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Markenrecht & Wettbewerbsrecht

Deutsche Marke anmelden lassen – anwaltliche Begleitung ab 850 €

Wir begleiten Unternehmen, Selbstständige und Gründer bei der Anmeldung ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – von der Prüfung des Zeichens über das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bis zur Vertretung im Anmeldeverfahren.

Anwaltshonorar

Was die Anmeldung einer deutschen Marke kostet

ab 850 € netto

Anwaltshonorar für die Anmeldung einer deutschen Marke: ab 850 € netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und amtlicher Gebühren.

Das Honorar richtet sich nach dem Umfang der Anmeldung, insbesondere nach der Zahl der Klassen und dem Umfang der Recherche. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen. Die amtlichen Gebühren des DPMA zahlen Sie zusätzlich; wir weisen sie gesondert aus.

Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Gründer; alle Preisangaben verstehen sich netto. Widerspruchsverfahren und andere Streitverfahren sind im genannten Honorar nicht enthalten – hierzu erhalten Sie ein gesondertes Angebot.

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Einordnung

Eine Marke schützt genau so weit, wie sie angemeldet ist.

Das Anmeldeformular des DPMA ist schnell ausgefüllt. Ob die Marke später trägt, entscheidet sich aber vorher: an der Wahl des Zeichens, am Zuschnitt des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und an der Frage, ob ältere Rechte im Weg stehen. Ein zu eng gefasstes Verzeichnis lässt sich nach der Anmeldung nicht mehr erweitern; ein zu weit gefasstes macht die Marke angreifbar.

Das Amt prüft, ob Ihr Zeichen unterscheidungskräftig und nicht rein beschreibend ist. Ob es mit älteren Marken kollidiert, prüft es dagegen nicht von sich aus – diese Frage stellt sich erst, wenn ein Inhaber Widerspruch einlegt oder abmahnt. Wir klären sie deshalb, bevor Sie anmelden und in Ihr Zeichen investieren. Den übergeordneten Rahmen bildet unsere Beratung im Markenrecht.

Leistungsumfang

Was die anwaltliche Begleitung umfasst

01

Beratung zur Markenstrategie

Wir besprechen mit Ihnen, was geschützt werden soll und in welcher Form – als Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke –, für welche Geschäftsbereiche und ob Deutschland als Schutzgebiet genügt.

02

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Wir formulieren das Verzeichnis nach der Nizza-Klassifikation so, dass es Ihr tatsächliches und Ihr absehbar geplantes Geschäft abdeckt.

03

Recherche nach älteren Rechten

Vor der Anmeldung prüfen wir, ob ältere Marken entgegenstehen können. Den Umfang der Recherche stimmen wir mit Ihnen ab. Eine Recherche verringert das Risiko von Widersprüchen und Abmahnungen, schließt es aber nicht aus.

04

Anmeldung beim DPMA

Nach Ihrer Freigabe reichen wir die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ein.

05

Vertretung gegenüber dem Amt

Im Anmeldeverfahren führen wir die Korrespondenz mit dem DPMA und halten Sie über den Stand Ihrer Anmeldung informiert.

Ablauf

So läuft die Markenanmeldung beim DPMA ab

01

Prüfung des Zeichens

Wir schätzen ein, ob Ihr Zeichen schutzfähig ist, und recherchieren im abgestimmten Umfang nach älteren Rechten.

02

Waren und Dienstleistungen

Wir legen fest, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke gelten soll, und ordnen sie den Klassen zu.

03

Anmeldung

Mit dem Eingang beim DPMA steht der Anmeldetag fest – er bestimmt den Zeitrang Ihrer Marke gegenüber jüngeren Zeichen.

04

Prüfung durch das Amt

Das DPMA prüft die Formalien und absolute Schutzhindernisse, etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angaben.

05

Eintragung und Widerspruchsfrist

Nach der Eintragung wird die Marke veröffentlicht. Drei Monate lang können Inhaber älterer Marken Widerspruch erheben.

06

Schutzdauer

Der Schutz gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und lässt sich beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern.

Vor der Anmeldung

Klassen und Recherche: die zwei wichtigsten Weichen

Waren- und Dienstleistungsklassen

Die Marke schützt nur für die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet ist.

  • 45 Klassen nach der Nizza-Klassifikation – 34 für Waren, 11 für Dienstleistungen
  • Nach der Anmeldung lässt sich das Verzeichnis einschränken, aber nicht erweitern
  • Nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist kann die Marke für nicht benutzte Waren und Dienstleistungen angreifbar werden
  • Die amtlichen Gebühren hängen auch von der Zahl der Klassen ab
Deutsche Marke anmelden in 7 Schritten

Recherche und ältere Rechte

Vor der Anmeldung prüfen wir, ob ältere Marken entgegenstehen können. Den Umfang der Recherche stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Entgegenstehen können identische, aber auch ähnliche Marken für ähnliche Waren und Dienstleistungen
  • In Deutschland wirken neben deutschen Marken auch Unionsmarken und international registrierte Marken
  • Auch Unternehmenskennzeichen und andere ältere Rechte können eine Rolle spielen
  • Eine Recherche verringert das Risiko, schließt Widersprüche und Abmahnungen aber nicht aus
Mehr zur Markenrecherche

Anmeldung ohne Prüfung

Der teuerste Zeitpunkt für eine Markenkollision ist der nach dem Marktstart.

