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US-Staatsbürger erbt Immobilie in Deutschland: Ablauf, Erbschein und Grundbuch

Was passiert, wenn ein US-Staatsbürger ein Haus oder eine Wohnung in Deutschland erbt? Ein grenzüberschreitender Erbfall zwischen Deutschland und den USA wirft häufig praktische und rechtliche Fragen auf: Welches Erbrecht gilt? Wird ein deutscher Erbschein benötigt? Wie erfolgt die Umschreibung im Grundbuch? Muss der Erbe persönlich nach Deutschland kommen? Und welche steuerlichen Pflichten können in Deutschland und den USA entstehen?

Veröffentlicht am · Lesezeit ca. 9 Minuten

US-Staatsbürger erbt Immobilie in Deutschland – Erbrecht Deutschland USA
In diesem Beitrag
  1. Welches Erbrecht gilt?
  2. Wie erfährt der US-Erbe von der Immobilie?
  3. Ist ein deutscher Erbschein nötig?
  4. Erbschein aus den USA beantragen
  5. Unterlagen für den Erbschein
  6. Eintragung ins deutsche Grundbuch
  7. Frist für die Grundbuchberichtigung
  8. Mehrere Erben: Erbengemeinschaft
  9. Verkauf ohne Reise nach Deutschland?
  10. Immobilie als US-Staatsbürger behalten
  11. Erbschaftsteuer in Deutschland
  12. Meldepflichten in den USA
  13. Bankkonten und anderer Nachlass
  14. Die ersten Schritte nach dem Erbfall
  15. Abwicklung aus den USA
  16. Recht und Praxis zusammenführen
  17. Rechtsberatung Deutschland-USA

Für Erben mit Wohnsitz in den USA ist die Abwicklung eines deutschen Nachlasses häufig aufwendiger als ein rein deutscher Erbfall. Mit einer frühzeitigen Koordination lassen sich viele Schritte jedoch auch aus den USA vorbereiten und durchführen.

Hannekum & Partner Rechtsanwälte berät bei grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und den USA und begleitet insbesondere US-Erben bei der Abwicklung von Nachlassvermögen in Deutschland.

US-Staatsbürger erbt in Deutschland: Welches Erbrecht gilt?

Eine der ersten Fragen lautet regelmäßig: Welches nationale Erbrecht findet überhaupt Anwendung?

Allein die Tatsache, dass sich eine Immobilie in Deutschland befindet, bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Erbfall deutschem Erbrecht unterliegt.

Für Erbfälle mit internationalem Bezug ist aus deutscher Sicht insbesondere die Europäische Erbrechtsverordnung relevant. Danach knüpft die Rechtsnachfolge von Todes wegen grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes an.

Lebte der Erblasser beispielsweise dauerhaft in Deutschland, spricht dies grundsätzlich für die Anwendung deutschen Erbrechts.

Lebte der Erblasser dagegen dauerhaft in den USA, kann die Beurteilung komplexer sein.

Darüber hinaus kann der Erblasser unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl getroffen haben. Die letztwilligen Verfügungen des Erblassers sollten deshalb immer geprüft werden.

Wie erfährt ein US-Erbe, dass er eine Immobilie in Deutschland geerbt hat?

Das hängt vom konkreten Erbfall ab.

Existiert ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag, wird die Verfügung von Todes wegen nach dem Tod grundsätzlich durch das zuständige Nachlassgericht eröffnet. Auch ein in amtliche Verwahrung gegebenes handschriftliches Testament wird entsprechend eröffnet.

Bei gesetzlicher Erbfolge kann die Situation weniger eindeutig sein.

Gerade bei Familien, deren Angehörige in Deutschland und den USA leben, kommt es vor, dass Erben zunächst klären müssen, welche Nachlassgegenstände überhaupt vorhanden sind.

Bei einer Immobilie sollten insbesondere folgende Informationen ermittelt werden:

  • Lage und Anschrift der Immobilie
  • Grundbuchdaten
  • Eigentumsverhältnisse
  • bestehende Grundschulden oder andere Belastungen
  • gegebenenfalls Mietverhältnisse
  • Verkehrswert beziehungsweise steuerlicher Wert
  • weitere Miterben

Erst wenn die Erbfolge und der Nachlass ausreichend geklärt sind, kann die weitere Abwicklung sinnvoll geplant werden.

