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Deutschland · USA

Erbrecht zwischen
Deutschland und den USA

Erbfälle mit Bezug zu Deutschland und den USA können unterschiedliche Rechtsordnungen, Vermögenswerte und Behörden betreffen. Wir begleiten grenzüberschreitende erbrechtliche Fragestellungen und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit Beratern in den USA.

Einordnung

Wann liegt ein deutsch-amerikanischer Erbfall vor?

Ein internationaler Erbfall setzt keine spektakuläre Konstellation voraus. Es genügt, dass eine Beteiligte in den USA lebt oder ein Konto dort geführt wird. Typisch sind:

  • der Erblasser lebte in Deutschland, Erben leben in den USA
  • der Erblasser lebte in den USA, Vermögen liegt in Deutschland
  • eine Immobilie in Deutschland gehört zum Nachlass
  • Konten, Depots oder Beteiligungen befinden sich in den USA
  • deutsch-amerikanische Familien mit doppeltem Lebensmittelpunkt
  • Unternehmensvermögen mit US-Bezug

In all diesen Fällen berührt der Nachlass zwei Rechtsordnungen zugleich. Erbfolge, Form einer letztwilligen Verfügung, Nachweis der Erbenstellung und Abwicklung können unterschiedlich beurteilt werden.

Anwendbares Recht

Welches Erbrecht gilt?

Aus deutscher Sicht bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung, welches Recht auf den Nachlass anzuwenden ist. Sie knüpft im Grundsatz an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an und gilt universell — auch dann, wenn dieser Aufenthalt in einem Drittstaat wie den USA lag.

Bei Drittstaatenbezug ist zusätzlich zu prüfen, ob das berufene Recht die Verweisung annimmt oder auf ein anderes Recht zurück- oder weiterverweist. Die USA kennen kein einheitliches Erbrecht: Maßgeblich ist das Recht des jeweiligen Bundesstaates, und dieses folgt für Grundbesitz häufig anderen Anknüpfungen als für bewegliches Vermögen.

Hinzu kommt die Möglichkeit, das Recht des Staates zu wählen, dem man angehört. Eine solche Rechtswahl kann Klarheit schaffen — sie muss aber zur Vermögenslage und zu den vorhandenen Dokumenten passen. Pauschale Aussagen verbieten sich hier; jeder Fall ist einzeln zu prüfen.

Gestaltung

Testament und Nachfolgeplanung Deutschland-USA.

Wer Vermögen in beiden Ländern hat, sollte nicht zwei unabhängige Dokumente errichten, sondern eine abgestimmte Gestaltung. Wir ordnen bestehende Testamente ein, gestalten neue Verfügungen mit Blick auf den Auslandsbezug und begleiten Übertragungen zu Lebzeiten. Beurkundungen nimmt die Notarin am Amtssitz in Ahrensburg vor.

Nachfolge besprechen

  • bestehende Testamente und Erbverträge
  • grenzüberschreitende Nachlassplanung
  • deutsche Immobilien im Nachlass
  • Unternehmensnachfolge mit US-Bezug
  • Abstimmung mehrerer Dokumente
  • Vollmachten und Vorsorge

Steuern

Erbschaftsteuer und US-Steuerrecht.

Steuerliche Beratung erbringen wir nicht — weder zur deutschen Erbschaftsteuer noch zu US-amerikanischen estate oder inheritance taxes. Das ist keine Zurückhaltung, sondern eine Frage der Zuständigkeit.

Zugleich ist die steuerliche Seite bei einem deutsch-amerikanischen Nachlass regelmäßig entscheidend, weil beide Staaten anknüpfen können und Fristen laufen. Wir weisen deshalb früh darauf hin, wo steuerliche Fragen berührt sind, und arbeiten mit Steuerberatern, Certified Public Accountants (CPAs) und anderen Tax Professionals zusammen — abgestimmt mit der erbrechtlichen Gestaltung, damit beide Seiten zusammenpassen.

Abwicklung

Nachlassabwicklung über Grenzen hinweg.

Bei einem internationalen Erbfall sind unterschiedliche Dokumente, Nachweise und Verfahren erforderlich — und sie laufen nicht nacheinander, sondern parallel.

01

Sachverhalt und Vermögen erfassen

Wo lag der letzte gewöhnliche Aufenthalt, welches Vermögen liegt wo, welche Verfügungen existieren.

02

Anwendbares Recht klären

Einordnung nach deutschem Kollisionsrecht und Abstimmung mit dem Recht des betroffenen Bundesstaates.

03

Erbenstellung nachweisen

Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll — der Schlüssel für Grundbuch und Banken (Erbrecht).

04

Vermögen abwickeln

Konten, Depots, Immobilien und Beteiligungen in Deutschland; parallel gegebenenfalls ein Nachlassverfahren in den USA.

