Hannekum & Partner Rechtsanwälte & Notarin Termin vereinbaren

Rechtsgebiet

IT-Vertragsrecht

Softwarevertragsrecht: Verträge für Software, Quellcode und Know-how. Von Apps bis zu komplexen Systemanwendungen – Software prägt heute nahezu jeden Aspekt unseres Lebens und Geschäfts. Doch mit dieser wachsenden Abhängigkeit steigt auch die Notwendigkeit, Software, Source Codes, Domains und das dahinterliegende Know-how rechtlich zu schützen.

Darja Hannekum, Rechtsanwältin und Notarin

Darja Hannekum, LL.M. (Miami) — Rechtsanwältin & Notarin, Fachanwältin für IT-Recht

Leistungen

Unsere Schwerpunkte im Softwarevertragsrecht

Unsere Kanzlei hat sich auf das Softwarevertragsrecht spezialisiert und bietet Ihnen umfassenden Schutz und Beratung in den folgenden Bereichen:

  • Softwareerstellungsvertrag

    Individuell entwickelte Software verlangt klare Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Entwickler. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen und Rechte von Anfang an sicherzustellen.

  • Softwareüberlassungsvertrag

    Bei der Überlassung von Software sind Nutzungsrechte und Haftungsfragen von zentraler Bedeutung. Unsere Experten sorgen für rechtliche Klarheit.

  • Softwareleasing

    Moderne Geschäftsmodelle erfordern Flexibilität. Ob Sie Software leasen oder verleihen möchten, wir unterstützen Sie dabei, rechtssichere Verträge zu gestalten.

  • Open-Source-Lizenzen

    Die Nutzung von Open-Source-Software kann rechtliche Fallstricke bergen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Einbindung in Ihre Projekte und der Einhaltung aller Lizenzbedingungen.

  • Lizenzverträge

    Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum und stellen Sie sicher, dass Ihre Software nur im vertraglich vereinbarten Rahmen genutzt wird.

  • Provider- & Hostingverträge

    Ein sicherer und reibungsloser Betrieb Ihrer Online-Angebote beginnt mit klaren Vertragsverhältnissen mit Providern und Hostern.

  • Datenschutz-Compliance

    Im digitalen Zeitalter ist der Schutz personenbezogener Daten essenziell. Wir prüfen, ob Ihre Software und die damit verbundenen Verarbeitungen den Anforderungen der DSGVO genügen.

Grundlagen

Was ist ein Softwarelizenzvertrag?

IT-Vertragsrecht — Softwarevertragsrecht und Vertragserstellung
Vertragserstellung im IT-Recht

Ein Softwarelizenzvertrag stellt eine juristische Vereinbarung im Softwarevertragsrecht zwischen dem Eigentümer der Urheberrechte einer Software und dem Anwender dieser Software dar. In diesem Vertrag werden die Konditionen festgelegt, unter denen die Nutzung der Software erlaubt ist. Zu den zentralen Elementen eines solchen Vertrages gehören:

  • Umfang der Lizenz

    Dieser Abschnitt definiert, in welchem Rahmen und auf welche Art die Software verwendet werden darf, einschließlich Beschränkungen hinsichtlich der Zahl der Installationen, der Nutzungsart (ob privat oder geschäftlich), der Benutzeranzahl, des geografischen Einsatzbereichs und der Laufzeit der Lizenz.

  • Rechte zur Nutzung

    Hier wird dargelegt, welche Nutzungsberechtigungen dem Anwender gewährt werden, zum Beispiel das Installieren, Benutzen, Kopieren (innerhalb der vereinbarten Bedingungen) und eventuell das Modifizieren der Software.

  • Eigentumsrechte

    Trotz des Erwerbs der Software verbleiben Urheberrecht und Eigentumsrecht bei dem Lizenzgeber. Dem Käufer wird lediglich das Recht zur Nutzung gewährt.

  • Gewährleistung und Haftung

    In diesen Abschnitten werden die Verpflichtungen des Lizenzgebers bezüglich der Softwarequalität und möglicher Defekte sowie die Haftung für etwaige durch die Softwarenutzung verursachte Schäden festgehalten.

  • Einschränkungen

    Häufig beinhalten diese Verträge Klauseln, die eine Weiterveräußerung, den Verkauf oder das Verändern der Software limitieren oder untersagen.

  • Bedingungen zur Vertragsbeendigung

    Es werden Regelungen getroffen, unter welchen Umständen der Vertrag aufgelöst werden kann, und welche Konsequenzen dies für beide Vertragsparteien hat.

  • Weitere Bestimmungen

    Dies kann Regelungen zum Datenschutz, Exportkontrollen, zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand umfassen.

Softwarelizenzverträge existieren in verschiedenen Formen, wie zum Beispiel als „Shrink-Wrap“-Lizenzen, bei denen die Zustimmung durch das Entfernen der Verpackung erfolgt, „Click-Wrap“-Lizenzen, die durch das Anklicken einer Zustimmungserklärung bei der Installation oder online akzeptiert werden, oder als individuell ausgehandelte Verträge.

Softwareverträge sind fundamental, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten eindeutig im Rahmen des Softwarevertragsrechts zu bestimmen und rechtliche Sicherheit zu schaffen. Sie dienen dazu, Missverständnisse zu verhindern und bieten einen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit möglichen Streitigkeiten. Gerne beraten wir Sie im Softwarevertragsrecht und erstellen Ihre Verträge.

Kanzlei

Ihr Anwalt für Softwarevertragsrecht in Hamburg, Ahrensburg & bundesweit

Im IT-Vertragsrecht geht es um Leistungsbeschreibung, Nutzungsrechte, Haftung, Verfügbarkeit und Datenschutz – also darum, wer was schuldet und wer welches Risiko trägt, wenn eine Anwendung nicht so läuft wie vereinbart.

Lassen Sie sich von uns im Softwarevertragsrecht beraten und stellen Sie sicher, dass Ihr digitales Geschäft auf einem soliden rechtlichen Fundament steht. Kontaktieren Sie uns heute, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren.

Unser Ziel ist es, rechtliche Konflikte zu vermeiden und bestehende Probleme schnell und effizient zu lösen. Wir stimmen die Vertragsgestaltung auf Ihr Projekt und Ihr Betriebsmodell ab.

Mit Standorten in Hamburg und Ahrensburg, sowie einer bundesweiten Erreichbarkeit über digitale Kommunikation stehen wir im gesamten Bundesgebiet im Softwarevertragsrecht zur Seite!

Ablauf

Vom Anruf zur Lösung

Kontaktaufnahme

Sie rufen an oder schreiben uns. Wir klären, worum es geht und welche Fristen laufen.

Ersteinschätzung

Im Gespräch analysieren wir Ihre Situation und erläutern Ihre Handlungsoptionen samt Kosten.

Strategie

Wir legen die Vorgehensweise fest und vertreten Sie — in der Verhandlung oder vor Gericht.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Softwarevertragsrecht.

Beratung in Ahrensburg, in Hamburg oder bundesweit per Telefon und Video.