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Beratung zur Markenstrategie
Wir besprechen mit Ihnen, was geschützt werden soll und in welcher Form – als Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke –, für welche Geschäftsbereiche und ob Deutschland als Schutzgebiet genügt.
Markenrecht & Wettbewerbsrecht
Wir begleiten Unternehmen, Selbstständige und Gründer bei der Anmeldung ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – von der Prüfung des Zeichens über das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bis zur Vertretung im Anmeldeverfahren.
Anwaltshonorar
ab 850 € netto
Anwaltshonorar für die Anmeldung einer deutschen Marke: ab 850 € netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und amtlicher Gebühren.
Das Honorar richtet sich nach dem Umfang der Anmeldung, insbesondere nach der Zahl der Klassen und dem Umfang der Recherche. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen. Die amtlichen Gebühren des DPMA zahlen Sie zusätzlich; wir weisen sie gesondert aus.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Gründer; alle Preisangaben verstehen sich netto. Widerspruchsverfahren und andere Streitverfahren sind im genannten Honorar nicht enthalten – hierzu erhalten Sie ein gesondertes Angebot.
Einordnung
Das Anmeldeformular des DPMA ist schnell ausgefüllt. Ob die Marke später trägt, entscheidet sich aber vorher: an der Wahl des Zeichens, am Zuschnitt des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und an der Frage, ob ältere Rechte im Weg stehen. Ein zu eng gefasstes Verzeichnis lässt sich nach der Anmeldung nicht mehr erweitern; ein zu weit gefasstes macht die Marke angreifbar.
Das Amt prüft, ob Ihr Zeichen unterscheidungskräftig und nicht rein beschreibend ist. Ob es mit älteren Marken kollidiert, prüft es dagegen nicht von sich aus – diese Frage stellt sich erst, wenn ein Inhaber Widerspruch einlegt oder abmahnt. Wir klären sie deshalb, bevor Sie anmelden und in Ihr Zeichen investieren. Den übergeordneten Rahmen bildet unsere Beratung im Markenrecht.
Leistungsumfang
01
Wir besprechen mit Ihnen, was geschützt werden soll und in welcher Form – als Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke –, für welche Geschäftsbereiche und ob Deutschland als Schutzgebiet genügt.
02
Wir formulieren das Verzeichnis nach der Nizza-Klassifikation so, dass es Ihr tatsächliches und Ihr absehbar geplantes Geschäft abdeckt.
03
Vor der Anmeldung prüfen wir, ob ältere Marken entgegenstehen können. Den Umfang der Recherche stimmen wir mit Ihnen ab. Eine Recherche verringert das Risiko von Widersprüchen und Abmahnungen, schließt es aber nicht aus.
04
Nach Ihrer Freigabe reichen wir die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ein.
05
Im Anmeldeverfahren führen wir die Korrespondenz mit dem DPMA und halten Sie über den Stand Ihrer Anmeldung informiert.
Ablauf
01
Wir schätzen ein, ob Ihr Zeichen schutzfähig ist, und recherchieren im abgestimmten Umfang nach älteren Rechten.
02
Wir legen fest, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke gelten soll, und ordnen sie den Klassen zu.
03
Mit dem Eingang beim DPMA steht der Anmeldetag fest – er bestimmt den Zeitrang Ihrer Marke gegenüber jüngeren Zeichen.
04
Das DPMA prüft die Formalien und absolute Schutzhindernisse, etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angaben.
05
Nach der Eintragung wird die Marke veröffentlicht. Drei Monate lang können Inhaber älterer Marken Widerspruch erheben.
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Der Schutz gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und lässt sich beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern.
Vor der Anmeldung
Die Marke schützt nur für die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet ist.
Vor der Anmeldung prüfen wir, ob ältere Marken entgegenstehen können. Den Umfang der Recherche stimmen wir mit Ihnen ab.
Anmeldung ohne Prüfung
Wer ohne Recherche anmeldet, erfährt von älteren Rechten oft erst durch einen Widerspruch oder eine Abmahnung – wenn Logo, Verpackung, Website und Werbung bereits auf den Namen ausgerichtet sind. Dann geht es nicht mehr nur um die Marke, sondern um Unterlassung, Kosten und im ungünstigsten Fall um eine Umbenennung. Eine Prüfung vor der Anmeldung kann dieses Risiko nicht ausschließen, macht es aber einschätzbar, solange noch Zeit für Alternativen ist.
