Die richtige Gesellschaftsstruktur, der Bundesstaat, Verträge, Haftung und steuerliche Fragen sollten deshalb möglichst vor der Gründung geklärt werden.
Eine Unternehmensgründung in den USA kann vergleichsweise schnell erfolgen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die rechtliche Struktur ebenso einfach ist. Gerade für deutsche Unternehmer kommt es darauf an, die US-amerikanische Gesellschaft nicht isoliert zu betrachten. Entscheidend ist vielmehr, wie sie sich in die bestehende deutsche Unternehmensstruktur einfügt und welche grenzüberschreitenden Folgen entstehen.
Unternehmen in den USA gründen: Die wichtigsten Entscheidungen
Wer als deutscher Unternehmer ein Unternehmen in den USA gründen möchte, sollte insbesondere folgende Fragen frühzeitig klären:
- Welche US-Rechtsform passt zum Geschäftsmodell?
- In welchem Bundesstaat soll die Gesellschaft gegründet werden?
- Soll eine eigenständige US-Gesellschaft oder eine andere Struktur gewählt werden?
- Wie werden die Beziehungen zwischen deutscher und amerikanischer Gesellschaft vertraglich gestaltet?
- Wer soll Gesellschafter und wer Geschäftsführer beziehungsweise Manager der US-Gesellschaft werden?
- Welche steuerlichen Auswirkungen entstehen in Deutschland und in den USA?
- Welche Verträge werden für die operative Tätigkeit benötigt?
- Welche Einreise- und Aufenthaltsfragen müssen gegebenenfalls zusätzlich geklärt werden?
Eine frühzeitige Strukturierung ist regelmäßig einfacher und wirtschaftlicher als eine spätere Korrektur einer bereits gegründeten Gesellschaft.
Welche Rechtsform eignet sich für ein Unternehmen in den USA?
Eine amerikanische „GmbH“ gibt es nicht. Für deutsche Unternehmer stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Besonders häufig begegnen in der Praxis die Limited Liability Company (LLC) und die Corporation.
Limited Liability Company (LLC)
Die LLC ist eine flexible Gesellschaftsform mit grundsätzlich beschränkter Haftung ihrer Gesellschafter. Ihre interne Organisation kann durch ein sogenanntes Operating Agreement vergleichsweise flexibel ausgestaltet werden.
Gerade für deutsche Gründer ist allerdings Vorsicht geboten: Die steuerliche Behandlung einer LLC in den USA lässt sich nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen. Eine Gesellschaft kann in beiden Staaten steuerlich unterschiedlich eingeordnet werden.
Die Entscheidung für eine LLC sollte daher bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt nicht allein deshalb getroffen werden, weil sie in den USA häufig verwendet wird oder unkompliziert gegründet werden kann.
Corporation
Eine weitere typische Rechtsform ist die Corporation. Sie ist stärker formalisiert und verfügt grundsätzlich über eine von ihren Anteilseignern getrennte Rechtspersönlichkeit.
Insbesondere bei größeren Unternehmensstrukturen, mehreren Investoren oder einer geplanten Beteiligung externer Kapitalgeber kann eine Corporation in Betracht kommen.
Welche Struktur sinnvoll ist, hängt jedoch immer vom konkreten Vorhaben ab.
LLC oder Corporation: Was ist für deutsche Unternehmer besser?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.
Für die Entscheidung spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:
- Geschäftsmodell
- Soll die US-Gesellschaft lediglich Vertriebsaktivitäten übernehmen oder einen eigenständigen Geschäftsbetrieb aufbauen?
- Gesellschafterstruktur
- Wird die Gesellschaft unmittelbar von natürlichen Personen oder beispielsweise von einer deutschen GmbH gehalten?
- Finanzierung
- Sollen später Investoren aufgenommen oder Beteiligungen übertragen werden?
- Haftung
- Welche operativen Risiken bestehen und wie sollen diese zwischen deutscher und amerikanischer Einheit getrennt werden?
- Steuern
- Wie wird die Gesellschaft in den USA und in Deutschland steuerlich behandelt?
Gerade der letzte Punkt sollte gemeinsam mit einer auf deutsch-amerikanische Sachverhalte spezialisierten Steuerberatung geprüft werden.
