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Deutsch-amerikanische Verträge
Begleitung bei Gestaltung und Prüfung grenzüberschreitender Vertragsbeziehungen zwischen deutschen und US-amerikanischen Geschäftspartnern.
Deutschland · USA
Rechtliche Beratung für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen bei grenzüberschreitenden Fragestellungen zwischen Deutschland und den USA.
Grenzüberschreitend denken
Rechtliche Fragestellungen zwischen Deutschland und den USA erfordern mehr als eine Übersetzung von Verträgen. Unterschiedliche Rechtsordnungen, Vertragskulturen und Unternehmensstrukturen müssen von Beginn an zusammengedacht werden.
Hannekum & Partner ist Ihr zentraler Ansprechpartner für grenzüberschreitende Mandate zwischen Deutschland und den USA: Wir beraten zur deutschen Seite der Gestaltung, strukturieren das Vorhaben insgesamt und koordinieren, soweit es auf das Recht eines US-Bundesstaates ankommt, die Einbindung entsprechend zugelassener US Attorneys.
Deutschland · USA
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Begleitung bei Gestaltung und Prüfung grenzüberschreitender Vertragsbeziehungen zwischen deutschen und US-amerikanischen Geschäftspartnern.
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Rechtliche Begleitung deutscher Unternehmen bei der Vorbereitung und Strukturierung geschäftlicher Aktivitäten in den USA.
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Begleitung bei der rechtlichen Strukturierung einer geplanten US-Gesellschaft und Koordination der erforderlichen Schritte.
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Beratung bei rechtlichen Fragen rund um grenzüberschreitende Geschäfts- und Vertragsbeziehungen.
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Begleitung bei Nachlass- und Gestaltungsfragen mit Bezug zu Deutschland und den USA.
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Einordnung und Koordination von Sachverhalten, bei denen deutsches und US-amerikanisches Recht zusammentreffen.
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Begleitung bei US-Visa- und Immigrationsthemen mit grenzüberschreitendem Bezug zwischen Deutschland und den USA.
Die Beratung erfolgt durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte. Soweit für einzelne Tätigkeiten, Verfahren oder die Vertretung gegenüber US-amerikanischen Behörden eine entsprechende US-amerikanische Zulassung erforderlich ist, erfolgt die Bearbeitung durch oder in Zusammenarbeit mit entsprechend zugelassenen US Attorneys.
Für Unternehmen
Wer in den US-Markt eintritt oder Geschäftsbeziehungen mit amerikanischen Partnern aufbaut, trifft auf andere rechtliche Strukturen und Vertragsstandards. Wir begleiten die deutsche Seite dieser Entscheidungen — von der Struktur bis zum laufenden Geschäft.
Vertragsgestaltung
Ein deutscher Vertrag verweist an vielen Stellen auf das Gesetz: Was nicht geregelt ist, ergänzt das BGB. US-amerikanische Verträge arbeiten umgekehrt — sie schreiben aus, was gelten soll, und verlassen sich nicht auf einen gesetzlichen Auffangrahmen. Wer einen deutschen Vertrag übersetzt, überträgt deshalb den Wortlaut, nicht die Wirkung.
Wir prüfen deutsch-amerikanische Vertragsbeziehungen auf die Punkte, an denen die beiden Systeme auseinanderlaufen — und stimmen die Gestaltung dort, wo es auf das Recht eines US-Bundesstaates ankommt, mit dort zugelassenen Beratern ab.
Welches Recht auf den Vertrag anwendbar sein soll — und ob die Wahl auf beiden Seiten trägt.
Staatliches Gericht oder Schiedsverfahren, und wo eine Entscheidung später durchsetzbar ist.
Haftungsgrenzen, Freistellungen (indemnities) und der Umgang mit Folgeschäden.
Zusicherungen (representations and warranties) an der Stelle gesetzlicher Mängelrechte.
Laufzeit, Kündigungsrechte, termination for convenience und die Folgen der Beendigung.
Reichweite und Dauer von Geheimhaltungsvereinbarungen, Schutz von Betriebsgeheimnissen.
Inhaberschaft, Nutzungsrechte und Lizenzen an Marken, Software und Inhalten.
Deutsche AGB lassen sich nicht unverändert in das US-Geschäft übernehmen.
