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Deutschland · USA

Markteintritt USA
für deutsche Unternehmen

Wer als deutsches Unternehmen in den US-Markt expandiert, muss frühzeitig entscheiden, wie die Geschäftstätigkeit rechtlich strukturiert werden soll. Wir begleiten Unternehmen bei der rechtlichen Vorbereitung ihres Markteintritts und der Gestaltung grenzüberschreitender Strukturen.

Einordnung

Die Struktur entscheidet, bevor das Geschäft beginnt.

Markteintritt ist mehr als Gründung. Die Gründung einer Gesellschaft ist ein einzelner Schritt; der Markteintritt ist die übergeordnete Entscheidung darüber, wie die US-Aktivitäten insgesamt aufgestellt werden — über Partner, über Verträge, über eine eigene Einheit oder in einer Kombination daraus.

Wer diese Reihenfolge umdreht und zuerst gründet, baut eine Struktur, die zum tatsächlichen Geschäft nicht passt. Wir klären deshalb zuerst die Ausgangslage und begleiten die Gründung einer US-Gesellschaft erst dann, wenn sie der richtige Weg ist.

Steuerliche Beratung erbringen wir nicht. Wo steuerliche Fragen die Strukturentscheidung mitbestimmen, binden wir Steuerberater und Certified Public Accountants (CPAs) ein.

Wege in den Markt

Der richtige Weg in den US-Markt.

Welche Themen zu klären sind, hängt vom gewählten Weg ab. Wir beraten zu den folgenden Bereichen und benennen offen, wo eine Zulassung in den USA oder eine andere Berufsqualifikation erforderlich ist.

Vertrieb aus Deutschland

Export und Direktvertrieb: Vertragsgrundlage, Lieferbedingungen, Haftung und Gewährleistung.

Kooperation mit US-Partnern

Distributions-, Handelsvertreter- und Kooperationsverträge und ihre Beendigung.

US-Tochtergesellschaft

Eigener Rechtsträger vor Ort, abgestimmt mit der deutschen Gesellschaftsstruktur.

Haftungsfragen

Haftungsabschirmung, Freistellungen und Versicherbarkeit im US-Geschäft.

Beschäftigung von Mitarbeitern

Die deutsche Seite von Entsendung und Beschäftigung; arbeitsrechtliche Anforderungen vor Ort über US-Berater.

Strukturentscheidung

US-Tochtergesellschaft oder Geschäft aus Deutschland?

Keine der beiden Varianten ist grundsätzlich besser. Sie unterscheiden sich in Haftung, Aufwand, Marktnähe und Flexibilität — und die Antwort hängt davon ab, was in den USA tatsächlich geschehen soll. Wir prüfen die rechtlichen Fragen, die dieser Entscheidung vorausgehen.

Struktur besprechen

  • Umfang und Dauer der geplanten Tätigkeit
  • Haftungsverteilung und Abschirmung
  • Vertragspartner und Vertragsschluss vor Ort
  • Personal, Räume und Betriebsstätten
  • Schutz von Marken, Software und Know-how
  • laufende Pflichten und Aufwand der Struktur

Zusammenhänge

Rechtliche Themen frühzeitig zusammendenken.

Ein Markteintritt scheitert selten an einer einzelnen Klausel. Er scheitert daran, dass Struktur, Verträge und Schutzrechte nacheinander statt miteinander entschieden werden — die Gesellschaft steht, bevor klar ist, wer die Marke hält, und der Vertriebsvertrag ist unterschrieben, bevor die Haftungsfrage geklärt war.

Wir führen diese Ebenen von Beginn an zusammen:

Diese Bündelung ist der eigentliche Vorteil einer Beratung, die beide Seiten kennt: Sie müssen die Themen nicht selbst zusammenführen.

Vorgehen

Unser Vorgehen.

01

Geschäftsmodell verstehen

Was in den USA verkauft, erbracht oder aufgebaut werden soll — und mit welchem Zeithorizont.

02

Rechtliche Anforderungen identifizieren

Welche Fragen der geplante Weg auslöst: Verträge, Haftung, Schutzrechte, Personal, Aufenthalt.