In welchem Bundesstaat sollte das Unternehmen gegründet werden?
US-Gesellschaftsrecht ist wesentlich durch das Recht der einzelnen Bundesstaaten geprägt. Deshalb gehört die Wahl des Gründungsstaates zu den zentralen Entscheidungen.
Häufig werden beispielsweise Delaware oder Florida diskutiert. Für Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftstätigkeit in einem anderen Bundesstaat kann eine Gründung dort jedoch zusätzliche Registrierungs- und Compliance-Pflichten auslösen.
Entscheidend ist deshalb nicht, welcher Bundesstaat allgemein als besonders unternehmensfreundlich gilt. Vielmehr sollte geprüft werden:
- Wo befindet sich der tatsächliche Geschäftsschwerpunkt?
- Wo arbeiten Mitarbeiter?
- Wo befinden sich Geschäftsräume?
- Wo werden Kunden betreut?
- Wo entstehen steuerliche Anknüpfungspunkte?
- Welche gesellschaftsrechtlichen Anforderungen gelten?
- Ist eine zusätzliche Registrierung in einem anderen Bundesstaat erforderlich?
Die Wahl des Bundesstaates sollte daher Teil der Gesamtstrukturierung sein.
Welche Unterlagen werden für die Gründung benötigt?
Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich nach Rechtsform und Bundesstaat. Typischerweise können unter anderem folgende Schritte erforderlich sein:
- Auswahl und Prüfung des Unternehmensnamens
- Festlegung des Gründungsstaates
- Bestellung eines Registered Agent
- Einreichung der Gründungsunterlagen
- Beantragung einer Employer Identification Number (EIN)
- Abschluss eines Operating Agreement oder anderer gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen
- Eröffnung eines Geschäftskontos
- Prüfung erforderlicher Registrierungen, Genehmigungen und steuerlicher Pflichten
Damit ist die rechtliche Strukturierung allerdings noch nicht abgeschlossen.
Verträge zwischen Deutschland und den USA
Besteht bereits ein Unternehmen in Deutschland, sollte insbesondere das Verhältnis zwischen der deutschen und der amerikanischen Gesellschaft geregelt werden.
Je nach Geschäftsmodell können beispielsweise erforderlich sein:
- Vertriebsvereinbarungen
- Lizenzverträge
- Dienstleistungsverträge
- Geschäftsführungs- oder Managementvereinbarungen
- Darlehensverträge
- Vereinbarungen über Marken und sonstige Schutzrechte
- Regelungen zur Nutzung von Software oder Know-how
- Verträge zwischen Gesellschaftern
Dabei sollte auch geregelt werden, welches Recht auf den jeweiligen Vertrag Anwendung findet und welches Gericht beziehungsweise welche Form der Streitbeilegung vereinbart werden soll.
Deutsches oder amerikanisches Recht?
Bei deutsch-amerikanischen Geschäftsbeziehungen treffen zwei unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander.
Das betrifft nicht nur die Sprache eines Vertrages. Begriffe und Vertragskonzepte können im deutschen und US-amerikanischen Recht unterschiedliche Bedeutungen und Rechtsfolgen haben.
Eine bloße Übersetzung eines deutschen Vertrages ins Englische ist deshalb häufig nicht ausreichend.
Bei grenzüberschreitenden Verträgen sollte insbesondere geprüft werden:
- Welches Recht soll gelten?
- Welcher Gerichtsstand soll vereinbart werden?
- Sind Haftungsbeschränkungen wirksam?
- Welche Gewährleistungsregelungen gelten?
- Wie werden Vertragsverletzungen behandelt?
- Welche Kündigungsrechte bestehen?
- Sind Schiedsvereinbarungen sinnvoll?
Verträge sollten deshalb auf die konkrete deutsch-amerikanische Geschäftsbeziehung zugeschnitten werden.
Marken und geistiges Eigentum in den USA
Wer mit einer deutschen Marke in den US-Markt eintritt, sollte den Markenschutz frühzeitig berücksichtigen.
Eine deutsche Marke oder Unionsmarke vermittelt nicht automatisch Markenschutz in den USA.
