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Was gehört in den Influencer Kooperationsvertrag?

12 Punkte, die der Influencer Kooperationsvertrag beantworten sollte

Eine Kooperation mit einem Influencer kann, je nach Reichweite des Influencers, für eine Marke eine Marketinginvestition im fünf- oder mehrstelligen Bereich sein. Eine knappe Vereinbarung als Influencer Kooperationsvertrag reicht hierbei nicht mehr aus, um die Rechte beider Parteien zu schützen. Im Folgenden sollen einige wichtige Fragen mit Beispielen aufgeworfen werden, die, unter anderem, in einem Influencer-Vertrag beantwortet werden sollten. Für die Erstellung eines individuellen Influencer Kooperationsvertrag sprechen Sie uns gerne an.

influencer kooperationsvertrag

Übersicht

  1. Vertragsgegenstand
  2. Pflichten der Parteien
  3. Vergütung
  4. Keine Scheinselbstständigkeit oder Eingliederung in den Betrieb
  5. Einräumung von Nutzungsrechten
  6. Kosten einer Abmahnung
  7. Exklusivität der Zusammenarbeit
  8. Vereinbarung der Vertraulichkeit
  9. Eintreten ungeplanter Ereignisse
  10. Beendigung der Zusammenarbeit
  11. Haftung
  12. Mehrfache Verwendung des Influencer Kooperationsvertrag

1. Vertragsgegenstand - Influencer Kooperationsvertrag

Hier ist zu beantworten, welche Leistungen in welchem Zeitrahmen erbracht werden sollen.

Zum Beispiel: Gegenstand dieses Influencer Kooperationsvertrages ist die Durchführung einer Instagram Marketingkampagne im Zeitraum… durch den Influencer.

2. Pflichten der Parteien

a. Influencer

Hier ist zu klären, was von dem Influencer konkret erwartet wird? Die Erwartungen an den Influencer sollen hier als Leistungspflichten so konkret wie möglich bezeichnet werden. Das können z.B. folgende Punkte sein:

· Die Aufzählung der Plattformen, auf denen geworben werden soll

· Die Anzahl der Posts/Stories, die zu veröffentlichen sind

· Konkrete Zeitpunkte bis zu denen Beiträge veröffentlicht sein sollen oder ein/mehrere konkrete Daten bzw. ein Zeitpunkt ab dem erst veröffentlicht werden darf

· Die konkrete Darstellung der Marke und der Produkte des Auftraggebers

· Die zu verwendenden Hashtags/Tap Tags – gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Tap Tags & BGH Urteil.

· Die Verwendung von Werbekennzeichnungen nach gesetzlichen Vorgaben (Definition der gesetzlichen Vorgaben oder Verweis auf z.B. aktuelle Leitlinien der Medienanstalten oder Wettbewerbszentrale)

b. Auftraggeber

Hier ist zu definieren, was die Pflichten des Auftraggebers sind? Dies können z.B. sein:

· Überlassung von Produkten für einen konkret zu benennenden Zeitraum oder dauerhafte Überlassung

· Versorgung mit Produkt über einen gewissen Zeitraum

· Weitere Überlassung von Marketingmaterial

· Gewährung des Zugangs zu Räumlichkeiten in einem bestimmten Zeitraum

3. Vergütung

Dieser Punkt beinhaltet Antworten auf Fragen wie: Bekommt der Influencer eine Vergütung in Geld für seine Leistung? Wie hoch ist diese Vergütung? Wann soll die Rechnung gestellt werden und wann wird sie bezahlt?

4. Keine Scheinselbstständigkeit oder Eingliederung in den Betrieb

Es empfiehlt sich im Influencer Kooperationsvertrag klarzustellen, dass der Influencer, trotz teilweiser Abhängigkeit von den Anweisungen des Auftraggebers, nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert wird und als selbständiger Marketingpartner agiert.

Genauso muss darauf geachtet werden, dass der Influencer weitere Auftraggeber hat und nicht den Bärenanteil seines Einkommens vom Auftraggeber bezieht, da sonst die Annahme von Scheinselbständigkeit droht.