Wer ohne Recherche anmeldet, erfährt von älteren Rechten oft erst durch einen Widerspruch oder eine Abmahnung – wenn Logo, Verpackung, Website und Werbung bereits auf den Namen ausgerichtet sind. Dann geht es nicht mehr nur um die Marke, sondern um Unterlassung, Kosten und im ungünstigsten Fall um eine Umbenennung. Eine Prüfung vor der Anmeldung kann dieses Risiko nicht ausschließen, macht es aber einschätzbar, solange noch Zeit für Alternativen ist.

Schutzgebiet

Deutsche Marke, Unionsmarke oder internationale Registrierung?

Deutsche Marke

Schutz in Deutschland, angemeldet beim DPMA. Passend, wenn Ihr Geschäft auf den deutschen Markt ausgerichtet ist – und eine Grundlage für eine spätere Ausdehnung.

Unionsmarke

Ein einheitliches Schutzrecht für alle Mitgliedstaaten der EU mit einer Anmeldung beim EUIPO. Mehr dazu unter EU-Marke anmelden.

Internationale Registrierung

Über das Madrider System der WIPO lässt sich eine bestehende Marke auf weitere Staaten erstrecken; über den Schutz entscheidet jeder benannte Staat nach seinem Recht.

International

Markenanmeldung international – insbesondere in den USA

Sie möchten Ihre Marke nicht nur in Deutschland oder der Europäischen Union, sondern auch international schützen?

Hannekum & Partner unterstützt Unternehmen, Gründer und Selbstständige bei der Entwicklung grenzüberschreitender Markenstrategien und der Anmeldung von Marken in weiteren Ländern, insbesondere in den USA.

Je nach Ausgangslage kann eine internationale Registrierung über das Madrider System der WIPO oder eine unmittelbare nationale Anmeldung im jeweiligen Zielland sinnvoll sein. Eine deutsche Marke oder Unionsmarke vermittelt nicht automatisch Markenschutz in den USA.

Wer eine deutsche Marke anmeldet, kann innerhalb von sechs Monaten für dieselben Waren und Dienstleistungen im Ausland nachziehen und dabei den deutschen Anmeldetag als Priorität in Anspruch nehmen.

Für ausländische Markenverfahren arbeiten wir bei Bedarf mit entsprechend qualifizierten Rechtsanwaltskollegen vor Ort zusammen. Wie wir deutsch-amerikanische Sachverhalte begleiten, lesen Sie unter Deutschland-USA.

Sie planen den Markteintritt in die USA oder möchten Ihre Marke international schützen lassen? Sprechen Sie uns an.

Internationalen Markenschutz anfragen

Anfrage

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Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben: Welches Zeichen soll für welche Waren oder Dienstleistungen geschützt werden? Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen. Sie erreichen uns auch telefonisch in Ahrensburg unter +49 4102 77 87 230 und in Hamburg unter +49 40 60 85 09 01.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Ihre Angaben werden verschlüsselt über die Website an die Kanzlei übermittelt.

Das Absenden einer Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Bitte übermitteln Sie über das Formular keine vertraulichen oder fristgebundenen Informationen, solange die Mandatsübernahme nicht bestätigt wurde. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur deutschen Markenanmeldung

Wie lange dauert die Anmeldung einer deutschen Marke?

Das hängt von der Auslastung des Amtes und vom Verlauf der Prüfung ab; bis zur Eintragung vergehen in der Regel mehrere Monate. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann eine beschleunigte Prüfung beantragt werden. Der Zeitrang der Marke richtet sich unabhängig davon nach dem Anmeldetag.

Was kostet die Anmeldung einer deutschen Marke?

Die Kosten bestehen aus zwei Teilen: den amtlichen Gebühren des DPMA, die unter anderem von der Zahl der Klassen abhängen, und unserem Anwaltshonorar ab 850 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor Kosten entstehen.

Prüft das DPMA, ob es meine Marke schon gibt?

Nein. Das Amt prüft absolute Schutzhindernisse – etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angaben –, nicht aber ältere Marken Dritter. Ob ältere Rechte entgegenstehen, zeigt sich sonst erst durch einen Widerspruch oder eine Abmahnung. Deshalb empfiehlt sich die Recherche vor der Anmeldung.

Kann ich das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis später erweitern?

Nein. Nach der Anmeldung lässt sich das Verzeichnis nur noch einschränken. Für zusätzliche Waren oder Dienstleistungen ist eine neue Anmeldung mit späterem Zeitrang nötig – deshalb lohnt es sich, das Verzeichnis von Anfang an sorgfältig zuzuschneiden.

Wortmarke oder Wort-Bild-Marke – was ist sinnvoller?

Die Wortmarke schützt den Namen unabhängig von seiner Gestaltung und ist deshalb häufig der Ausgangspunkt. Eine Wort-Bild-Marke kommt etwa in Betracht, wenn das Logo selbst geschützt werden soll. Welche Form zu Ihrem Zeichen passt, besprechen wir mit Ihnen; einen Überblick gibt unser Beitrag zum Unterschied zwischen Wortmarke und Bildmarke.

Brauche ich eine deutsche Marke, wenn ich eine EU-Marke anmelde?

Nicht zwingend, denn die Unionsmarke wirkt auch in Deutschland. Eine deutsche Marke kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn Ihr Geschäft auf Deutschland ausgerichtet ist oder das Zeichen in einem anderen Mitgliedstaat auf Hindernisse stoßen könnte. Mehr zur EU-Markenanmeldung.

Weiterführend

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EU-Markenanmeldung

Ein Schutzrecht für alle Mitgliedstaaten der EU – mit Hinweisen zur Förderung durch den EUIPO SME Fund.

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