Vor dem Markteintritt sollte daher geprüft werden, ob die Bezeichnung in den USA verfügbar ist und ob eine Markenanmeldung beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) sinnvoll beziehungsweise erforderlich ist.
Das gilt insbesondere, bevor größere Investitionen in:
- Website und Onlineshop,
- Verpackungen,
- Marketing,
- Social Media,
- Geschäftsausstattung oder
- Vertriebsstrukturen
getätigt werden.
Steuerliche Fragen vor der Gründung klären
Bei einer deutsch-amerikanischen Unternehmensstruktur können steuerliche Verpflichtungen in beiden Staaten entstehen.
Zu prüfen sind beispielsweise die steuerliche Einordnung der Gesellschaft, die Besteuerung von Gewinnen und Ausschüttungen, Verrechnungspreise sowie mögliche steuerliche Pflichten der Gesellschafter.
Die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Planung sollte deshalb aufeinander abgestimmt werden.
Wir empfehlen bei grenzüberschreitenden Gründungen regelmäßig die Einbindung einer Steuerberatung mit Erfahrung im deutschen und US-amerikanischen Steuerrecht.
Brauche ich ein Visum, wenn ich ein Unternehmen in den USA gründe?
Die Gründung oder Beteiligung an einer US-Gesellschaft und die Berechtigung, in den USA zu arbeiten oder sich dort dauerhaft aufzuhalten, sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Allein die Gründung eines Unternehmens vermittelt grundsätzlich noch keine Arbeitserlaubnis.
Soll die unternehmerische Tätigkeit mit einem Aufenthalt oder einer persönlichen Tätigkeit in den USA verbunden werden, müssen daher zusätzlich die einschlägigen US-amerikanischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen geprüft werden.
Typische Fehler deutscher Unternehmer bei einer US-Gründung
In der Praxis entstehen Probleme häufig nicht bei der eigentlichen Registrierung der Gesellschaft, sondern durch eine fehlende Planung davor und danach.
Typische Fehler sind:
- Auswahl einer LLC ohne Prüfung der deutschen steuerlichen Behandlung
- Gründung in einem Bundesstaat ohne Bezug zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit
- fehlendes oder unzureichendes Operating Agreement
- ungeklärte Beteiligungsverhältnisse
- fehlende Verträge zwischen deutscher und US-Gesellschaft
- Verwendung deutscher Vertragsmuster in den USA
- fehlende Regelungen zu Marken und geistigem Eigentum
- Vermischung von Gesellschaftsgründung und Aufenthaltsrecht
- fehlende Abstimmung zwischen Rechts- und Steuerberatung
Unternehmen in den USA gründen: Erst strukturieren, dann gründen
Eine Gesellschaft lässt sich in vielen US-Bundesstaaten schnell errichten. Für deutsche Unternehmer liegt die eigentliche Herausforderung jedoch in der grenzüberschreitenden Struktur.
Wer den US-Markteintritt plant, sollte deshalb vor der Gründung klären, welche Gesellschaft gegründet wird, wem sie gehört, wie sie mit dem deutschen Unternehmen verbunden ist und welche Verträge zwischen Deutschland und den USA erforderlich sind.
Eine sorgfältige Strukturierung schafft die Grundlage dafür, dass die US-Gesellschaft nicht nur formal gegründet ist, sondern auch zum Geschäftsmodell und zur langfristigen Unternehmensstrategie passt.
Deutsch-amerikanische Rechtsberatung
Hannekum & Partner Rechtsanwälte berät Unternehmen und Unternehmer bei grenzüberschreitenden rechtlichen Fragestellungen zwischen Deutschland und den USA.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
- deutsch-amerikanische Verträge
- Markteintritt und Unternehmensstrukturen
- gesellschaftsrechtliche Fragestellungen
- Gründung und Strukturierung von Unternehmen in den USA
- Marken- und Schutzrechtsfragen
- grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen
Sie planen den Markteintritt in die USA oder möchten eine US-Gesellschaft gründen?
Wir begleiten Sie bei der rechtlichen Strukturierung Ihres Vorhabens und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit weiteren Beratern in Deutschland und den USA.