Einordnung
Wann liegt ein deutsch-amerikanischer Erbfall vor?
Ein internationaler Erbfall setzt keine spektakuläre Konstellation voraus. Es genügt, dass eine Beteiligte in den USA lebt oder ein Konto dort geführt wird. Typisch sind:
- der Erblasser lebte in Deutschland, Erben leben in den USA
- der Erblasser lebte in den USA, Vermögen liegt in Deutschland
- eine Immobilie in Deutschland gehört zum Nachlass
- Konten, Depots oder Beteiligungen befinden sich in den USA
- deutsch-amerikanische Familien mit doppeltem Lebensmittelpunkt
- Unternehmensvermögen mit US-Bezug
In all diesen Fällen berührt der Nachlass zwei Rechtsordnungen zugleich. Erbfolge, Form einer letztwilligen Verfügung, Nachweis der Erbenstellung und Abwicklung können unterschiedlich beurteilt werden.