Schutzgebiet
Schutz in Deutschland, angemeldet beim DPMA. Passend, wenn Ihr Geschäft auf den deutschen Markt ausgerichtet ist – und eine Grundlage für eine spätere Ausdehnung.
Ein einheitliches Schutzrecht für alle Mitgliedstaaten der EU mit einer Anmeldung beim EUIPO. Mehr dazu unter EU-Marke anmelden.
Über das Madrider System der WIPO lässt sich eine bestehende Marke auf weitere Staaten erstrecken; über den Schutz entscheidet jeder benannte Staat nach seinem Recht.
International
Sie möchten Ihre Marke nicht nur in Deutschland oder der Europäischen Union, sondern auch international schützen?
Hannekum & Partner unterstützt Unternehmen, Gründer und Selbstständige bei der Entwicklung grenzüberschreitender Markenstrategien und der Anmeldung von Marken in weiteren Ländern, insbesondere in den USA.
Je nach Ausgangslage kann eine internationale Registrierung über das Madrider System der WIPO oder eine unmittelbare nationale Anmeldung im jeweiligen Zielland sinnvoll sein. Eine deutsche Marke oder Unionsmarke vermittelt nicht automatisch Markenschutz in den USA.
Wer eine deutsche Marke anmeldet, kann innerhalb von sechs Monaten für dieselben Waren und Dienstleistungen im Ausland nachziehen und dabei den deutschen Anmeldetag als Priorität in Anspruch nehmen.
Für ausländische Markenverfahren arbeiten wir bei Bedarf mit entsprechend qualifizierten Rechtsanwaltskollegen vor Ort zusammen. Wie wir deutsch-amerikanische Sachverhalte begleiten, lesen Sie unter Deutschland-USA.
Sie planen den Markteintritt in die USA oder möchten Ihre Marke international schützen lassen? Sprechen Sie uns an.
Anfrage
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben: Welches Zeichen soll für welche Waren oder Dienstleistungen geschützt werden? Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen. Sie erreichen uns auch telefonisch in Ahrensburg unter +49 4102 77 87 230 und in Hamburg unter +49 40 60 85 09 01.
Fragen und Antworten
Das hängt von der Auslastung des Amtes und vom Verlauf der Prüfung ab; bis zur Eintragung vergehen in der Regel mehrere Monate. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann eine beschleunigte Prüfung beantragt werden. Der Zeitrang der Marke richtet sich unabhängig davon nach dem Anmeldetag.
Die Kosten bestehen aus zwei Teilen: den amtlichen Gebühren des DPMA, die unter anderem von der Zahl der Klassen abhängen, und unserem Anwaltshonorar ab 850 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen.
Nein. Das Amt prüft absolute Schutzhindernisse – etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angaben –, nicht aber ältere Marken Dritter. Ob ältere Rechte entgegenstehen, zeigt sich sonst erst durch einen Widerspruch oder eine Abmahnung. Deshalb empfiehlt sich die Recherche vor der Anmeldung.
Nein. Nach der Anmeldung lässt sich das Verzeichnis nur noch einschränken. Für zusätzliche Waren oder Dienstleistungen ist eine neue Anmeldung mit späterem Zeitrang nötig – deshalb lohnt es sich, das Verzeichnis von Anfang an sorgfältig zuzuschneiden.
Die Wortmarke schützt den Namen unabhängig von seiner Gestaltung und ist deshalb häufig der Ausgangspunkt. Eine Wort-Bild-Marke kommt etwa in Betracht, wenn das Logo selbst geschützt werden soll. Welche Form zu Ihrem Zeichen passt, besprechen wir mit Ihnen; einen Überblick gibt unser Beitrag zum Unterschied zwischen Wortmarke und Bildmarke.
Nicht zwingend, denn die Unionsmarke wirkt auch in Deutschland. Eine deutsche Marke kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn Ihr Geschäft auf Deutschland ausgerichtet ist oder das Zeichen in einem anderen Mitgliedstaat auf Hindernisse stoßen könnte. Mehr zur EU-Markenanmeldung.
Weiterführend
Unsere gesamte Beratung zu Marken: Recherche, Überwachung, Durchsetzung und Abwehr von Abmahnungen.
Ein Schutzrecht für alle Mitgliedstaaten der EU – mit Hinweisen zur Förderung durch den EUIPO SME Fund.
Wofür eine eingetragene Marke gut ist und welche Kosten auf Sie zukommen – unser Beitrag im Wissensbereich.
Kontakt
Wir prüfen Ihr Zeichen für den deutschen Markt und unterbreiten Ihnen ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen.