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Datenschutzrecht

Datenschutzerklärung erstellen lassen – für Website, Shop, App und SaaS

Wir erstellen und prüfen Datenschutzerklärungen für Websites, Online-Shops, Apps und SaaS-Angebote – auf der Grundlage dessen, was Ihr Angebot technisch tatsächlich tut, nicht nach einem Mustertext.

Einordnung

Eine Datenschutzerklärung muss zu dem passen, was Ihr Angebot tut.

Wer personenbezogene Daten erhebt, muss die Betroffenen darüber informieren (Art. 13 und 14 DSGVO) – auf der Website, im Online-Shop, in der App und in der Software, die Kunden nutzen. Die Datenschutzerklärung ist diese Information: Sie nennt, welche Daten zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange verarbeitet werden und an wen sie gehen.

Mustertexte und Generatoren decken das selten vollständig ab. Sie kennen weder die Dienste, die Ihr Angebot einbindet, noch die Datenflüsse dahinter. Eine Erklärung, die Dienste verschweigt oder Verarbeitungen beschreibt, die gar nicht stattfinden, ist angreifbar – durch Aufsichtsbehörden, durch Betroffene und unter Umständen durch Wettbewerber.

Leistungsumfang

Was wir erstellen und prüfen

01

Website

Kontaktformulare, Analyse- und Marketingdienste, eingebundene Karten, Videos und Schriften, Terminbuchung und Newsletter: Wir erfassen, was Ihre Website einsetzt, und bilden es vollständig ab.

02

Online-Shop

Kundenkonto, Bestellabwicklung, Zahlungs- und Versanddienstleister, Bonitätsprüfung und Bewertungssysteme – abgestimmt mit den übrigen Rechtstexten Ihres Shops, etwa den AGB.

03

App

Berechtigungen, Gerätekennungen, Push-Mitteilungen, Analyse- und Absturzberichte: Apps verarbeiten Daten anders als Websites. Die Datenschutzerklärung muss das abbilden – auch für die Angaben in den App-Stores.

04

SaaS und Plattformen

Bei Software, die Kunden nutzen, sind Sie für manche Daten selbst verantwortlich und für andere Auftragsverarbeiter. Wir trennen beide Rollen sauber und stimmen die Datenschutzerklärung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag ab.

05

Prüfung bestehender Datenschutzerklärungen

Sie haben bereits eine Datenschutzerklärung? Wir prüfen, ob sie zu Ihrem Angebot passt, und sagen Ihnen, was fehlt, was überholt ist und was gestrichen werden kann.

06

Cookie-Banner und Einwilligungen

Wir stimmen Text und Einwilligungsbanner aufeinander ab und weisen darauf hin, wo ein Dienst ohne wirksame Einwilligung lädt.

07

Dienste in Drittländern

Viele eingebundene Dienste übermitteln Daten in die USA oder andere Drittländer. Wir prüfen die Grundlage der Übermittlung und nehmen sie in die Erklärung auf – mehr dazu im Beitrag zum Datentransfer zwischen der EU und den USA.

Abgrenzung

Datenschutzerklärung oder Datenschutzberatung?

Datenschutzerklärung: die Information nach außen

Ein klar umrissenes Dokument für ein bestimmtes Angebot – Gegenstand dieser Seite.

  • Bestandsaufnahme der eingesetzten Dienste und Datenflüsse
  • Datenschutzerklärung für Website, Online-Shop, App oder SaaS
  • Abstimmung mit Cookie-Banner und Einwilligungen
  • Prüfung und Überarbeitung bestehender Erklärungen

Datenschutzberatung: das Unternehmen als Ganzes

Die Datenschutzerklärung ersetzt nicht die Pflichten, die im Unternehmen selbst zu erfüllen sind.

  • Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept und technische und organisatorische Maßnahmen
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern
  • Auskunftsanfragen, Datenpannen und Behördenverfahren
  • Beschäftigtendatenschutz und Schulungen
Zur Datenschutzberatung für Unternehmen

Ablauf

So entsteht Ihre Datenschutzerklärung

01

Anfrage

Sie nennen uns Ihre Website oder Ihr Angebot und schildern kurz, was benötigt wird.

02

Einschätzung und Angebot

Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Vergütung.

03

Bestandsaufnahme

Wir klären mit Ihnen, welche Dienste eingesetzt und welche Daten verarbeitet werden.

04

Erstellung

Sie erhalten die Datenschutzerklärung zur Einbindung – mit Hinweisen, wo Technik und Text noch nicht zusammenpassen.

Vorbereitung

Was wir von Ihnen benötigen

Für die Einschätzung

  • den Link zu Ihrer Website, Ihrem Shop oder eine Beschreibung Ihrer App oder Software
  • besondere Verarbeitungen, etwa Newsletter, Kundenkonto, Bewerbungen oder Tracking
  • eine bereits bestehende Datenschutzerklärung, falls vorhanden

Für die Erstellung

  • die eingesetzten Dienste und Dienstleister, etwa Hosting, Zahlungsabwicklung und Analyse
  • Angaben zu Speicherfristen und internen Zuständigkeiten
  • Name und Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten, falls benannt

Individuelles Angebot

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben.

Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Vergütung. Sie erreichen uns auch telefonisch in Ahrensburg unter +49 4102 77 87 230 und in Hamburg unter +49 40 60 85 09 01.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Ihre Angaben werden verschlüsselt über die Website an die Kanzlei übermittelt.

Das Absenden einer Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Bitte übermitteln Sie über das Formular keine vertraulichen oder fristgebundenen Informationen, solange die Mandatsübernahme nicht bestätigt wurde. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Datenschutzerklärung

Wer braucht eine Datenschutzerklärung?

Jeder, der personenbezogene Daten erhebt – also praktisch jeder Betreiber einer Website, eines Online-Shops, einer App oder einer Software für Kunden. Schon das Hosting einer Website verarbeitet IP-Adressen; ein Kontaktformular oder ein eingebundener Dienst kommt meist hinzu.

Genügt ein Generator oder ein Mustertext?

Ein Generator kennt nur, was Sie ihm angeben. Fehlen eingesetzte Dienste oder beschreibt der Text Verarbeitungen, die es nicht gibt, ist die Erklärung unvollständig oder falsch. Wir gehen deshalb vom tatsächlichen Angebot aus.

Was ist der Unterschied zur Datenschutzberatung?

Die Datenschutzerklärung informiert Nutzer und Kunden über ein bestimmtes Angebot. Die Datenschutzberatung betrifft das Unternehmen als Ganzes – etwa Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitung, Auskunftsanfragen und Beschäftigtendatenschutz.

Wann muss die Datenschutzerklärung angepasst werden?

Immer dann, wenn sich die Verarbeitung ändert: wenn ein neuer Dienst eingebunden wird, ein Dienstleister wechselt, eine Funktion hinzukommt oder sich die Rechtslage ändert. Eine Erklärung, die einmal gepasst hat, kann so mit der Zeit unzutreffend werden.

Was kostet eine Datenschutzerklärung?

Das hängt vom Umfang Ihres Angebots und der eingesetzten Dienste ab. Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Vergütung.

Persönliche Beratung

Ihre Ansprechpartnerin

Darja Hannekum betreut das Datenschutzrecht in unserer Kanzlei. Sie ist Fachanwältin für IT-Recht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Zum Profil

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Shops, Plattformen und Dienstleister – abgestimmt mit der Datenschutzerklärung.

IT & Social Media

Der übergeordnete Kernbereich: IT-Recht, digitale Geschäftsmodelle, Plattformen und Creator-Geschäft.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben.

Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Vergütung.