Rechtmäßige Kündigung durch Arbeitgeber: Wir unterstützen Sie in Hamburg und Ahrensburg als Anwalt bei Kündigung bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Eine formal korrekte und inhaltlich wasserdichte Kündigung vermeidet kostspielige Rechtsstreitigkeiten und schützt Ihr Unternehmen vor Reputationsschäden. Mit unserer Ersteinschätzung und einem praxiserprobten Vorgehen begleiten wir Sie von der Prüfung der Kündigungsgründe bis zur rechtssicheren Umsetzung. Profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung im Kündigungsrecht und einer nachweislichen Erfolgsquote. Wir verstehen uns als strategischen Partner, der nicht nur rechtliche Risiken minimiert, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen im Blick behält.
Rechtmäßige Kündigung durch Arbeitgeber: Als Arbeitgeber stehen Sie vor der herausfordernden Aufgabe, eine Kündigung rechtssicher auszusprechen?
Dann wissen Sie: Der Weg zur wirksamen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist mit zahlreichen rechtlichen Fallstricken gepflastert. Ein einzelner Formfehler kann die gesamte Kündigung unwirksam machen und hohe Kosten verursachen. Hier ist höchste Aufmerksamkeit und Beachtung der Details geboten, um Fehler, die zu Kündigungsschutzklagen vor Gericht führen können, zu vermeiden.
Rechtmäßige Kündigung durch Arbeitgeber: Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Dies muss begründet werden. Typische Beispiele sind:
Wichtig: In den meisten Fällen ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Diese muss den Verstoß konkret beschreiben und auf die Kündigungsgefahr hinweisen.
Rechtmäßige Kündigung durch Arbeitgeber: Hier liegt der Grund in der mangelnden Fähigkeit des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Dies muss begründet werden. Auch hier gilt:
Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Umstrukturierungen können betriebsbedingte Kündigungen notwendig werden. Diese sind aber an einige Voraussetzungen geknüpft und müssen begründet werden, damit sie wirksam sind. Beachten Sie hierbei die folgenden Punkte:
Rechtmäßige Kündigung durch Arbeitgeber: Besuchen Sie uns in unseren modernen Kanzleien in Hamburg oder Ahrensburg oder nutzen Sie unsere komfortable Online- und Telefonberatung – ganz wie es für Sie am besten passt. Mit unserer digitalen Infrastruktur bieten wir Ihnen eine schnelle, zuverlässige und ortsunabhängige Betreuung. Vereinbaren Sie Ihren Rückruftermin bequem online oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Die gesetzlichen Kündigungsfristen staffeln sich nach der Betriebszugehörigkeit. Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen.
Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel mindestens eine einschlägige Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gibt es bei besonders schweren Verstößen.
Die Erfahrung zeigt: Eine nicht rechtssichere Kündigung kann erhebliche finanzielle Folgen haben:
Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei bieten wir Ihnen:
Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Mit zunehmender Beschäftigungsdauer verlängert sich diese Frist.
Bei besonders schweren Verstößen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen (z.B. Diebstahl, schwere Beleidigung).
Eine wirksame Abmahnung muss den Verstoß konkret beschreiben, rügen und auf die Kündigungsgefahr bei Wiederholung hinweisen.
Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen die Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt werden.
Die häufigsten Unwirksamkeitsgründe sind:
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden.
Die Änderungskündigung muss mit einem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen verbunden sein.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern.
Als Faustregel gilt: 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die konkrete Höhe hängt von vielen Faktoren ab.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Gehaltsnachzahlung.