigt diesen schwerwiegenden Eingriff in das Arbeitsverhältnis.
Das Gesetz verlangt für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB einen "wichtigen Grund". Dieser muss so schwerwiegend sein, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Die bloße Bezeichnung als "fristlose Kündigung" reicht dafür nicht aus.
Typische Gründe, die von der Rechtsprechung als wichtig anerkannt werden:
Ein oft übersehener Aspekt: Der Kündigende muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat (§ 626 Abs. 2 BGB). Verstreicht diese Frist, kann eine fristlose Kündigung auf diese Gründe nicht mehr gestützt werden.
Unsicher über die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung?
Lassen Sie keine Zeit verstreichen. Wir prüfen Ihren Fall umgehend.
Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten, ist schnelles Handeln geboten. Die wichtigsten Schritte:
Mit jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Unsere Stärken:
Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung, um Ihre Handlungsoptionen zu prüfen. In einem Gespräch analysieren wir Ihren Fall und entwickeln erste Lösungsansätze. Kontaktieren Sie uns noch heute - wir sind für Sie da.
Nein, eine fristlose Kündigung erfordert immer einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB.
In der Regel ja, außer bei besonders schwerwiegenden Verstößen wie Straftaten.
Sie müssen binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben.
Bei erfolgreicher Klage besteht ein Vergütungsanspruch für die Zeit des Prozesses.
Ja, allerdings kann eine Sperrzeit drohen.
Ja, eine Freistellung ist grundsätzlich möglich. Allerdings behält der Arbeitnehmer während einer unwirksamen Freistellung seinen Vergütungsanspruch. Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Freistellung von uns prüfen.
Bei einer wirksamen fristlosen Kündigung muss der verbleibende Urlaubsanspruch in der Regel finanziell abgegolten werden. Die Berechnung erfolgt anteilig bis zum Kündigungszeitpunkt. Bei einer unwirksamen Kündigung bleibt der volle Urlaubsanspruch bestehen. Eine genaue Berechnung nehmen wir gerne für Sie vor.
Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung auch während einer Arbeitsunfähigkeit möglich, allerdings nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Die Erkrankung selbst rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Besteht der Verdacht, dass die Krankschreibung missbräuchlich erfolgte, kann dies jedoch einen Kündigungsgrund darstellen. Wir prüfen Ihren individuellen Fall.
Das Arbeitsverhältnis besteht fort, oft wird aber eine Abfindungslösung vereinbart.
Ja, eventuelle Verdienste werden aber bei erfolgreicher Klage angerechnet.