5. Einräumung von Nutzungsrechten

Hier sollte explizit geklärt werden, wie der Vertragspartner das jeweilige geistige Eigentum des anderen Vertragspartners nutzen darf.

a. Geistiges Eigentum des Auftraggebers

In der Regel wird der Auftraggeber dem Influencer nur ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an seinem Produkt zur Erfüllung des Influencer Kooperationsvertrags einräumen. Der Auftraggeber verbleibt alleiniger Inhaber an den Rechten an seinem Produkt und seiner Marke.

b. Beiträge des Influencers

Es sollte beantwortet werden, wie der Auftraggeber die Aufnahmen des Influencers nutzen darf und wie lange er sie nutzen darf, insbesondere ob der Influencer die Beiträge nur auf seinen Kanälen posten soll oder ob der Auftraggeber diese auch teilen darf und in welchem Umfang.

In der Regel wird auch der Influencer dem Arbeitgeber nur ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den Beiträgen zur Erfüllung des VInfluencer Kooperationsvertrags einräumen. Der Influencer verbleibt alleiniger Inhaber der Rechte an seinen Beiträgen und seiner Marke. Zu klären ist auch, ob Nutzungsrechte an den vorherigen und folgenden Aufnahmen des Influencers vergeben werden sollen.

6. Kosten einer Abmahnung

Die Parteien sollten auch klären, wer, im Falle des vertragsgemäßen Erstellens und Posten der Inhalte (hier sind einige Punkte noch rechtliche Grauzone), die Kosten einer potenziellen Abmahnung trägt.

7. Exklusivität der Zusammenarbeit

Der Auftraggeber hat ein schützenswertes Interesse daran, dass der Influencer während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, nicht für einen Konkurrenten des Auftraggebers tätig wird.

8. Vereinbarung der Vertraulichkeit

Hier sollte geklärt werden, ob der Influencer im Rahmen der Kooperation mit vertraulichen Informationen in Berührung kommt, z.B. Launch eines neuen (noch nicht bekanntgegebenen Produktes) oder vertrauliche Informationen über das Produkt. Andersherum kann auch der Influencer ein Interesse daran haben, dass der Auftraggeber gewisse Informationen, die der Influencer teilt, vertraulich behandelt. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung kann auch vorab, während der Anbahnung der Zusammenarbeit, geschlossen werden und als Annex in den späteren Influencer-Kooperationsvertrag einfließen.

9. Eintreten ungeplanter Ereignisse

Die Parteien sollten klären, was im Falle von Krankheit, höhere Gewalt und ähnlichen Ereignissen passieren soll. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass die verhinderte Partei, die Verhinderung rechtzeitig anzeigen und dann ein neuer Termin vereinbart werden soll. Was soll passieren, wenn ein außerhalb des Einflussbereiches der Parteien stehendes Ereignis eintritt?

10. Beendigung der Zusammenarbeit

Hier muss beantwortet werden, ob eine dauerhafte Kooperation oder nur eine einzelne Kampagne geplant ist. Im Falle der dauerhaften Kooperation ist hier zu klären, wie lange diese andauern soll und wie eine vorzeitige Beendigung abläuft, so wie die Folgen einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags.

11. Haftung

Die Haftungsbegrenzung kann nur im gesetzlichen Rahmen erfolgen und dieser ist in Deutschland eng. Eine zu umfassende Haftungsbegrenzung kann dazu führen, dass die Klausel unwirksam wird und dann die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz kommen, die im Zweifel eine umfassendere Haftung vorsehen.

12. Mehrfache Verwendung des Influencer Kooperationsvertrag

Der Auftraggeber hat zu bedenken, dass ein Vertrag, den die Parteien nicht individuell Punkt für Punkt aushandeln und der mehrfach verwendet wird, auch den strengeren gesetzlichen Vorgaben der allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen muss.

Gerne beraten wir Sie im Social Media Recht oder Vertragsrecht. Nehmen Sie Kontakt auf.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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