Benötigt ein US-Staatsbürger einen deutschen Erbschein?

Nicht in jedem Erbfall.

Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über das Erbrecht. Er weist insbesondere aus, wer Erbe geworden ist und gegebenenfalls mit welcher Erbquote.

Für die Grundbuchberichtigung kann ein Erbschein erforderlich sein. Er ist jedoch nicht immer notwendig.

Beruht die Erbfolge beispielsweise auf einer notariellen Verfügung von Todes wegen, können unter bestimmten Voraussetzungen die notarielle Verfügung und die gerichtliche Eröffnungsniederschrift als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt ausreichen.

Existiert dagegen lediglich ein privatschriftliches Testament oder beruht die Erbfolge auf gesetzlicher Erbfolge, wird für die Grundbuchberichtigung häufig ein Erbschein benötigt.

Ob ein Erbschein erforderlich ist, sollte deshalb vor Antragstellung geprüft werden.

Wie beantragt ein Erbe aus den USA einen deutschen Erbschein?

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist mit besonderen formellen Anforderungen verbunden.

Dabei müssen regelmäßig Angaben zur Person des Erblassers, zum Todeszeitpunkt, zur Grundlage der Erbfolge und zu weiteren möglicherweise erbberechtigten Personen gemacht werden.

Bestimmte Angaben sind an Eides statt zu versichern.

Für einen Erben, der in den USA lebt, stellt sich deshalb die praktische Frage, wo die erforderlichen Erklärungen abgegeben werden können.

Je nach Fall kann eine Mitwirkung über deutsche Auslandsvertretungen oder auf andere rechtlich zulässige Weise in Betracht kommen. Welche Vorgehensweise möglich und zweckmäßig ist, sollte für den konkreten Erbfall abgestimmt werden.

Eine Reise nach Deutschland ist daher nicht automatisch in jedem Erbfall erforderlich.

Welche Unterlagen werden für einen Erbschein benötigt?

Welche Dokumente benötigt werden, hängt davon ab, ob gesetzliche oder testamentarische Erbfolge vorliegt.

Typischerweise können unter anderem erforderlich sein:

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Testament oder Erbvertrag
  • gerichtliche Eröffnungsunterlagen
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • gegebenenfalls Scheidungsunterlagen
  • Sterbeurkunden bereits verstorbener Angehöriger
  • Nachweise über Verwandtschaftsverhältnisse
  • Identitätsnachweise der Erben

Bei Dokumenten aus den USA stellt sich zusätzlich die Frage, ob eine Apostille und gegebenenfalls eine deutsche Übersetzung erforderlich sind.

Welche Anforderungen gelten, sollte für jedes Dokument einzeln geprüft werden.

Wie kommt der US-Erbe ins deutsche Grundbuch?

Mit dem Tod des Eigentümers geht dessen Vermögen grundsätzlich unmittelbar auf den oder die Erben über. Die Immobilie muss also nicht erst durch einen gesonderten Kauf- oder Übertragungsvertrag auf den Erben übertragen werden.

Das Grundbuch weist nach dem Tod allerdings zunächst weiterhin den verstorbenen Eigentümer aus.

Es muss deshalb berichtigt werden.

Hierfür muss dem Grundbuchamt die Erbfolge in der erforderlichen Form nachgewiesen werden.

Je nach Fall kann dies insbesondere erfolgen durch:

  • Erbschein oder
  • geeignete notarielle Verfügung von Todes wegen zusammen mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift.

Nach Prüfung der Unterlagen kann der Erbe beziehungsweise können die Miterben als neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden.

Deutsche Immobilie geerbt – Erbschein und Grundbuch bei Erben aus den USA

Welche Frist gilt für die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall?

Erben sollten die Grundbuchberichtigung nicht unnötig aufschieben.

Frist

Zwei Jahre für die gebührenfreie Grundbuchberichtigung

Wird der Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, fällt für die Eintragung des Erben als Eigentümer grundsätzlich keine Grundbuchgebühr an.

Gerade bei einem Erben in den USA empfiehlt es sich deshalb, die erforderlichen Nachweise frühzeitig zusammenzustellen.

