Sichern Sie Ihre Zukunft mit fairen Konditionen – Wir stehen an Ihrer Seite.
- Unverbindliche Erstberatung
- Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Schnelle Terminvergabe
Verstehen. Beraten. Verhandeln.
Fühlen Sie sich überrumpelt von einem angebotenen Aufhebungsvertrag? Sind Sie unsicher, ob die Konditionen fair sind und welche Alternativen es gibt?
Wir verstehen, dass ein Aufhebungsvertrag Sie in eine emotional belastende Situation bringen kann. Die Sorge um Ihre berufliche Zukunft, mögliche finanzielle Einbußen und der Druck, schnell eine Entscheidung treffen zu müssen, können überwältigend sein. Genau in dieser kritischen Phase stehen wir Ihnen zur Seite.
Als spezialisierte Arbeitsrechtsanwälte bieten wir Ihnen nicht nur fundierte rechtliche Expertise, sondern auch das einfühlsame Verständnis für Ihre persönliche Lage. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation genau zu analysieren, Ihre Rechte zu klären und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen festzulegen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung zu geben.
Unsere Schwerpunkte im Bereich Aufhebungsverträge
- Analyse und Bewertung des angebotenen Vertrags
- Verhandlung verbesserter Konditionen
- Prüfung von Alternativen zum Aufhebungsvertrag
- Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung
Unsere Aufgaben im Detail
Analyse und Bewertung des angebotenen Vertrags
Wir beginnen mit einer gründlichen Prüfung des Ihnen vorgelegten Aufhebungsvertrags. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die offensichtlichen Punkte wie Abfindungshöhe und Beendigungszeitpunkt, sondern auch versteckte Klauseln, die langfristige Auswirkungen haben könnten. Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, schnell einzuschätzen, ob die angebotenen Konditionen marktüblich und angemessen sind. Wir erklären Ihnen verständlich die Bedeutung jeder Vertragsklausel und zeigen auf, wo Verhandlungsspielraum besteht. Maßstab ist dabei Ihr Arbeitsvertrag: Kündigungsfristen, Wettbewerbsverbote und variable Vergütung ergeben sich aus ihm.
Verhandlung verbesserter Konditionen
Mit unserem fundierten Wissen und langjähriger Verhandlungserfahrung setzen wir uns für Ihre Interessen ein. Wir wissen, welche Spielräume typischerweise bestehen und wie wir diese zu Ihrem Vorteil nutzen können. Verhandelt wird dabei nicht nur über die Abfindung, sondern auch über Freistellung, Zeugnisformulierung, Wettbewerbsverbote und den Beendigungszeitpunkt. Dabei bleiben wir sachlich und wahren ein konstruktives Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber. Ein bestimmtes Ergebnis können wir nicht versprechen – wohl aber eine realistische Einschätzung der Spielräume. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es bei einer Kündigung nicht; die Anspruchsgrundlagen erläutert unser Beitrag Abfindung bei Kündigung.
Prüfung von Alternativen zum Aufhebungsvertrag
Nicht immer ist ein Aufhebungsvertrag der beste Weg. Wir analysieren Ihre gesamte Situation und prüfen, ob Alternativen wie eine Änderungskündigung oder ein Auflösungsvertrag für Sie vorteilhafter sein könnten. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie Ihre Beschäftigungsdauer, die Gründe für das Vertragsangebot und Ihre persönlichen Ziele. Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile jeder Option, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Lehnen Sie den Vertrag ab und spricht der Arbeitgeber daraufhin eine Kündigung aus, gilt für die Kündigungsschutzklage eine Frist von drei Wochen ab Zugang; die ersten Schritte stehen im Beitrag Kündigung erhalten – was jetzt?. Unsere Leistungen rund um die Kündigung finden Sie auf der Seite Anwalt für Kündigung.
Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung
Über die rechtlichen Aspekte hinaus verstehen wir, dass ein Aufhebungsvertrag oft der Beginn eines neuen Karriereabschnitts ist. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern bieten auch Zugang zu unserem Netzwerk von Karrierecoaches. Diese können Ihnen bei der Neuorientierung, der Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen und der Vorbereitung auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt helfen. Unser Ziel ist es, dass Sie gestärkt und zuversichtlich in Ihre berufliche Zukunft blicken können – und einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht, wo es geht, vermeiden.