03

Struktur entwickeln

Eine Struktur, die zum Geschäft passt und sich in die bestehende deutsche Aufstellung einfügt.

04

Erforderliche US-Berater einbinden

Zugelassene US Attorneys für bundesstaatliche Fragen, Steuerberater und CPAs für steuerliche Themen.

05

Verträge und Umsetzung begleiten

Gestaltung, Verhandlung und Begleitung bis zur operativen Struktur vor Ort.

Zusammenarbeit

Was wir selbst beraten — und was nicht.

US-Recht ist in weiten Teilen Recht der einzelnen Bundesstaaten. Wir beraten zur deutschen Seite des Markteintritts und zur Gestaltung der grenzüberschreitenden Beziehung insgesamt. Für Fragen, die eine Zulassung in einem bestimmten Bundesstaat voraussetzen, koordinieren wir die Zusammenarbeit mit dort zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

  • deutsches Recht und die deutsche Seite der Gestaltung: durch uns
  • Recht eines US-Bundesstaates: durch dort zugelassene Anwälte
  • Steuern und Abgaben: durch Steuerberater und CPAs
  • Aufbereitung, Koordination und Zusammenführung: durch uns

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Markteintritt in den USA

Wie kann ein deutsches Unternehmen in den US-Markt eintreten?

Es gibt mehrere Wege: Direktvertrieb aus Deutschland, Vertrieb über einen US-Partner oder Distributor, eine Kooperation mit einem amerikanischen Unternehmen oder eine eigene US-Tochtergesellschaft. Jeder Weg hat eine andere rechtliche Struktur, eine andere Haftungsverteilung und einen anderen Vertragsbedarf. Die Entscheidung sollte deshalb vor dem ersten Vertrag fallen, nicht danach.

Brauche ich eine US-Tochtergesellschaft?

Nicht in jedem Fall. Eine eigene Gesellschaft ist typischerweise dann Thema, wenn dauerhaft Personal vor Ort beschäftigt, Verträge im eigenen Namen geschlossen oder Investitionen getätigt werden sollen. Für einen Einstieg über Partner oder reinen Export ist sie häufig nicht erforderlich. Maßgeblich sind Umfang und Dauer der geplanten Tätigkeit.

Wann lohnt sich eine US-Gesellschaft?

Eine wirtschaftliche Bewertung nehmen wir nicht vorweg. Rechtlich spricht für eine eigene Gesellschaft, wenn Haftung abgeschirmt, Personal angestellt, Verträge lokal geschlossen oder Kapital aufgenommen werden soll. Dagegen sprechen der laufende Aufwand und die zusätzlichen Pflichten. Steuerliche Aspekte gehören in die Entscheidung und werden von Steuerberatern und CPAs beurteilt.

Was muss beim Verkauf in die USA rechtlich beachtet werden?

Vor allem die Vertragsgrundlage: Rechtswahl, Gerichtsstand, Haftung und Gewährleistung, dazu die Frage, ob die deutschen AGB im US-Geschäft überhaupt tragen. Hinzu kommen produkt- und kennzeichenrechtliche Anforderungen sowie der Schutz von Marken und Software im Zielmarkt. Bei bundesstaatlichen Anforderungen binden wir zugelassene US Attorneys ein.

Welche Verträge brauche ich für den US-Markteintritt?

Typischerweise Vertriebs- oder Distributionsverträge, Kooperations- und Dienstleistungsverträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie Lizenzverträge für Marken und Software. Kommt eine eigene Gesellschaft hinzu, treten die Gesellschaftsdokumentation und die Verträge zwischen deutscher Mutter und US-Gesellschaft daneben.

Ansprechpartner

Beratung für den Weg in den US-Markt.

J.-Alexander Bürger, Rechtsanwalt und Attorney at Law (Florida)

J.-Alexander Bürger

Rechtsanwalt · Attorney at Law (Florida)

Juris Doctor (Miami), zugelassen in Deutschland und als Attorney at Law im US-Bundesstaat Florida. Er begleitet Strukturentscheidungen, gesellschaftsrechtliche Fragen und die Zusammenarbeit mit Beratern in den USA.

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