Was passiert bei mehreren Erben?

Häufig erbt ein US-Staatsbürger die deutsche Immobilie nicht allein, sondern gemeinsam mit Geschwistern, einem überlebenden Ehepartner oder weiteren Angehörigen.

Dann entsteht eine Erbengemeinschaft.

Die einzelnen Miterben erhalten nicht jeweils einen bestimmten räumlichen Teil der Immobilie. Vielmehr gehört die Immobilie zunächst der Erbengemeinschaft gemeinschaftlich.

Das hat praktische Konsequenzen.

Wesentliche Entscheidungen über die Immobilie können nicht ohne Weiteres von einem einzelnen Miterben getroffen werden. Soll die Immobilie beispielsweise verkauft werden, müssen grundsätzlich alle Miterben an der erforderlichen Verfügung mitwirken.

Bei einer deutsch-amerikanischen Erbengemeinschaft können zusätzliche organisatorische Herausforderungen entstehen, wenn einzelne Erben in den USA und andere in Deutschland leben.

Zu Erbfolge, Testament und Erbengemeinschaft beraten wir im Bereich Erbrecht & Vorsorge/Nachfolge.

Muss ein US-Erbe für den Verkauf der Immobilie nach Deutschland reisen?

Nicht zwingend.

Soll eine geerbte Immobilie verkauft werden, muss der Kaufvertrag über eine deutsche Immobilie notariell beurkundet werden.

Ein in den USA lebender Erbe muss jedoch nicht in jedem Fall persönlich bei der Beurkundung in Deutschland anwesend sein.

Je nach Gestaltung können Vollmachten oder andere notarielle Vorgehensweisen genutzt werden.

Dabei müssen die formellen Anforderungen sorgfältig beachtet werden. Insbesondere bei in den USA unterzeichneten oder beglaubigten Dokumenten können zusätzliche Anforderungen wie eine Apostille relevant werden.

Wer bereits weiß, dass die Immobilie verkauft werden soll, sollte die Abwicklung deshalb möglichst früh mit dem deutschen Notariat beziehungsweise den beteiligten Rechtsberatern abstimmen.

Zu notariellen Immobilienangelegenheiten informiert das Notariat der Kanzlei am Amtssitz in Ahrensburg.

Kann ein US-Staatsbürger eine Immobilie in Deutschland besitzen?

Grundsätzlich können auch US-Staatsbürger Eigentümer einer Immobilie in Deutschland sein.

Der Erbe muss die Immobilie daher nicht allein deshalb verkaufen, weil er US-amerikanischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat.

Ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Immobilie zu behalten, zu vermieten oder zu verkaufen, ist eine andere Frage.

Dabei können insbesondere deutsche und US-amerikanische steuerliche Folgen zu berücksichtigen sein.

Fällt in Deutschland Erbschaftsteuer an?

Bei einem grenzüberschreitenden Erbfall können deutsche Erbschaftsteuerpflichten entstehen.

Ob und in welcher Höhe deutsche Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem von der persönlichen Beziehung zwischen Erblasser und Erbe, den jeweiligen Freibeträgen, dem Wert des Erwerbs sowie der steuerlichen Anknüpfung an Deutschland ab.

Bei in Deutschland gelegenem Immobilienvermögen kann Deutschland auch in internationalen Erbfällen steuerliche Zugriffsrechte haben.

Die steuerliche Beurteilung sollte deshalb frühzeitig erfolgen.

Muss ein US-Staatsbürger die deutsche Erbschaft auch in den USA melden?

Diese Frage sollte von der deutschen Erbschaftsteuer getrennt betrachtet werden.

US-Staatsbürger können aufgrund des US-amerikanischen Steuersystems auch bei einem Wohnsitz außerhalb der USA umfangreichen US-amerikanischen Steuer- und Meldepflichten unterliegen.

Eine Erbschaft aus Deutschland kann daher US-amerikanische Reporting- oder Steuerfragen auslösen.

Ob tatsächlich US-Steuer anfällt und welche Meldungen erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Was passiert mit deutschen Bankkonten und anderem Nachlass?