So einfach kommen Sie zu Ihrem Recht
- Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Buchungstool für einen schnellen Termin.
- Erstgespräch: Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln gemeinsam eine Strategie.
- Verhandlung & Lösung: Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und begleiten Sie bis zur Unterschrift – oder bis zur Entscheidung gegen den Vertrag.
Ihre Experten für Aufhebungsverträge
Bei Hannekum & Partner Rechtsanwälte verstehen wir die Komplexität und emotionale Belastung, die mit Aufhebungsverträgen einhergehen. Unser Team vereint jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht mit einem tiefen Verständnis für die persönlichen Herausforderungen unserer Mandanten. Wir setzen auf eine Kombination aus fachlicher Expertise und innovativen digitalen Tools, um Ihnen eine effiziente und gleichzeitig persönliche Betreuung zu bieten.
Transparenz und Zugänglichkeit sind uns wichtig. Deshalb bieten flexible Preismodelle, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser herausfordernden Phase Sicherheit und Klarheit zu verschaffen, damit Sie zuversichtlich in Ihre berufliche Zukunft blicken können.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen angebotenen Aufhebungsvertrag annehmen?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag anzunehmen. Es ist wichtig, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Gerne stehenn wir Ihnen dabei zur Seite.
Wie hoch sollte eine angemessene Abfindung sein?
Die Höhe einer angemessenen Abfindung hängt von vielen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Position und Branche. Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, aber individuelle Umstände können zu deutlichen Abweichungen führen.
Welche Auswirkungen hat ein Aufhebungsvertrag auf mein Arbeitslosengeld?
Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen (§ 159 SGB III). Ob sie droht, hängt insbesondere davon ab, ob für die Beendigung ein wichtiger Grund vorlag – etwa eine andernfalls drohende, rechtmäßige Arbeitgeberkündigung – und ob die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Wird die Kündigungsfrist verkürzt, kann der Anspruch außerdem für eine gewisse Zeit ruhen (§ 158 SGB III). Wir prüfen mit Ihnen, wie sich diese Risiken bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen lassen.
Kann ich nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags noch verhandeln?
Nach der Unterzeichnung ist es in der Regel schwierig, die Bedingungen noch zu ändern. Deshalb ist es wichtig, vor der Unterschrift alles gründlich zu prüfen und zu verhandeln.
Wie lange dauert es, bis ich ein Ergebnis sehe?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Vertrags und der Gesprächsbereitschaft des Arbeitgebers ab. Häufig setzt der Arbeitgeber selbst eine Frist für die Unterschrift; innerhalb dieser Frist prüfen wir den Vertrag und führen die Verhandlung.
Was kostet mich die anwaltliche Unterstützung?
Wir bieten verschiedene Preismodelle an, darunter Festpreispakete und Stundensätze. Ein typisches Mandat bei Aufhebungsverträgen bewegt sich zwischen 1.000-2.500 € zzgl. MwSt. Die genauen Kosten besprechen wir transparent im Erstgespräch.
Kann ich auch ohne Anwalt verhandeln?
Grundsätzlich ja. Anwaltliche Beratung hilft, die Klauseln richtig einzuordnen – etwa zu Sperrzeit, Freistellung, Zeugnis und Wettbewerbsverbot – und die Verhandlung auf die Punkte zu richten, die im Einzelfall Gewicht haben. Ein bestimmtes Ergebnis kann sie nicht garantieren.
Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag ablehne?
Wenn Sie ablehnen, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis zunächst bestehen. Der Arbeitgeber könnte dann alternative Schritte wie eine Kündigung in Betracht ziehen. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen und deren Konsequenzen.
Kann ein Aufhebungsvertrag auch Vorteile für mich haben?
Ja, ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag kann Vorteile bieten, wie eine höhere Abfindung, ein positives Arbeitszeugnis oder flexible Austrittsbedingungen. Wir helfen Ihnen, diese Punkte zu erkennen und in der Verhandlung anzusprechen.