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Website
Kontaktformulare, Analyse- und Marketingdienste, eingebundene Karten, Videos und Schriften, Terminbuchung und Newsletter: Wir erfassen, was Ihre Website einsetzt, und bilden es vollständig ab.
Datenschutzrecht
Wir erstellen und prüfen Datenschutzerklärungen für Websites, Online-Shops, Apps und SaaS-Angebote – auf der Grundlage dessen, was Ihr Angebot technisch tatsächlich tut, nicht nach einem Mustertext.
Einordnung
Wer personenbezogene Daten erhebt, muss die Betroffenen darüber informieren (Art. 13 und 14 DSGVO) – auf der Website, im Online-Shop, in der App und in der Software, die Kunden nutzen. Die Datenschutzerklärung ist diese Information: Sie nennt, welche Daten zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange verarbeitet werden und an wen sie gehen.
Mustertexte und Generatoren decken das selten vollständig ab. Sie kennen weder die Dienste, die Ihr Angebot einbindet, noch die Datenflüsse dahinter. Eine Erklärung, die Dienste verschweigt oder Verarbeitungen beschreibt, die gar nicht stattfinden, ist angreifbar – durch Aufsichtsbehörden, durch Betroffene und unter Umständen durch Wettbewerber.
Leistungsumfang
01
Kontaktformulare, Analyse- und Marketingdienste, eingebundene Karten, Videos und Schriften, Terminbuchung und Newsletter: Wir erfassen, was Ihre Website einsetzt, und bilden es vollständig ab.
02
Kundenkonto, Bestellabwicklung, Zahlungs- und Versanddienstleister, Bonitätsprüfung und Bewertungssysteme – abgestimmt mit den übrigen Rechtstexten Ihres Shops, etwa den AGB.
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Berechtigungen, Gerätekennungen, Push-Mitteilungen, Analyse- und Absturzberichte: Apps verarbeiten Daten anders als Websites. Die Datenschutzerklärung muss das abbilden – auch für die Angaben in den App-Stores.
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Bei Software, die Kunden nutzen, sind Sie für manche Daten selbst verantwortlich und für andere Auftragsverarbeiter. Wir trennen beide Rollen sauber und stimmen die Datenschutzerklärung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
05
Sie haben bereits eine Datenschutzerklärung? Wir prüfen, ob sie zu Ihrem Angebot passt, und sagen Ihnen, was fehlt, was überholt ist und was gestrichen werden kann.
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Wir stimmen Text und Einwilligungsbanner aufeinander ab und weisen darauf hin, wo ein Dienst ohne wirksame Einwilligung lädt.
07
Viele eingebundene Dienste übermitteln Daten in die USA oder andere Drittländer. Wir prüfen die Grundlage der Übermittlung und nehmen sie in die Erklärung auf – mehr dazu im Beitrag zum Datentransfer zwischen der EU und den USA.
Abgrenzung
Ein klar umrissenes Dokument für ein bestimmtes Angebot – Gegenstand dieser Seite.
Die Datenschutzerklärung ersetzt nicht die Pflichten, die im Unternehmen selbst zu erfüllen sind.
Ablauf
01
Sie nennen uns Ihre Website oder Ihr Angebot und schildern kurz, was benötigt wird.
02
Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Vergütung.
03
Wir klären mit Ihnen, welche Dienste eingesetzt und welche Daten verarbeitet werden.
04
Sie erhalten die Datenschutzerklärung zur Einbindung – mit Hinweisen, wo Technik und Text noch nicht zusammenpassen.
Vorbereitung
Individuelles Angebot
Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Vergütung. Sie erreichen uns auch telefonisch in Ahrensburg unter +49 4102 77 87 230 und in Hamburg unter +49 40 60 85 09 01.
Fragen und Antworten
Jeder, der personenbezogene Daten erhebt – also praktisch jeder Betreiber einer Website, eines Online-Shops, einer App oder einer Software für Kunden. Schon das Hosting einer Website verarbeitet IP-Adressen; ein Kontaktformular oder ein eingebundener Dienst kommt meist hinzu.
Ein Generator kennt nur, was Sie ihm angeben. Fehlen eingesetzte Dienste oder beschreibt der Text Verarbeitungen, die es nicht gibt, ist die Erklärung unvollständig oder falsch. Wir gehen deshalb vom tatsächlichen Angebot aus.
Die Datenschutzerklärung informiert Nutzer und Kunden über ein bestimmtes Angebot. Die Datenschutzberatung betrifft das Unternehmen als Ganzes – etwa Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitung, Auskunftsanfragen und Beschäftigtendatenschutz.
Immer dann, wenn sich die Verarbeitung ändert: wenn ein neuer Dienst eingebunden wird, ein Dienstleister wechselt, eine Funktion hinzukommt oder sich die Rechtslage ändert. Eine Erklärung, die einmal gepasst hat, kann so mit der Zeit unzutreffend werden.
Das hängt vom Umfang Ihres Angebots und der eingesetzten Dienste ab. Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Vergütung.
Persönliche Beratung
Rechtsanwältin & Notarin, Fachanwältin für IT-Recht
Darja Hannekum betreut das Datenschutzrecht in unserer Kanzlei. Sie ist Fachanwältin für IT-Recht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Zum Profil
Wissen
IT & Social Media
Auf welcher Grundlage Daten heute in die USA übermittelt werden dürfen – wichtig für jeden eingebundenen US-Dienst.
WeiterlesenIT & Social Media
Wann Wettbewerber Datenschutzverstöße abmahnen und einklagen können.
WeiterlesenIT & Social Media
Wann ein Verstoß tatsächlich zu einem Anspruch führt – und wann nicht.
WeiterlesenWeiterführend
Unsere Datenschutzberatung für Unternehmen: DSGVO-Umsetzung, Auftragsverarbeitung, Auskunftsanfragen und Tracking.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Shops, Plattformen und Dienstleister – abgestimmt mit der Datenschutzerklärung.
Der übergeordnete Kernbereich: IT-Recht, digitale Geschäftsmodelle, Plattformen und Creator-Geschäft.
Kontakt
Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Vergütung.