Was eine Regelung wert ist, entscheidet sich bei Anerkennung und Vollstreckung.
US-Markt
Der Weg in den US-Markt beginnt nicht mit der Gründung, sondern mit der Frage, welche Aktivität überhaupt eine eigene Gesellschaft erfordert — und welche Verträge sie tragen muss. Wir ordnen die Ausgangslage ein und begleiten die Schritte, die auf deutscher Seite zu entscheiden sind.
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Vertrieb über Partner, eigene Tochtergesellschaft oder Kooperation: Wir klären, welches Modell zum Vorhaben passt und welche rechtlichen Folgen daran hängen.
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Welche Struktur die geplante Aktivität trägt und wie sie sich in die bestehende Gesellschaftsstruktur in Deutschland einfügt.
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Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten und Nachweise auf deutscher Seite, abgestimmt auf die Anforderungen am gewählten US-Standort.
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Liefer-, Vertriebs- und Dienstleistungsverträge, Lizenz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen für das laufende Geschäft.
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Wo eine Zulassung im jeweiligen Bundesstaat erforderlich ist, binden wir dort zugelassene Anwälte ein und führen die Ergebnisse zusammen.
Markteintritt USA Unternehmensgründung USA
Steuerliche Beratung erbringen wir nicht. Für Fragen zu Steuern und Abgaben in Deutschland und den USA arbeiten wir mit Steuerberatern und Certified Public Accountants (CPAs) zusammen.
US-Visa & Immigration
Wer in den USA arbeiten, ein Unternehmen aufbauen oder seinen Lebensmittelpunkt verlagern möchte, steht neben wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen häufig auch vor visa- und einwanderungsrechtlichen Anforderungen.
Wir begleiten Mandanten bei US-Visa- und Immigrationsthemen mit grenzüberschreitendem Bezug zwischen Deutschland und den USA und beziehen, soweit für die konkrete Beratung oder Vertretung erforderlich, entsprechend zugelassene US Attorneys ein.
Themen
Private Mandate
Ein Nachlass mit Bezug zu Deutschland und den USA berührt zwei Rechtsordnungen zugleich. Erbfolge, Form einer letztwilligen Verfügung und die Abwicklung können unterschiedlich beurteilt werden — je nachdem, wo das Vermögen liegt, wo der Erblasser zuletzt gelebt hat und wo die Erben wohnen.
Wir ordnen die Ausgangslage nach deutschem Erbrecht ein, gestalten Testamente und Übertragungen zu Lebzeiten mit Blick auf den Auslandsbezug und binden bei der Nachfolgeplanung die internationale Seite von Beginn an mit ein. Ist das Recht eines US-Bundesstaates betroffen, stimmen wir uns mit dortigen Beratern ab; steuerliche Fragen klären wir gemeinsam mit Steuerberatern.
Internationales Profil
Der deutsch-amerikanische Schwerpunkt der Kanzlei ist nicht angelesen: Beide Berufsträger haben an der University of Miami School of Law studiert und in beiden Rechtskreisen gearbeitet. Mandate führen wir auf Deutsch und auf Englisch.
Rechtsanwältin & Notarin
Fachanwältin für IT-Recht
Master of International Law an der University of Miami School of Law, Referendarstationen in Hamburg und Miami. Anwaltlich berät sie im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie in IT & Social Media — Bereiche, in denen sich Fragen mit US-Bezug regelmäßig stellen.
Rechtsanwalt · Attorney at Law (Florida)
Master of Laws (LL.M.) und Juris Doctor (J.D.) der University of Miami School of Law, zugelassen in Deutschland und als Attorney at Law im US-Bundesstaat Florida. Mehrere Jahre Tätigkeit in einer US-amerikanischen Kanzlei; Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht und in der Unternehmensnachfolge.
Zusammenarbeit
US-Recht ist in weiten Teilen Recht der einzelnen Bundesstaaten. Für Fragestellungen, die eine Zulassung oder besondere Expertise in einem bestimmten Bundesstaat voraussetzen, koordinieren wir die Zusammenarbeit mit dort zugelassenen US Attorneys sowie mit weiteren Beratern.