Neben der Immobilie gehören zu einem deutschen Nachlass häufig weitere Vermögenswerte, beispielsweise:

  • Bankguthaben
  • Wertpapierdepots
  • Fahrzeuge
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Hausrat
  • Versicherungsansprüche

Der Erbnachweis, der für das Grundbuch benötigt wird, kann deshalb auch für die Abwicklung anderer Nachlassgegenstände von Bedeutung sein.

Banken prüfen allerdings eigenständig, welche Nachweise sie im konkreten Fall verlangen dürfen und benötigen.

Bei umfangreicheren Nachlässen empfiehlt sich daher eine koordinierte Nachlassabwicklung.

Was sollte ein US-Erbe nach dem Erbfall als Erstes tun?

Für einen in den USA lebenden Erben kann folgende Reihenfolge sinnvoll sein:

  1. Testament und Erbfolge prüfen

    Testament und sonstige Verfügungen von Todes wegen beschaffen und prüfen.

  2. Anwendbares Erbrecht klären

    Klären, welches Erbrecht anwendbar ist.

  3. Miterben feststellen

    Erbquoten und mögliche Miterben feststellen.

  4. Nachlass in Deutschland ermitteln

    Nachlassvermögen in Deutschland ermitteln.

  5. Immobilie und Grundbuch prüfen

    Grundbuch und Belastungen der Immobilie prüfen.

  6. Erbschein klären

    Klären, ob ein Erbschein benötigt wird.

  7. Steuerberatung koordinieren

    Erforderliche deutsche und US-amerikanische Steuerberatung einbinden.

  8. Behalten, vermieten oder verkaufen

    Entscheiden, ob die Immobilie behalten, vermietet oder verkauft werden soll.

  9. Grundbuch berichtigen

    Grundbuchberichtigung vorbereiten.

  10. Erbengemeinschaft auseinandersetzen

    Bei einer Erbengemeinschaft die weitere Auseinandersetzung abstimmen.

Gerade bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist es sinnvoll, diese Schritte aufeinander abzustimmen.

Kann die Abwicklung aus den USA erfolgen?

Viele Schritte eines deutschen Erbfalls können vorbereitet oder durchgeführt werden, ohne dass der Erbe dauerhaft nach Deutschland reisen muss.

Welche Erklärungen aus den USA abgegeben werden können und welche Form eingehalten werden muss, hängt allerdings vom jeweiligen Vorgang ab.

Eine frühzeitige Koordination ist deshalb besonders wichtig.

Für US-Erben kann es hilfreich sein, in Deutschland einen zentralen Ansprechpartner zu haben, der die erforderlichen Schritte mit Nachlassgericht, Grundbuchamt, Notariat und gegebenenfalls weiteren Beteiligten koordiniert.

Deutsch-amerikanischer Erbfall: Recht und Praxis zusammenführen

Wenn ein US-Staatsbürger eine Immobilie in Deutschland erbt, treffen unterschiedliche Rechts- und Steuersysteme aufeinander.

Die eigentliche Erbfolge ist dabei häufig nur der erste Schritt. Anschließend müssen Erbnachweis, Grundbuch, mögliche Miterben, Steuerfragen und die weitere Verwendung der Immobilie koordiniert werden.

Wer frühzeitig klärt, welche Unterlagen und Verfahren tatsächlich erforderlich sind, kann unnötige Verzögerungen und doppelte Arbeit vermeiden.

Rechtsberatung bei Erbfällen zwischen Deutschland und den USA

Hannekum & Partner Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und den USA.

Wir unterstützen insbesondere bei:

  • Prüfung der Erbfolge
  • deutsch-amerikanischen Erbfällen
  • Erbscheinsverfahren in Deutschland
  • Kommunikation mit deutschen Nachlassgerichten
  • Immobilien im deutschen Nachlass
  • Grundbuchberichtigung
  • deutsch-amerikanischen Erbengemeinschaften
  • Vorbereitung einer Erbauseinandersetzung
  • Koordination mit Notariaten und Steuerberatern
  • Verkauf geerbter Immobilien in Deutschland

Mit unserem Kanzleisitz in Ahrensburg und der anwaltlichen Zweigstelle in Hamburg beraten wir Mandanten in Deutschland ebenso wie Erben, die in den USA leben.

