Vertrieb aus Deutschland
Export und Direktvertrieb: Vertragsgrundlage, Lieferbedingungen, Haftung und Gewährleistung.
Deutschland · USA
Wer als deutsches Unternehmen in den US-Markt expandiert, muss frühzeitig entscheiden, wie die Geschäftstätigkeit rechtlich strukturiert werden soll. Wir begleiten Unternehmen bei der rechtlichen Vorbereitung ihres Markteintritts und der Gestaltung grenzüberschreitender Strukturen.
Einordnung
Markteintritt ist mehr als Gründung. Die Gründung einer Gesellschaft ist ein einzelner Schritt; der Markteintritt ist die übergeordnete Entscheidung darüber, wie die US-Aktivitäten insgesamt aufgestellt werden — über Partner, über Verträge, über eine eigene Einheit oder in einer Kombination daraus.
Wer diese Reihenfolge umdreht und zuerst gründet, baut eine Struktur, die zum tatsächlichen Geschäft nicht passt. Wir klären deshalb zuerst die Ausgangslage und begleiten die Gründung einer US-Gesellschaft erst dann, wenn sie der richtige Weg ist.
Steuerliche Beratung erbringen wir nicht. Wo steuerliche Fragen die Strukturentscheidung mitbestimmen, binden wir Steuerberater und Certified Public Accountants (CPAs) ein.
Wege in den Markt
Welche Themen zu klären sind, hängt vom gewählten Weg ab. Wir beraten zu den folgenden Bereichen und benennen offen, wo eine Zulassung in den USA oder eine andere Berufsqualifikation erforderlich ist.
Export und Direktvertrieb: Vertragsgrundlage, Lieferbedingungen, Haftung und Gewährleistung.
Distributions-, Handelsvertreter- und Kooperationsverträge und ihre Beendigung.
Eigener Rechtsträger vor Ort, abgestimmt mit der deutschen Gesellschaftsstruktur.
Das Vertragswerk, das die Aktivität trägt — grenzüberschreitend gestaltet.
Haftungsabschirmung, Freistellungen und Versicherbarkeit im US-Geschäft.
Schutz von Marken und Kennzeichen im Zielmarkt, bevor Dritte ihn besetzen.
Datentransfer, Softwareverträge und IT-rechtliche Anforderungen im transatlantischen Geschäft.
Die deutsche Seite von Entsendung und Beschäftigung; arbeitsrechtliche Anforderungen vor Ort über US-Berater.
Wenn Personen selbst tätig werden: US-Visa & Immigration.
Strukturentscheidung
Keine der beiden Varianten ist grundsätzlich besser. Sie unterscheiden sich in Haftung, Aufwand, Marktnähe und Flexibilität — und die Antwort hängt davon ab, was in den USA tatsächlich geschehen soll. Wir prüfen die rechtlichen Fragen, die dieser Entscheidung vorausgehen.
Zusammenhänge
Ein Markteintritt scheitert selten an einer einzelnen Klausel. Er scheitert daran, dass Struktur, Verträge und Schutzrechte nacheinander statt miteinander entschieden werden — die Gesellschaft steht, bevor klar ist, wer die Marke hält, und der Vertriebsvertrag ist unterschrieben, bevor die Haftungsfrage geklärt war.
Wir führen diese Ebenen von Beginn an zusammen:
Diese Bündelung ist der eigentliche Vorteil einer Beratung, die beide Seiten kennt: Sie müssen die Themen nicht selbst zusammenführen.
Vorgehen
01
Was in den USA verkauft, erbracht oder aufgebaut werden soll — und mit welchem Zeithorizont.
02
Welche Fragen der geplante Weg auslöst: Verträge, Haftung, Schutzrechte, Personal, Aufenthalt.
03
Eine Struktur, die zum Geschäft passt und sich in die bestehende deutsche Aufstellung einfügt.
04
Zugelassene US Attorneys für bundesstaatliche Fragen, Steuerberater und CPAs für steuerliche Themen.
05
Gestaltung, Verhandlung und Begleitung bis zur operativen Struktur vor Ort.
Zusammenarbeit
US-Recht ist in weiten Teilen Recht der einzelnen Bundesstaaten. Wir beraten zur deutschen Seite des Markteintritts und zur Gestaltung der grenzüberschreitenden Beziehung insgesamt. Für Fragen, die eine Zulassung in einem bestimmten Bundesstaat voraussetzen, koordinieren wir die Zusammenarbeit mit dort zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Fragen und Antworten
Es gibt mehrere Wege: Direktvertrieb aus Deutschland, Vertrieb über einen US-Partner oder Distributor, eine Kooperation mit einem amerikanischen Unternehmen oder eine eigene US-Tochtergesellschaft. Jeder Weg hat eine andere rechtliche Struktur, eine andere Haftungsverteilung und einen anderen Vertragsbedarf. Die Entscheidung sollte deshalb vor dem ersten Vertrag fallen, nicht danach.
Nicht in jedem Fall. Eine eigene Gesellschaft ist typischerweise dann Thema, wenn dauerhaft Personal vor Ort beschäftigt, Verträge im eigenen Namen geschlossen oder Investitionen getätigt werden sollen. Für einen Einstieg über Partner oder reinen Export ist sie häufig nicht erforderlich. Maßgeblich sind Umfang und Dauer der geplanten Tätigkeit.
Eine wirtschaftliche Bewertung nehmen wir nicht vorweg. Rechtlich spricht für eine eigene Gesellschaft, wenn Haftung abgeschirmt, Personal angestellt, Verträge lokal geschlossen oder Kapital aufgenommen werden soll. Dagegen sprechen der laufende Aufwand und die zusätzlichen Pflichten. Steuerliche Aspekte gehören in die Entscheidung und werden von Steuerberatern und CPAs beurteilt.
Vor allem die Vertragsgrundlage: Rechtswahl, Gerichtsstand, Haftung und Gewährleistung, dazu die Frage, ob die deutschen AGB im US-Geschäft überhaupt tragen. Hinzu kommen produkt- und kennzeichenrechtliche Anforderungen sowie der Schutz von Marken und Software im Zielmarkt. Bei bundesstaatlichen Anforderungen binden wir zugelassene US Attorneys ein.
Typischerweise Vertriebs- oder Distributionsverträge, Kooperations- und Dienstleistungsverträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie Lizenzverträge für Marken und Software. Kommt eine eigene Gesellschaft hinzu, treten die Gesellschaftsdokumentation und die Verträge zwischen deutscher Mutter und US-Gesellschaft daneben.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt · Attorney at Law (Florida)
Juris Doctor (Miami), zugelassen in Deutschland und als Attorney at Law im US-Bundesstaat Florida. Er begleitet Strukturentscheidungen, gesellschaftsrechtliche Fragen und die Zusammenarbeit mit Beratern in den USA.
Rechtsanwältin & Notarin
Fachanwältin für IT-Recht
Master of International Law (Miami). Sie verantwortet die vertragliche und digitale Seite des Markteintritts: Markenschutz, Lizenz- und Softwareverträge sowie IT & Social Media.
Weitere Themen Deutschland · USA
Struktur, Bundesstaat und Dokumentation einer geplanten US-Gesellschaft.
Rechtswahl, Gerichtsstand, Haftung und IP in grenzüberschreitenden Verträgen.
Vertrieb, Kooperationen und Lieferbeziehungen über den Atlantik.
Deutschland · USA
Schildern Sie uns Ihre Fragestellung zwischen Deutschland und den USA. Wir prüfen, wie wir Sie unterstützen können und welche weiteren Berater gegebenenfalls eingebunden werden sollten.