Sie behalten dabei einen Ansprechpartner: Wir bereiten die Fragestellung auf, holen die erforderliche Einschätzung ein, ordnen sie für die deutsche Seite ein und führen die Ergebnisse zusammen. Was wir selbst nicht beraten, sagen wir zu Beginn — nicht am Ende.
Fragen und Antworten
Wir beraten zur deutschen Seite eines grenzüberschreitenden Sachverhalts und zur Gestaltung der Beziehung insgesamt. Soweit eine verbindliche Beurteilung nach dem Recht eines bestimmten US-Bundesstaates erforderlich ist, beziehen wir dort zugelassene US Attorneys ein. In der Kanzlei tragen Darja Hannekum, LL.M. (Miami), und J.-Alexander Bürger, Attorney at Law (Florida), diesen Schwerpunkt.
Ja. Deutsche Rechtsanwälte können insbesondere die deutsche Seite einer grenzüberschreitenden Vertragsbeziehung beraten und die Vertragsgestaltung und Verhandlung begleiten. Soweit für einzelne Regelungen eine verbindliche Beurteilung nach dem Recht eines US-Bundesstaates erforderlich ist, beziehen wir dort zugelassene Rechtsanwälte ein.
Vor allem, dass aus einem übersetzten deutschen Vertrag kein tragfähiger US-Vertrag wird. Zu klären sind insbesondere Rechtswahl und Gerichtsstand, Haftung und Freistellung, Zusicherungen an der Stelle gesetzlicher Gewährleistung, Vertraulichkeit, Rechte an Marken und Software sowie die Frage, wo eine Entscheidung am Ende vollstreckt werden kann.
Am Anfang steht die Frage, ob die geplante Aktivität überhaupt eine eigene Gesellschaft erfordert. Danach werden Struktur und Standort festgelegt, die Gründungsunterlagen vorbereitet und die Beschlüsse auf deutscher Seite gefasst. Die Gründung selbst richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates; wir bereiten die deutsche Seite vor und koordinieren die Schritte vor Ort. Steuerliche Fragen klären Steuerberater und CPAs.
Im unternehmerischen Verkehr können die Parteien das anwendbare Recht in weiten Grenzen selbst wählen. Fehlt eine Rechtswahl, entscheidet sich die Frage nach kollisionsrechtlichen Regeln — mitunter anders als erwartet. Rechtswahl und Gerichtsstand gehören deshalb in jeden grenzüberschreitenden Vertrag, und zwar aufeinander abgestimmt.
Maßgeblich sind unter anderem der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, die Belegenheit des Vermögens und die Form der letztwilligen Verfügung. Deutsche Immobilien, Vermögen in den USA und Erben mit Wohnsitz dort führen häufig dazu, dass zwei Rechtsordnungen nebeneinander zu berücksichtigen sind. Wir ordnen die Lage nach deutschem Erbrecht ein und stimmen uns bei Bedarf mit Beratern in den USA ab.
Ja. Wir begleiten US-Visa- und Immigrationsthemen mit grenzüberschreitendem Bezug zwischen Deutschland und den USA, insbesondere wenn sie mit unternehmerischen, gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen, erbrechtlichen oder familiären Fragestellungen verbunden sind. Soweit die konkrete Beurteilung nach US-Immigration Law oder die Vertretung gegenüber US-amerikanischen Behörden eine entsprechende US-amerikanische Zulassung erfordert, erfolgt die Bearbeitung durch oder gemeinsam mit entsprechend zugelassenen US Attorneys.
Verwandte Themen
Rechtsform, Gesellschaftsverträge und Unternehmensstrukturen auf deutscher Seite.
Gestaltung und Prüfung von Verträgen, auf Wunsch auch in englischer Sprache.
Testamente, Nachlassabwicklung und Nachfolgeplanung mit Auslandsbezug.
Schutz von Marken und Kennzeichen über die Grenze hinweg.
Software, digitale Geschäftsmodelle und der Datentransfer in die USA.
Verarbeitung personenbezogener Daten in Konzern- und Dienstleisterstrukturen.
Deutschland · USA
Schildern Sie uns kurz Ihre grenzüberschreitende Fragestellung. Wir prüfen, wie wir Sie unterstützen können und welche weiteren Berater gegebenenfalls eingebunden werden sollten.