05

Auseinandersetzung

Verteilung unter den Erben, bei Bedarf Auflösung einer Erbengemeinschaft.

Steuerliche Fragen in Deutschland und in den USA klären Steuerberater, CPAs und andere Tax Professionals; wir stimmen uns mit ihnen ab.

Zusammenarbeit

Zwei Rechtsordnungen, ein Ansprechpartner.

Wir beraten zur deutschen Seite des Erbfalls: Einordnung des anwendbaren Rechts, Gestaltung von Testamenten und Übertragungen, Nachweis der Erbenstellung und Abwicklung des in Deutschland belegenen Vermögens.

Ist das Recht eines US-Bundesstaates betroffen — etwa für ein dortiges Nachlassverfahren oder für Vermögen vor Ort —, koordinieren wir die Zusammenarbeit mit dort zugelassenen Anwältinnen und Anwälten. Wir bereiten die Fragestellung auf, holen die Einschätzung ein und führen die Ergebnisse zusammen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Erbrecht Deutschland-USA

Welches Erbrecht gilt bei einem Erbfall Deutschland-USA?

Aus deutscher Sicht bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung das anwendbare Recht; sie knüpft grundsätzlich an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an und gilt auch dann, wenn dieser in einem Drittstaat wie den USA lag. Verweist das danach berufene Recht auf ein anderes Recht zurück, kann dies zu berücksichtigen sein. Da die USA kein einheitliches Erbrecht kennen, sondern das Recht des jeweiligen Bundesstaates gilt, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Was passiert, wenn ein Erbe in den USA lebt?

Der Wohnsitz eines Erben ändert am anwendbaren Erbrecht in der Regel nichts — dieses richtet sich nach dem Erblasser. Praktisch stellen sich aber Fragen der Legitimation, der Zustellung, der Vollmachten und der Auszahlung ins Ausland. Hinzu kommen Nachweise, die deutsche Stellen anders verlangen als amerikanische, und steuerliche Fragen, die von Steuerberatern und CPAs zu beurteilen sind.

Was gilt bei einer deutschen Immobilie und Erben in den USA?

Für eine in Deutschland belegene Immobilie ist das Grundbuch maßgeblich; die Erbenstellung wird gegenüber dem Grundbuchamt nachgewiesen, in der Regel durch Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Leben die Erben in den USA, ist dieser Nachweis der praktische Kern der Abwicklung — deshalb sollte er bei der Gestaltung schon mitgedacht werden.

Wird ein deutsches Testament in den USA anerkannt?

Für die Form gilt ein weiter Maßstab: Eine letztwillige Verfügung ist regelmäßig formwirksam, wenn sie den Anforderungen am Errichtungsort oder anderen anerkannten Anknüpfungen genügt. Ob und wie ein deutsches Testament in einem konkreten US-Bundesstaat im Nachlassverfahren umgesetzt wird, richtet sich jedoch nach dem dortigen Recht — das klären wir gemeinsam mit Beratern vor Ort.

Brauche ich für Deutschland und die USA zwei Testamente?

Manchmal ja, manchmal nicht. Zwei aufeinander abgestimmte Verfügungen können die Abwicklung in beiden Ländern erleichtern; nicht abgestimmte Dokumente heben sich dagegen im schlimmsten Fall gegenseitig auf — etwa durch pauschale Widerrufsklauseln. Wenn zwei Testamente errichtet werden, müssen sie inhaltlich und in ihrer Reichweite genau aufeinander abgestimmt sein.

Wie wird ein deutsch-amerikanischer Nachlass abgewickelt?

In Deutschland durch Feststellung der Erben, Nachweis der Erbenstellung, Verfügung über Konten und Grundbesitz und gegebenenfalls Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. In den USA kann daneben ein eigenes Nachlassverfahren (probate) nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates erforderlich sein. Beide Stränge laufen parallel und sollten koordiniert werden.

Ansprechpartner

Erbrecht mit internationalem Bezug.

J.-Alexander Bürger, Rechtsanwalt und Attorney at Law (Florida)

J.-Alexander Bürger

Rechtsanwalt · Attorney at Law (Florida)

Juris Doctor (Miami), zugelassen in Deutschland und als Attorney at Law im US-Bundesstaat Florida. Schwerpunkte im Erbrecht und in der Unternehmensnachfolge, einschließlich Nachlässen mit US-Bezug.

Darja Hannekum, Rechtsanwältin und Notarin

Darja Hannekum, LL.M. (Miami)

Rechtsanwältin & Notarin
Fachanwältin für IT-Recht

Master of International Law (Miami), Rechtsanwältin und Notarin. Sie begleitet Nachfolgegestaltungen und beurkundet als Notarin am Amtssitz in Ahrensburg, etwa Testamente und Übertragungen von Grundbesitz.

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