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Kündigung wegen Krankheit - Was Sie wissen müssen

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam - in einer Vielzahl der Fälle können erfahrene Anwälte eine bessere Lösung erreichen
  • Arbeitgeber müssen eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine faire Interessenabwägung nachweisen
  • Schnelles Handeln ist entscheidend: Lassen Sie sich innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung anwaltlich beraten, um Ihre Rechte zu wahren
  1. Kompetente Unterstützung bei krankheitsbedingter Kündigung
  2. Wenn Krankheit zur Bedrohung des Arbeitsplatzes wird
  3. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
  4. Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
  5. Erfolgversprechende Strategien aus der Praxis
  6. Checkliste: Das sollten Sie nach Erhalt der Kündigung tun
  7. Häufig gestellte Fragen zur krankheitsbedingten Kündigung
  8. Unsere Expertise für Ihren Erfolg
  9. Wie wir Sie unterstützen

Kompetente Unterstützung bei krankheitsbedingter Kündigung: Wir sichern Ihre Existenz und finden faire Lösungen

Eine Kündigung  wegen einer Krankheit ist für Betroffene besonders belastend. Wir verstehen, dass Sie in dieser Situation neben rechtlicher Expertise vor allem einen verlässlichen Partner brauchen und begleiten Sie mit der optimalen Mischung aus juristischem Sachverstand und persönlicher Betreuung. In einem Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Sicherung Ihrer Rechte. Wir unterstützen Sie als Anwalt bei Kündigung bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit und geben Ihnen eine umfangreiche Beratung zu den arbeitsrechtlichen Folgen einer Kündigung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Kündigungsschutzrecht - wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass eine Kündigung wegen Krankheit nicht das letzte Wort bleibt.

Wenn Krankheit zur Bedrohung des Arbeitsplatzes wird

Eine krankheitsbedingte Kündigung stellt für viele Arbeitnehmer eine doppelte Belastung dar: Neben den gesundheitlichen Problemen droht nun auch noch der Verlust des Arbeitsplatzes. Was viele nicht wissen: Eine solche Kündigung ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen rechtlich zulässig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und eine faire Lösung zu erreichen.

Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung

Damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist, muss der Arbeitgeber drei wichtige Punkte nachweisen:

1. Negative Gesundheitsprognose

Der Arbeitgeber muss belegen, dass auch in Zukunft mit erheblichen Krankheitsausfällen zu rechnen ist. Dabei reicht die bloße Vermutung nicht aus - es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen.

2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen

Die Fehlzeiten müssen zu wesentlichen Störungen der betrieblichen Abläufe oder zu unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Belastungen führen. Auch dies muss der Arbeitgeber im Detail nachweisen.

3. Interessenabwägung

In einer umfassenden Interessenabwägung muss geprüft werden, ob die Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände verhältnismäßig ist. Dabei spielen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten eine wichtige Rolle.

Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten

Prüfung der formellen Wirksamkeit

Zunächst überprüfen wir die formelle Wirksamkeit der Kündigung:

  • Wurde die Kündigung schriftlich ausgesprochen?
  • Wurden die korrekten Kündigungsfristen eingehalten?
  • Liegt ein wirksamer Kündigungsgrund vor?
  • Wurde das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt?

Besonderer Kündigungsschutz

Bei Schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen gelten besondere Schutzvorschriften. Eine Kündigung ist hier nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich.

✓ Kompetente Vertretung vor dem Arbeitsgericht

 Profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise im Kündigungsschutzrecht.

Erfolgversprechende Strategien aus der Praxis

Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen

Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden darf, muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Hier setzen wir an und entwickeln konstruktive Lösungsvorschläge.

Verhandlung eines Aufhebungsvertrags

Oft ist es sinnvoll, über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu verhandeln. Durch unsere langjährige Erfahrung und Vernetzung in Hamburg wissen wir, welche Abfindungshöhen realistisch sind und wie wir diese für Sie durchsetzen können.

Checkliste: Das sollten Sie nach Erhalt der Kündigung tun

  1. Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen
  2. Kündigungsschreiben sorgfältig aufbewahren und Datum notieren
  3. Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben
  4. Alle relevanten Unterlagen sammeln (Arbeitsvertrag, Krankmeldungen, etc.)
  5. Professionelle anwaltliche Beratung einholen

Häufig gestellte Fragen zur krankheitsbedingten Kündigung

Wie lange muss ich krank sein, damit eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist?

Es gibt keine feste Zeitgrenze. Entscheidend ist die Prognose für die Zukunft und die konkrete Beeinträchtigung des Betriebs.

Kann ich während der Krankheit gekündigt werden?

Ja, allerdings nur unter den oben genannten strengen Voraussetzungen. Eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist nicht automatisch unwirksam.

Was ist ein BEM-Verfahren und welche Bedeutung hat es?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist bei längeren Krankheitszeiten verpflichtend durchzuführen. Ein fehlendes BEM kann die Kündigung unwirksam machen.

Welche Frist habe ich für die Kündigungsschutzklage?

Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht, kann aber oft im Rahmen von Verhandlungen durchgesetzt werden.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch bei einer krankheitsbedingten Kündigung?

Der Urlaubsanspruch muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden. Dies gilt auch für den anteiligen Urlaub des laufenden Jahres. Wichtig: Urlaub, den Sie wegen längerer Krankheit nicht nehmen können, verfällt nicht automatisch und muss ebenfalls ausgezahlt werden.

Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, welche Krankheit ich habe?

Nein, Sie müssen Ihrem Arbeitgeber grundsätzlich nicht die Art Ihrer Erkrankung mitteilen. Die Diagnose unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Sie sind nur verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Kann ich während der Kündigungsfrist einen neuen Job annehmen?

Ja, Sie können während der Kündigungsfrist bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben und nach Ende der Kündigungsfrist dort anfangen. Achten Sie aber darauf, dass Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist Ihrer Arbeitspflicht nachkommen, sofern Sie nicht krankgeschrieben sind.

Wie bin ich nach einer krankheitsbedingten Kündigung finanziell abgesichert?

Die finanzielle Absicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Während der Kündigungsfrist:

  • Sie haben grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Bei längerer Krankheit erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse

Nach Ende des Arbeitsverhältnisses:

  • Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I), wenn Sie die Anwartschaftszeit erfüllen
  • Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und der Versicherungsdauer ab

 

Wie wirkt sich eine krankheitsbedingte Kündigung auf das Arbeitszeugnis aus?

Der Arbeitgeber darf die Kündigung wegen Krankheit nicht im Arbeitszeugnis erwähnen. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihre Leistungen und Ihr Verhalten wahrheitsgemäß und fair bewertet.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Als eine der führenden Arbeitsrechtskanzleien in Hamburg verfügen wir über:

  • Jahrelange Expertise im Kündigungsschutzrecht
  • Nachweisliche Erfolgsquote bei krankheitsbedingten Kündigungen
  • Exzellente Vernetzung mit den relevanten Hamburger Arbeitsgerichten

Wie wir Sie unterstützen

  1. Unverbindliche Ersteinschätzung 
  2. Persönliches Beratungsgespräch 
  3. Entwicklung einer individuellen Strategie
  4. Professionelle Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber
  5. Kompetente Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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