Sie leben in den USA und haben eine Immobilie oder anderes Vermögen in Deutschland geerbt?

Wir prüfen die deutsche erbrechtliche Situation und begleiten die weitere Abwicklung in Deutschland.

Deutsch-amerikanischen Erbfall anfragen

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Erbfall Deutschland-USA

Kann ein US-Staatsbürger eine Immobilie in Deutschland erben?

Ja. Grundsätzlich können auch US-Staatsbürger Eigentümer einer Immobilie in Deutschland sein. Mit dem Tod des Eigentümers geht dessen Vermögen grundsätzlich unmittelbar auf den oder die Erben über; die Immobilie muss nicht erst durch einen gesonderten Kauf- oder Übertragungsvertrag übertragen werden. Die Staatsangehörigkeit des Erben entscheidet dabei nicht darüber, welches Erbrecht auf den Nachlass Anwendung findet.

Braucht ein US-Erbe einen deutschen Erbschein?

Nicht in jedem Erbfall. Für die Grundbuchberichtigung kann ein Erbschein erforderlich sein. Beruht die Erbfolge auf einer notariellen Verfügung von Todes wegen, können unter bestimmten Voraussetzungen die notarielle Verfügung und die gerichtliche Eröffnungsniederschrift als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt ausreichen. Bei einem privatschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird häufig ein Erbschein benötigt.

Muss ein US-Erbe für das Erbscheinsverfahren nach Deutschland reisen?

Nicht automatisch in jedem Erbfall. Bestimmte Angaben im Erbscheinsantrag sind an Eides statt zu versichern. Je nach Fall kann eine Mitwirkung über deutsche Auslandsvertretungen oder auf andere rechtlich zulässige Weise in Betracht kommen. Welche Vorgehensweise möglich und zweckmäßig ist, sollte für den konkreten Erbfall abgestimmt werden.

Wie wird ein US-Erbe ins deutsche Grundbuch eingetragen?

Das Grundbuch weist nach dem Tod zunächst weiterhin den verstorbenen Eigentümer aus und muss berichtigt werden. Dem Grundbuchamt ist die Erbfolge in der erforderlichen Form nachzuweisen – durch einen Erbschein oder eine geeignete notarielle Verfügung von Todes wegen zusammen mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift. Nach Prüfung der Unterlagen werden der Erbe beziehungsweise die Miterben als neue Eigentümer eingetragen. Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, fällt für die Eintragung grundsätzlich keine Grundbuchgebühr an.

Kann ein US-Staatsbürger eine geerbte Immobilie in Deutschland behalten?

Ja. Der Erbe muss die Immobilie nicht allein deshalb verkaufen, weil er US-amerikanischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat. Ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Immobilie zu behalten, zu vermieten oder zu verkaufen, ist eine andere Frage – dabei können deutsche und US-amerikanische steuerliche Folgen zu berücksichtigen sein.

Muss ein US-Erbe für den Verkauf nach Deutschland kommen?

Nicht zwingend. Der Kaufvertrag über eine deutsche Immobilie muss notariell beurkundet werden, ein in den USA lebender Erbe muss aber nicht in jedem Fall persönlich bei der Beurkundung anwesend sein. Je nach Gestaltung können Vollmachten oder andere notarielle Vorgehensweisen genutzt werden. Bei in den USA unterzeichneten oder beglaubigten Dokumenten können zusätzliche Anforderungen wie eine Apostille relevant werden.

Fällt in Deutschland Erbschaftsteuer an?

Bei einem grenzüberschreitenden Erbfall können deutsche Erbschaftsteuerpflichten entstehen. Ob und in welcher Höhe, hängt unter anderem von der persönlichen Beziehung zwischen Erblasser und Erbe, den jeweiligen Freibeträgen, dem Wert des Erwerbs sowie der steuerlichen Anknüpfung an Deutschland ab. Bei in Deutschland gelegenem Immobilienvermögen kann Deutschland auch in internationalen Erbfällen steuerliche Zugriffsrechte haben. Mögliche US-amerikanische Steuer- und Meldepflichten sind davon getrennt zu betrachten.

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Wir beraten aus deutscher Sicht und arbeiten für Fragen des US-Rechts mit dort zugelassenen Anwältinnen und Anwälten zusammen.

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