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Deutschland · USA

US-Visa & Immigration
für Mandanten aus Deutschland

Wer in den USA arbeiten, unternehmerisch tätig werden oder seinen Lebensmittelpunkt verlagern möchte, steht regelmäßig auch vor visa- und einwanderungsrechtlichen Fragen. Wir begleiten Mandanten bei US-Visa- und Immigrationsthemen mit grenzüberschreitendem Bezug zwischen Deutschland und den USA und beziehen, soweit für die konkrete Beratung oder Vertretung erforderlich, entsprechend zugelassene US Attorneys ein.

Einordnung

Aufenthalt ist eine eigene Frage — und selten die erste, die gestellt wird.

Visa- und Aufenthaltsfragen tauchen meist als Nebenthema auf: Ein Unternehmen baut ein US-Geschäft auf, eine Familie zieht um, ein Projekt verlangt Präsenz vor Ort. Rechtlich sind sie kein Nebenthema, sondern eine eigenständige Ebene mit eigenen Voraussetzungen und eigenen Fristen.

Wir ordnen diese Ebene früh ein und verbinden sie mit den unternehmerischen und familiären Fragen, die ohnehin auf dem Tisch liegen. Was nach US-Recht zu beurteilen ist oder eine US-amerikanische Zulassung erfordert, benennen wir und binden entsprechend zugelassene US Attorneys ein.

Themen

Visa- und Immigrationsthemen zwischen Deutschland und den USA.

Wir begleiten diese Themenfelder in ihrem grenzüberschreitenden Zusammenhang und verbinden aufenthaltsrechtliche Fragestellungen mit den gesellschafts-, vertrags- und unternehmensrechtlichen Aspekten auf deutscher Seite. Soweit die Beurteilung einer konkreten Visa-Kategorie oder eine Vertretung gegenüber US-amerikanischen Behörden eine entsprechende US-amerikanische Zulassung erfordert, erfolgt die Bearbeitung durch oder gemeinsam mit entsprechend zugelassenen US Attorneys.

Business & Investment

Unternehmerische und investitionsbezogene Vorhaben mit Bezug zu beiden Ländern.

Employment

Beruflicher Einsatz in den USA, Entsendung und Tätigkeit für ein verbundenes Unternehmen.

Aufenthalt in den USA

Längerfristiger Aufenthalt und die Verlagerung des Lebensmittelpunkts.

Grenzüberschreitende Planung

Lebens- und Unternehmensplanung, die beide Länder dauerhaft betrifft.

Struktur und Aufenthalt

Unternehmensgründung und Visum gemeinsam denken.

Die Gründung einer US-Gesellschaft begründet nicht automatisch ein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht in den USA. Beides sind getrennte Ebenen — und sie werden häufig nacheinander bearbeitet, obwohl die eine die andere beeinflusst: Beteiligungsverhältnisse, Investitionen und die Verbindung zu einem deutschen Unternehmen können für die aufenthaltsrechtliche Beurteilung erheblich sein.

Wer beides zusammen plant, vermeidet, dass eine fertige Struktur später aus aufenthaltsrechtlichen Gründen wieder geändert werden muss.

Unternehmen in den USA gründen

Beratung

Zusammenarbeit mit US Attorneys.

Die Beratung erfolgt durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte. Soweit für einzelne Tätigkeiten, Verfahren oder die Vertretung gegenüber US-amerikanischen Behörden eine entsprechende US-amerikanische Zulassung erforderlich ist, erfolgt die Bearbeitung durch oder in Zusammenarbeit mit entsprechend zugelassenen US Attorneys.

Fragestellung schildern

  • Einordnung der Ausgangslage aus deutscher Sicht
  • Verbindung zu Gesellschafts-, Vertrags- und Familienverhältnissen
  • Aufbereitung grenzüberschreitender Fragestellungen
  • Beurteilung nach US-Recht, soweit eine entsprechende US-Zulassung erforderlich ist: durch entsprechend zugelassene US Attorneys
  • Vertretung gegenüber US-Behörden, soweit eine entsprechende US-Zulassung erforderlich ist: durch entsprechend zugelassene US Attorneys
  • Koordination und Zusammenführung der Ergebnisse

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu US-Visa und Immigration

Brauche ich ein Visum, um in den USA zu arbeiten?

Eine Erwerbstätigkeit in den USA setzt regelmäßig einen entsprechenden Aufenthaltsstatus voraus; die visumfreie Einreise für kurze Aufenthalte deckt sie nicht ab. Welcher Status im Einzelfall in Betracht kommt, hängt von Tätigkeit, Dauer, Arbeitgeber und persönlichen Voraussetzungen ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Kann ich als Deutscher ein Unternehmen in den USA gründen?

Die Gründung und das Halten einer US-Gesellschaft sind grundsätzlich auch ohne Wohnsitz in den USA möglich; Einzelheiten richten sich nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates. Davon zu trennen ist die Frage, ob Sie selbst in den USA tätig werden dürfen — das ist eine aufenthaltsrechtliche Frage.

Berechtigt die Gründung einer US-Firma zum Aufenthalt in den USA?

Nein. Die Beteiligung an einer US-Gesellschaft oder deren Gründung begründet für sich genommen kein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht. Wer im eigenen Unternehmen vor Ort tätig sein möchte, muss die aufenthaltsrechtliche Seite gesondert klären — am besten parallel zur Strukturentscheidung.

Welches Visum kommt für Unternehmer in Betracht?

Das hängt insbesondere von der geplanten Tätigkeit, der Beteiligungsstruktur, Investitionen, bestehenden Unternehmensverbindungen zwischen Deutschland und den USA sowie den persönlichen Voraussetzungen ab. Wir ordnen die grenzüberschreitende Ausgangslage ein und beziehen für die konkrete Beurteilung nach US-Immigration Law, soweit erforderlich, entsprechend zugelassene US Attorneys ein.

Kann Hannekum & Partner bei US-Visa-Fragen beraten?

Ja. Wir begleiten US-Visa- und Immigrationsthemen mit grenzüberschreitendem Bezug zwischen Deutschland und den USA, insbesondere wenn sie mit unternehmerischen, gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen, erbrechtlichen oder familiären Fragestellungen verbunden sind. Soweit die konkrete Beurteilung nach US-Immigration Law oder die Vertretung gegenüber US-amerikanischen Behörden eine entsprechende US-amerikanische Zulassung erfordert, erfolgt die Bearbeitung durch oder gemeinsam mit entsprechend zugelassenen US Attorneys.

Wann muss ein US Attorney eingebunden werden?

Immer dann, wenn für eine Tätigkeit, ein Verfahren oder die Vertretung gegenüber US-amerikanischen Behörden eine entsprechende US-amerikanische Zulassung erforderlich ist. Wir sagen zu Beginn, wann dieser Punkt erreicht ist, koordinieren die Einbindung und führen die Ergebnisse für die deutsche Seite zusammen.

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für den US-Bezug.

Beide Berufsträger haben an der University of Miami School of Law studiert und arbeiten in beiden Rechtskreisen. Mandate führen wir auf Deutsch und auf Englisch.

J.-Alexander Bürger, Rechtsanwalt und Attorney at Law (Florida)

J.-Alexander Bürger

Rechtsanwalt · Attorney at Law (Florida)

Juris Doctor (Miami), zugelassen in Deutschland und als Attorney at Law im US-Bundesstaat Florida, mehrjährige Tätigkeit in einer US-amerikanischen Kanzlei. Er ordnet Vorhaben mit US-Bezug ein und koordiniert die Zusammenarbeit mit Beratern vor Ort.

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